Spezifische Besteuerung der Digitalwirtschaft Ein Beitrag zur Steuerneutralität?

  • "Im Durchschnitt werden digitale Geschäftsmodelle mit 10,2 % belastet, womit de-ren Belastung im Vergleich zu traditionellen Geschäftsmodellen um 11,73 Prozentpunkte geringer ausfällt." Die Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, ZEW, zeigt auf, was vielen europäischen Finanzministern Argwohn bereitet. Digitale Unterneh-men werden deutlich geringer besteuert als traditionelle Produzenten obwohl beide die benötigte Absatzinfrastruktur erhalten. Der Grund hierfür liegt in der versäumten Anpassung steuerlicher Regularien auf die Digitalisierung.2 Die Basis der geltenden Unternehmensbesteuerung wurde im vergangenen Jahrhundert formuliert und beruht auf physischer Präsenz.3 Die örtliche Bindung wurde damals von allen Unternehmen zur Wertschöpfung benötigt und stellt seitdem die Grundlage für steuerliche Zu-griffsrechte dar. Die Online-Distribution digitaler Unternehmen bedarf jedoch kei-nerlei physischer Präsenz im Absatzland und ermöglicht daher die ausschließliche Gewinnbesteuerung im Staat des Unternehmenssitzes.4 Digitale Unternehmen sammeln und verarbeiten die Daten ihrer Nutzer und erstellen so individuelle Profile, um zielgerichtete Werbung schalten zu können. Die Organi-sation for Economic Co-operation and Development argumentiert, dass die Nutzer somit Teil der Wertschöpfung sind und spricht den Heimatstaaten der Nutzer ein entsprechendes Gewinnbesteuerungsrecht zu.5,6 Um ein solches Recht umzusetzen bedarf es steuerlicher Zugriffberechtigung auf die Unternehmensgewinne zu erlan-gen, die frei von physischer Präsenz sind. Die EU-Kommission hat zur Abhilfe zwei Richtlinien-Vorschläge vorgelegt, die den steuerlichen Nexus der Mitgliedsstaaten erweitern und folglich den steuerlichen Zu-griff ermöglichen sollen.7,8 Konkret befassen sich die Vorschläge mit der Einführung einer EU-weiten Digitalsteuer und mit der Ausweitung der Betriebsstätten-Definition auf das Vorliegen von signifikanter digitaler Präsenz. Kritik an den Vorschlägen, insbesondere an der Einführung einer Digitalsteuer, kommt von Fachverbänden und Institutionen. Grund hierfür ist, dass eine solche Besteuerungsform nicht mehr den internationalen Standards der Wertschöpfungsbesteuerung entspräche und eine Kon-sumbesteuerung darstellt.9 Durch eine Digitalsteuer schlechter gestellt werden neben den betroffenen Unternehmen auch die Ansässigkeitsstaaten. Letztere könnten als Reaktion entsprechende Maßnahmen, wie Sonderzollerhebungen, ergreifen.10 Eine reine Konsumbesteuerung würde dazu führen, dass Unternehmen nicht mehr im Sitz-staat ihre Gewinne besteuern, sondern im Absatzland. Exportnationen, wie Deutsch-land, würden unter einem solchen System schlechter als bisher gestellt und Steuer-rückgänge erleiden, die durch Einnahmen aus der Digitalsteuer nicht kompensiert werden können.11 Ziel eines fairen Steuersystems ist unter anderem die Steuerneutra-lität. Sie besagt, dass Unternehmen unabhängig von ihrem Geschäftsmodell gleich-ermaßen besteuert werden.12 Aus dieser Problematik heraus stellt sich die Frage: „Ist die differenzierte Besteuerung von traditionellen und digitalen Unternehmen umsetzbar und trägt eine spezifische Besteuerung der Digitalwirtschaft zur Steuer-neutralität bei?“ Aufbauend aus den gewonnenen Erkenntnissen wird geschlussfolgert, dass eine dif-ferenzierte Besteuerung basierend auf dem Geschäftsmodell zwar umsetzbar ist, je-doch nicht zur Steuerneutralität führt. Die EU-Richtlinien-Vorschläge bewirken eine höhere Besteuerung bestimmter Geschäftsmodelle und besteuern Unternehmen ab einem globalen Umsatz von 750 Mio. Euro. Dies zielt auf Unternehmen, wie Face-book und Google ab, die durch den Verkauf individualisierter Werbeflächen Umsatz generieren. Viele Besteuerungsunterschiede zwischen digitalen und traditionellen Unternehmen, wie beispielsweise die Möglichkeit für Online-Versandhäuser im Aus-land gelegene Zwischenlager nicht als Betriebsstätte zu erklären, bleiben bestehen. Folglich bewirken die Vorschläge eine Annäherung der Besteuerung der betroffenen im Vergleich zu traditionellen Unternehmen, jedoch sind die Anpassungen nicht aus-reichend und nachhaltig genug um als steuerneutral zu gelten.

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Metadaten
Author:Vincent Petermann
Referee:Wojciech Stiller
Advisor:Tim Lohse
Document Type:Master's Thesis
Language:German
Date of first Publication:2020/09/01
Publishing Institution:Hochschulbibliothek HWR Berlin
Granting Institution:Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Date of final exam:2020/01/22
Release Date:2020/09/01
Page Number:78
Institutes:FB I - Wirtschaftswissenschaften / FACT (Finanzierung, Rechnungswesen und Steuern) M.A.
Licence (German):License LogoUrheberrechtsschutz