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Fire and explosion hazards associated with storage and transportation of flammable materials have been a matter of great interest in the recent times. BLEVE is a scenario that occurs when a closed fuel container is subjected to heat for a longer duration. Such events are disastrous to human beings and assets both. In the past there have been numerous studies on BLEVEs and fireballs of hydrocarbon fuels, e.g. kerosene, gasoline, LPG, LNG and others. Though, the fireballs of peroxy-fuels are not looked into detail as such. This article tries to overcome this lack of knowledge. Both, experimental investigation and CFD simulations are performed to measure and predict the fireball characteristics of a peroxy-fuel. Due to thermal decomposition in the liquid phase and active oxygen content a peroxy-fuel fireball burns at a very fast rate and emit higher thermal radiation whereas exhibits smaller diameter and elevation compared to hydrocarbons. That eventually leads to consideration of larger safety distances from them which are also verified by CFD results.
In den Untersuchungen zum Zündvermögen von Filmeffektzündern wurde nachgewiesen, dass diese einen Plastiksprengstoff auf Basis von PETN nicht zu einer detonativen Umsetzung anregen können. Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderung (ESR) des Anhanges 1 der Richtlinie 2013/29/EG und die Kategorisierung als pyrotechnischer Gegenstand für Theater (T2) kann somit als gegeben angesehen werden, da der verwendete Explosivstoff zur Gruppe der sensibelsten Sprengstoffe (Initiierung mit geringen Zündenergien) gehört. Es wurde weiterhin nachgewiesen, dass der Untemassertest nach DIN EN 13763 Teil 15 aussagekräftige Ergebnisse liefert, welche die Fähigkeit von Filmeffektzündern und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen bestätigen respektive widerlegen, einen Sekundärsprengstoff zu zünden (eine Detonation zu initiieren).
Für eine allgemeine Einschätzung des Zündvermögens von Filmeffektzündern und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen ist ein Grenzbereich für ein äquivalentes Zündvermögen in g PETN auf Basis der Experimente mit dem o. g. Unterwassertest bestimmt worden. Filmeffektzünder und vergleichbare pyrotechnische Gegenstände sind nicht in der Lage, einen Sekundärsprengstoff zur Detonation anzuregen, wenn das aus dem Unterwassertest ermittelte äquivalente Zündvermögen unter 0,25 g PETN liegt.
Pyrotechnische Gegenstände in Form von Treibladungskartuschen für den Einsatz in der Sprengtechnik
(2015)
Anforderungen, Prüfverfahren und praktische Erprobung von Treibladungskartuschen für den Einsatz in der Sprengtechnik werden erläutert. Nach der europäischen Rechtslage und den europäischen Normen handelt es sich bei derartigen Gegenständen um so genannte steinbrechende Kartuschen, die der EU-Richtlinie 2007/23/EG unterliegen und somit als pyrotechnische Gegenstände behandelt werden.
Neben den EG-Baumusterprüfungen und Konformitätsbewertungen, die von der BAM als Benannte Stelle nach den Richtlinien 2014/28/EU und 2013/29/EU durchgeführt werden, gibt es auch immer wieder Anfragen von Behörden, Herstellern oder Anwendern zur gesonderten Überprüfung von Zündern. Diese Anfragen liegen hauptsächlich in den Bereichen Identifizierung von Fundzündern, Untersuchungen an Versagerzündern/überlagerten Zündern sowie externe Qualitätssicherung von Firmen. Die Vorgehensweise und die Prüfmethoden, die bei solchen Untersuchungen zum Einsatz kommen, werden vorgestellt und an Beispielen erläutert.