Aus der Geschichte des Prignitzer Bauerndorfes Schönhagen bei Pritzwalk
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Unter den Bedingungen der Gutsherrschaft gab es ein Erbrecht für die Kinder des Bauern zur Nachfolge in der Bewirtschaftung des Hofes. Die mit der Übergabe des Hofes an den Nachfolger verbundenen Modalitäten wurden in einem Dokument, dem Hofbrief, festgehalten. Diese werden hier an Hand von Beispielen näher erläutert. Sie dienten dazu, beiden Generationen ein Auskommen zu sichern und bildeten die Grundlage für eine über Jahrhunderte andauernde stabile Struktur im Dorf.
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In der Reihenfolge der Nummerierung im ältesten Grundbuch von Schönhagen werden für die Höfe der Blätter 13 bis 30 sowie für das Blatt 57 die Hofinhaber und ihre Erbfolge dargestellt. Dabei wird die im ersten Teil dieses zweiteiligen Bandes gewählte Form beibehalten. Auf eine Wiederholung oder Kurzfassung der einleitenden Abschnitte aus dem ersten Teil wird verzichtet. Jüngere Aktenstudien ergaben, dass die im Teil I für den Hof Grundbuchblatt 6 dargestellte Folge der Inhaber nicht korrekt ist. Am Schluss dieses Teiles folgt deshalb die korrigierte Darstellung, die auch auf die Eingriffe der Gutsherrschaft in die Größe und Besetzung der Höfe verweist.
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Einleitend werden die bäuerlichen Besitzverhältnisse in der Zeit der Gutsuntertänigkeit skizziert, die wichtigsten Quellen über die Inhaber der Hofstellen genannt und für den folgenden Hauptteil die Darstellungsweise erläutert. Die weitere Gliederung folgt der Nummerierung im ältesten Grundbuch von Schönhagen. Für jeden Hof der Blätter 2 bis 12 sind die Hofinhaber und ihre Erbfolge tabellarisch dargestellt. Der erläuternde Text dazu verweist auf weitere Quellen und geht zur besseren Orientierung kurz auf das weitere Schicksal des Hofes nach der Ablösung der Dienstbarkeit ein. Auf die Darstellung bemerkenswerter Geschehnisse wird nicht verzichtet. Ebenso werden die Unsicherheiten wegen der dürftigen Quellenlage benannt. Eine nach heutigen Hausnummern geordnete Tabelle am Ende des Heftes erleichtert Interessenten das Auffinden des Hofes.
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Obwohl auch der Schönhagener Bauer am Ende der Machtkette Landesherr - Gutsherr - Bauer stand, hatte er gewisse Rechte, die weniger stark eingeschränkt waren als die der Bauern in manchen anderen Landesteilen. Das führte zu einer über Jahrhunderte relativ stabilen bäuerlichen Struktur in Schönhagen, was an Beispielen belegt wird. Ausführlich werden die den Bauern stark belastenden Dienste für den Gutsherren dargestellt. Detaillierte Angaben darüber enthalten einige Kaufverträge und der Rezess, mit dem diese Dienste beendet wurden. Erläuternd werden die zutreffenden Paragrafen des Allgemeinen Landrechts aus dem Jahre 1794 zitiert.
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Der Schönhagener Bauer unter den Brandenburger Landesherren vor den Reformen des 19. Jahrhunderts
(2010)
Ausgehend von der vermuteten Gründungszeit von Schönhagen wird an einzelnen Beispielen gezeigt, wie die Landesherren in der Folge die direkte Obrigkeit über Schönhagen an Lehnsherren abgaben. Dargestellt wird die ursprüngliche dörfliche Verfassung, die sich vor allem durch das Erbzinsrecht und die Freizügigkeit auszeichnete. Die soziale Schichtung und die Selbstverwaltung werden an einigen Beispielen gezeigt. Aus den an den Landesherren abzuführenden Steuern geht ein unvollständiger Überblick über die Bautätigkeit im 18. Jahrhundert hervor. Die Rolle des Kammergerichts als Hilfe für die Bauern sowie die Widerstände der Bauern gegen die Wiederbesiedlung der wüsten Feldmark Langerwisch und die Kriegslasten zeigen das ambivalente Verhältnis zum Landesherren.
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Eingebettet in die allgemein verfügbaren Kenntnisse über die Landwirtschaft in der Prignitz werden spezielle Details über Schönhagen bei Pritzwalk mitgeteilt. Das betrifft den Ackerbau und die Viehhaltung sowie die Geräte zur Landbewirtschaftung. Auch auf die Hindernisse, die eine Steigerung der Produktivität kaum zuließen, wird eingegangen. Die Quellen, zu denen vor allem Hofbriefe gehören, sind detailliert angegeben.