Refine
Year of publication
Document Type
- Report (134) (remove)
Keywords
- Künstliche Intelligenz (6)
- Computerunterstützte Kommunikation (5)
- Max Bögl GmbH & Co KG (Neumarkt) (5)
- Zellulares Energiesystem (5)
- Digitalisierung (4)
- Energiezelle; Max Bögl; Regenerativ; Selbstversorgung; marktorientiert (4)
- Innovation (4)
- Innovationskommunikation (4)
- Online-Self-Assessment (4)
- Onlineberatung (4)
Der Endbericht des Eigenprojekts stellt die Ergebnisse einer Zeitbudgetuntersuchung (Wochenablaufprotokoll) anhand eines standardisierten Tagebuchs von 122 Studierenden der Studiengänge Soziale Arbeit und Erziehung und Bildung im Lebenslauf an der Fakultät Sozialwissenschaften im Wintersemester 2012/13 dar. Es werden Vergleiche mit einer ähnlichen Untersuchung von 2008 und mit national vergleichbaren Zeitbudgetuntersuchungen angestellt.
Bei der Stellungnahme zum Indikatorensystem im Jahre 2010, aber auch beim Mitwirken des SVR bei der Enquete-Kommission durch seinen gegenwärtigen Vorsitzenden, zeigte sich an der (scharf) ablehnenden Haltung gegen eine Verwendung von subjektiven Indikatoren als Orientierungshilfe für die (Wirtschafts-) Politik, dass der SVR noch (immer!) im neoklassischen (neoliberalen) Paradigma und der für dieses Paradigma grundlegenden "homo oeconomicus-Annahme" und darauf fußend der Theorie der "offenbarten Präferenzen" verhaftet ist. Die grundsätzliche Ablehnung subjektiver Indikatoren durch den SVR bedeutet faktisch auch eine Leugnung der Psychologie als Wissenschaft. Als der Psychologe Daniel Kahneman, der für seine Arbeiten auf dem Gebiet der Behavioural Economic(Verhaltensökonomik) 2002 auch den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielt, erstmals von der homo oeconomicus- Annahme der neoklassischen Ökonomik, wonach der Mensch in der Ökonomik rational und egoistisch sei und seine Präferenzen (im Zeitablauf) nicht ändere („the agent of economic theory is rational and selfish, and that his tastes do not change“), glaubte er als erfahrener Psychologe kein Wort davon („not to believe a word of it“).
Ziel des Projektes ist es, die tatsächliche Wohnsituation von einkommensschwachen Haushalten in der Stadt Nürnberg empirisch zu erfassen. Als einkommensschwache Haushalte werden Haushalte in die Untersuchung aufgenommen, die Mindestsicherungsleistungen (MSL) beziehen sowie sogenannte Grenzhaushalte mit geringen Einkommen. Diese Haushalte werden im Rahmen der Studie hinsichtlich der aktuellen Wohnsituation untersucht, insbesondere in Hinblick auf den baulich-energetischen Sanierungszustand der Wohnung. Ferner sollte untersucht werden, ob hier mögliche Unterschiede zwischen MSL-Haushalten und „Grenzhaushalten“ existieren, um mögliche sozialpolitische Erkenntnisse ableiten zu können. Schließlich untersucht die Studie auch, inwieweit sich mögliche Sanierungsmaßnahmen auf die Wohnkosten und damit die finanzielle Gesamtbelastung der Haushalte auswirken. Methodisch wird ein Mixed-Methods-Ansatz gewählt, der drei unterschiedliche Forschungsansätze kombiniert:
(1) die Durchführung von Fokusgruppen mit relevanten Akteuren aus Sozialverwaltung, Wohlfahrtspflege, Wohnungs- und Energiewirtschaft, (2) eine standardisierte Befragung von Haushalten mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen bzw. Wohngeld und (3) eine Analyse von Erhebungsdaten aus dem kommunalen Projekt „EnergieSparProjekt (ESP)“.
Die Ergebnisse der Studie liefern eine wichtige und differenzierte empirisch basierte Übersicht zu den Wohnverhältnissen einkommensschwacher Haushalte in Nürnberg, die bisher in dieser Form noch nicht vorlag.
„Deutschland ist Innovationsland.“ So zumindest die knappe Fest-stellung des Koalitionsvertrags der neuen Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn des Abschnitts „Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung“. Die neue Regierungskoalition kommt dem Innovationsimparativ (Passoth & Rammert 2018)augenscheinlich nach. Die neuen Partner hatten bereits im Wahlkampf ein „Innovationsfreiheitsgesetz“1 gefordert oder auf die „Entfesselung der Innovationskraft der Sozialen Marktwirtschaft“2 gesetzt. Der neuen Regierung hatte auch die EFI Expertenkommission mit auf den Weg gegeben, sie müsse „einen kohärenten Politikansatz (verfolgen), der den gesamten Innovationsprozess – von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung – in den Blick nimmt und dem sich alle Ressorts verpflichtet fühlen“ (EFI 2021c: 31). Die Ampelkoalition hat am 24.11.2021 ihren Vertrag für die Zusammenarbeit für die 20. Legislaturperiode
vorgelegt. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ treffen die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf fast 180 Seiten Absprachen über Politikinhalte und die Ressortverteilung.
Mit Blick auf Forschungs‐ und Innovationspolitik überrascht vielleicht zunächst, dass kein Digitalministerium entsteht. Vor allem bemerkenswert erscheint aber, dass der Bereich F&I deutlich die Handschrift der beiden Koalitionäre Bündnis 90/Die Grünen und FDP trägt. Deutlich wird dies in der Gründung einer Innovationsagentur DATI, die als Fusion der Vorschläge einer Deutschen Transfergesellschaft(FDP) und einer Transformationsagentur D.Innova (Bündnis 90/Die Grünen) zu sehen ist. Missionsorientierung
in der Forschungspolitik wird ebenso adressiert wie Digitalisierung und ressortübergreifende Koordination. Im Folgenden wird der Koalitionsvertrag mit Blick auf F&I‐Politik dahingehend analysiert, ob er einem missionsorientierten, holistischen Ansatz von Innovation entspricht oder sich immer noch stark an Technologien orientiert und soziale Innovationen vernachlässigt. Nachdem der Start der neuen Regierung noch voll unter dem Eindruck der Corona‐Pandemie und außenpolitischen Spannungen in den Beziehungen zu Russland und China steht, werden die konkreten Inhalte der F&I‐Politik erst im weiteren Verlauf der Regierungszeit der Ampel‐Koalition zutage treten. Wie bedeutend diese Politikfelder allerdings sind, zeigen die Themen der Energieversorgung, des Ressourcenverbrauchs und der Ausgestaltung des Wissenschaftssystems, die auch die letzten Monate des Jahres 2021 und den Start 2022 prägen, auch wenn sie weniger mediale Präsenz haben.
Von der neuen Regierung wird sicherlich eine integrierte und ressortübergreifende Politik in zentralen Politikfeldern gefordert sein. Das wiederum wird zeigen, welcher normativen Konsens jenseits
des Bekenntnisses zu Fortschritt die Koalition trägt. Gerade die EU hat durch Missionsorientierung, SDGs oder den Green Deal auch normativ Rahmen gesetzt, die auch von Deutschland gefüllt und interpretiert
werden müssen. Wie auzuführen sein wird, sind Koalitionsverträge keine einklagbaren Verträge. Sie geben aber fundierte Hinweise auf die Absicht zur Ausgestaltung von Politikfeldern, wie hier der Forschungs‐ und Innovationspolitik und der davon betroffenen Ressorts. Koalitionsverträge haben an Bedeutung in der jüngsten Vergangenheit zugenommen, weshalb hier der Vertrag der Fortschrittskoalition analysiert wird.