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This work demonstrated the large potential of sputtered iridium metal for catalytic reactions shown by the example of decomposition of hydrogen peroxide (H2O2) for space propulsion systems. For this purpose, iridium was coated onto Al2O3 pellets by a sputter process under varied process parameters. Depending on previously selected parameters, the obtained metal-loaded pellets offer closed- and/or open-shell structures. Catalytic productivity of these first-generation iridium-sputtered catalysts was estimated in laboratory experiments and compared to platinum-loaded pellets. Under optimized sputter-process conditions, the reactivity is significantly improved compared to the platinum-impregnated pellets. The better catalytic productivity can be explained by the increased active surface area of the iridium layers on the pellets. The surface morphology and the microstructure of the iridium coating can be actively controlled by the sputter pressure. The results are in accordance with the sputtering process pressure tendency described by the Thornton Structure–Zone Model.
The so-called Troika, consisting of the EU-Commission, the European Central Bank (ECB) and the International Monetary Fund (IMF), was supposed to support the member states of the euro area which had been hit hard by a sovereign debt crisis. For that purpose, economic adjustment programs were drafted and monitored in order to prevent the break-up of the euro area and sovereign defaults. The cooperation of these institutions, which was born out of necessity, has been partly successful, but has also created persistent problems. With the further increase of public debt, especially in France and Italy, the danger of a renewed crisis in the euro area was growing. The European Stability Mechanism (ESM) together with the (strongly politicized) European Commission will replace the Troika in the future, following decisions of the EU Summit of December 2018. It shall play the role of a European Monetary Fund in the event of a crisis. The IMF, on the other side, will no longer play an active role in solving sovereign debt crises in the euro area. The current course is, however, inadequate to tackle the core problems of the euro zone and to avoid future crises, which are mainly structural in nature and due to escalating public debt and lack of international competitiveness of some member countries. The current Corona crisis will aggravate the institutional problems. It has led to a common European fiscal response ("Next Generation EU"). This rescue and recovery program will not be financed by ESM resources and will not be monitored by the ESM. One important novelty of this package is that it involves the issuance of substantial common European debt.
Vorausgesetzte Kompetenzen – Die explizite Formulierung als Planungshilfe einer Lehrveranstaltung
(2018)
Die Formulierung von angestrebten Kompetenzen im Zuge der kompetenzorientierten Lehre ist anerkannte Praxis für die Lehrveranstaltungsplanung und -gestaltung an Hochschulen. Dabei wird immer in die Zukunft gedacht. Implizit wird vorausgesetzt, dass alle Studierenden hinsichtlich fachlicher und methodischer Kompetenzbereiche das gleiche Niveau mit in die Lehrveranstaltung bringen. Beobachtungen und Befragungen zeigen jedoch ein anderes Bild. Insbesondere für fachliche Gebiete wie Grundlagen der Informatik sind die Vorkenntnisse sehr heterogen. Diese Heterogenität anzugehen, war ein Grund, über die vorausgesetzten Kompetenzen nachzudenken und diese explizit zu formulieren. Nur so kann ein Abholen an vorhandenen Wissensbeständen aller Studierenden gelingen. Dies führt auch dazu, dass die Motivation der Studierenden in der Lehrveranstaltung hoch gehalten wird. Gleichzeitig erleichterte die Formulierung der vorausgesetzten Kompetenzen die Planung der Lehrmethoden in der Veranstaltung sehr deutlich. In diesem Beitrag sollen das Vorgehen, die Durchführung der Lehrveranstaltung und die Erfahrungen exemplarisch beschrieben wer-den, die im Rahmen der Teilnahme am Zertifikat Hochschullehre – Profistufe des DiZ für eine Lehrveranstaltungsplanung in Informatik I an der Hochschule Aschaffenburg gesammelt werden konnten.
In this work, we use Recurrent Neural Networks (RNNs) in form of Gated Recurrent Unit (GRU) networks to forecast trajectories of vulnerable road users (VRUs), such as pedestrians and cyclists, in road traffic utilizing the past trajectory and 3D poses as input. The 3D poses represent the postures and movements of limbs and torso and contain early indicators for the transition between motion types, e.g. wait, start, move, and stop. VRUs often only become visible from the perspective of an approaching vehicle shortly before dangerous situations occur. Therefore, a network architecture is required which is able to forecast trajectories after short time periods and is able to improve the forecasts in case of longer observations. This motivates us to use GRU networks, which are able to use time series of varying duration as inputs, and to investigate the effects of different observation periods on the forecasting results. Our approach is able to make reasonable forecasts even for short observation periods. The use of poses improves the forecasting accuracy, especially for short observation periods compared to a solely head trajectory based approach. Different motion types benefit to different extent from the use of poses and longer observation periods.
In this study, we report on the integration of microfluidic channels and optical components by focusing femtosecond laser radiation inside transparent cyclic olefin copolymer (COC) bulk material. An internal localized material modification is triggered based on nonlinear absorption of the laser radiation's high intensities inside the focal volume. The size and shape of the three-dimensional internal modification are controlled by using an adaptive beam shaping setup. The irradiated areas show a positive refractive index shift and can be used as Type I internal optical waveguides. Furthermore, precise control of the spatial pulse-to-pulse distance in combination with a suitable beam profile enables the integration of functional photonic elements, e.g., Bragg gratings, into the waveguide. Thus, it also enables the generation of integrated photonic sensors. In addition, internal fs laser-induced modifications are characterized by a lower thermal stability as compared to the pristine polymer material. By performing a post-annealing process step, internal hollow microstructures are created by gaseous degradation of the exposed areas. Circular microchannels can be generated in a deliberately chosen layout by employing motorized 3D stages. In comparison to etching-based fabrication methods the proposed technology facilitates unlimited channel lengths, as it omits restrictions arising from an etching selectivity and duration. Altogether, this contribution paves the way towards the fabrication of internal three-dimensional optofluidic devices, equipped with a photonic sensor. In contrast, microfluidic and photonic structures are both created by femtosecond laser direct writing inside of transparent polymers.
Sustainability accounting as a distinct discipline has evolved over the last decades and is still expanding. As a multidimensional concept, sustainability accounting, however, relates to various other disciplines and thus provides a suitable setting to examine the extent of interdisciplinarity in accounting research. This paper investigates sustainability accounting in in twofold way. First, it provides a comprehensive and systematic review of academic literature addressing sustainability accounting topics. Based on a systematic search strategy capturing articles in the fields of finance and accounting, management, economics, organization and behavioral research, and international business, we determine a sample of 5,245 articles. Descriptive findings show that equally large proportions of the sample articles are published in accounting, management, and organization journals. Using citation network analysis, we identify existing research clusters within this sample and analyse them with respect to their delineations and interactions. Our results reveal that cluster formation relates to specific subject areas with some clusters showing limited interactions to other subject areas, while other clusters are more “interdisciplinary”. Interviews with influential researchers from the most prominent clusters in the network complement the network analysis results, providing insights into the establishment of paradigms and patterns in academic research that lead to the failure of knowledge integration and impede the transfer of research insights into business and politics.
This study provides an overview of the model evolution and research trends in the field of financial and risk modelling by applying a bibliometric approach from 2008–2019 and an overall citation network analysis. We present a content analysis of contributing authors, countries, journals, main topics, agreements, disagreements and frontiers within the research community and highlight quantitative features such as implemented models, aggregated model-family combinations and algorithms. Moreover, we describe the data sets employed by researchers. Finally, we discuss insights, such as the main statement, namely the non-existence of a “single-best”-approach as well as the future prospects of our findings.
This work investigates the use of knowledge about three dimensional (3D) poses and Recurrent Neural Networks (RNNs) for detection of basic movements, such as wait, start, move, stop, turn left, turn right, and no turn, of pedestrians and cyclists in road traffic. The 3D poses model the posture of individual body parts of these vulnerable road users (VRUs). Fields of application for this technology are, for example, driver assistance systems or autonomous driving functions of vehicles. In road traffic, VRUs are often occluded and only become visible in the immediate vicinity of the vehicle. Hence, our proposed approach is able to classify basic movements after different and especially short observation periods. The classification will then be successively improved in case of a longer observation. This allows countermeasures, such as emergency braking, to be initiated early if necessary. The benefits of using 3D poses are evaluated by a comparison with a method based solely on the head trajectory. We also investigate the effects of different observation periods. Overall, knowledge about 3D poses improves the basic movement detection, in particular for short observation periods. The greatest improvements are achieved for the basic movements start, stop, turn left, and turn right.
In dem Beitrag wird erläutert, dass getrennt lebende Ehegatten in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs nicht mehr die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting nach §§ 26, 26b EStG in Anspruch nehmen können. Es werden die steuerrechtlichen Auswirkungen, die sich durch die Zahlungen von Unterhaltsleistungen ergeben und zwar sowohl im Hinblick auf eine steuerliche Zusammenveranlagung als auch im Hinblick auf eine Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die Absetzung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung i.S.von § 33a EStG, dargestellt. Anhand eines Fallbeispiels erfolgt die Prüfung von unterschiedlichen steuerlichen Varianten.
Gesellschaftsrechtlich wird ein Verlustanteil, der nach dem vertraglichen oder gesetzlichen Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel auf einen Gesellschafter entfällt, von seinem Kapitalanteil abgeschrieben (§ 161 Abs. 2 i.V.m. § 120 Abs. 2 HGB).
Einkommensteuerlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht (§ 15a Abs. 1 S. 1 EStG). Der Beitrag beschäftigt sich mit den Umwandlungsmöglichkeiten bei negativem Kapitalkonto und gibt Gestaltungsempfehlungen.
Bei der Einkommensteuerveranlagung des Unterhaltsverpflichteten können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgezogen werden. Der Unterhaltsempfänger hat die Unterhaltsleistungen insoweit als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern. Der Unterhaltsverpflichtete kann das begrenzte Realsplitting nur mit Zustimmung des Unterhaltsempfängers beantragen. Der Beitrag erläutert den Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting und die Verpflichtung zum Ausgleich von Nachteilen, die beim Unterhaltsempfänger entstehen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Vermeidung bzw. Abmilderung der Wirkungen des § 15a EStG. Die wohl einfachste Lösung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Wann gilt eine Einlage überhaupt als geleistet ? Außerdem werden drei Gestaltungsmöglichkeiten für eine Sacheinlage aufgezeigt.
Wenn eine überschuldete GmbH Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Gesellschafter hat, wird gern zu den Mitteln "Rangrücktritt" oder "Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung" gegriffen. Dadurch kann die Überschuldung oftmals beseitigt werden. Die aktuelle Rechtslage erfordert es jedoch, die beiden Gestaltungsmöglichkeiten neu zu überdenken.
Aus unterschiedlichen Gründen kann es erwünscht sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer auch nach Erreichen des ursprünglich vorgesehenen Pensionierungszeitpunkts für "seine" GmbH tätig bleibt und gleichzeitig Pensionszahlungen erhält. Ob die Weiterbeschäftigung negative steuerliche Konsequenzen hat, soll in dem Beitrag untersucht werden.
Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 17 EStG steuerlich relevant, wenn eine wesentliche Beteiligung vorliegt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist die Norm des § 17 EStG neu gefaßt worden. Ab Veranlagungszeitraum 1999 ist eine wesentliche Beteiligung gegeben, wenn der Veräußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die Musterfälle zeigen, dass bei Verlusten aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen - neue - steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Um ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen herauszuhalten, wird es oftmals nicht vom Betriebsinhaber, sondern von dessen Ehegatten erworben und anschließend an den Betriebsinhaber vermietet. Bei einem späteren Verkauf des Grundstücks (nach Ablauf der Spekulationsfrist) müssen dann die stillen Reserven nicht versteuert werden. Damit der Ehegatte das Grundstück erwerben kann, wird bei dieser Gestaltung oft der Weg gewählt, dass der Betriebsinhaber seinem Ehegatten vor Erwerb der Immobilie die erforderlichen Mittel schenkt. Die Gestaltung kann sich allerdings im Scheidungsfall als Bumerang erweisen. Salopp formuliert ist dann nämlich nicht nur der Ehegatte, sondern auch das Grundstück weg. Mit Urteil vom 4.2.98 (BStBl. II, 542) hat der BFH jedoch eine sog. Scheidungsklausel zugelassen. Danach kann vereinbart werden, dass im Falle der Beendigung des Güterstandes das Grundstück unentgeltlich auf den Betriebsinhaber zu übertragen ist. Das Urteil und die hieraus resultierenden Möglichkeiten zur Steuergestaltung werden in dem Beitrag vorgestellt.
Der Beitrag behandelt die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Personengesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter aus zuvor geschenkten Beträgen. Der BFH (18.1.01, DStR 01, 479) hatte u.a. entschieden, dass Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb abhängig sind, weil sie kurz hintereinander erfolgten. Die Finanzverwaltung, die derartige Gestaltungen ohnehin besonders kritisch prüft (BMF 1.12.92, BStBl I, 729), hat sich dem zwischenzeitlich angeschlossen (BMF 30.5.01, DB 01, 1338). Der Beitrag verdeutlicht die Problematik an einem Beispiel und gibt wertvolle Hinweise für die Gestaltungspraxis.
Mantelkäufe sind in der Praxis ein durchaus üblicher Vorgang. Neuerdings werden auch unter Einsatz des Internets GmbH-Mäntel angeboten (siehe z.B. www.mantelkauf.de; www.techno-treuhand.de; www.allconsult-gmbh.de). Das Interesse der Erwerber am Mantelkauf besteht zumeist darin, den Geschäftsbetrieb sofort aufnehmen zu können, ohne das zeitraubende Eintragungsverfahren in das Handelsregister abwarten zu müssen, das im Rahmen einer Gesellschaftsneugründung notwendig ist. Gleichzeitig möchten die Erwerber die Haftungsgefahren aus der Gründungsphase einer Gesellschaft vermeiden. Manchmal besteht die Motivation auch darin, das erforderliche Mindeststammkapital nicht leisten zu müssen. Dieser Beitrag will Vorteile und Gefahren eines Mantelkaufs bzw. der Mantelverwendung darstellen. Dabei soll deutlich werden, dass der Erwerb einer sog. Vorratsgesellschaft dem Erwerb eines "gebrauchten" GmbH-Mantels vorzuziehen ist. Da der Mantelkauf seine steuerliche Attraktivität, d.h. die Nutzung von Verlusten der übernommenen GmbH, durch § 8 Abs. 4 KStG weitgehend verloren hat, soll nachfolgend die wirtschaftliche Seite im Vordergrund stehen.
Die Betriebsaufspaltung war bislang eine beliebte Gestaltungsmöglichkeit, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschränkung, der Steuerminderung bzw. -vermeidung und der Nachfolgeplanung in oft idealer Weise miteinander zu verbinden. Als besonders erfolgreich kann die sog. "klassische" Betriebsaufspaltung bezeichnet werden, die durch ein Besitzpersonenunternehmen und eine Betriebskapitalgesellschaft gekennzeichnet ist. Der Systemwechsel zum 1.1.01 zwingt jedoch, die Vor- und Nachteile der Betriebsaufspaltung neu zu überprüfen. Der Beitrag zeigt auf, dass die Betriebsaufspaltung nun bei hohen Gewinnen der Betriebskapitalgesellschaft und bei hohen Pachtzinsen äußerst nachteilig sein kann.
Die Unternehmenssteuerreform 2001 hat bewirkt, dass die Betriebsaufspaltung nicht in allen Fällen attraktiv ist. Insbesondere bei hohen Pachtzinsen für das mobile Anlagevermögen kann die Gesamtsteuerbelastung von Besitz- und Betriebsunternehmen sogar deutlich höher liegen als bei der "reinen" GmbH oder dem "puren" Personenunternehmen. Möglicherweise ergibt sich daher das Bedürfnis, eine vorhandene Betriebsaufspaltung rückgängig zu machen. Der Beitrag zeigt Möglichkeiten der Rückabwicklung einer Betriebsaufspaltung, wobei er im Wesentlichen die Zusammenlegung von Besitz- und Betriebsunternehmen behandelt. Die Rückabwicklung kann dabei in der Weise erfolgen, dass entweder das Besitzunternehmen in der Betriebskapitalgesellschaft oder die Betriebskapitalgesellschaft in dem Besitzunternehmen aufgeht. Nachfolgend wird jeweils davon ausgegangen, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen oder um eine Personengesellschaft handelt ("klassische" Betriebsaufspaltung).
Gewährt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen, so sollte immer der Fall einer möglichen Krise oder Insolvenz einkalkuliert werden. Insbesondere sollte sichergestellt sein, dass der Gesellschafter eventuelle Darlehensverluste steuerlich geltend machen kann. Aus steuerlicher Sicht interessant sind sog. Finanzplankredite. Denn gehen diese verloren, führen sie stets mit ihrem Nennwert zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG. Dieser Beitrag untersucht das Finanzierungsinstrument "Finanzplankredit" und geht der Frage nach, inwieweit die steuerlichen Vorteile mit gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Nachteilen verbunden sind. Ergänzend werden Musterformulierungen für den Finanzplankredit präsentiert.
Der Beitrag beschäftigt sich mit Gestaltungsmöglichkeiten von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen. Die Thematik ist von erheblicher Praxisrelevanz, da die auf § 738 Abs. 1 S. 2 BGB basierende Rechtsprechung dem ausscheidenden Gesellschafter grundsätzlich eine dem wirklichen Wert seiner Anteile entsprechende Abfindung (Verkehrswert) zubilligt, d.h., ohne gesellschaftsvertragliche Regelung ist die Abfindung auf der Grundlage des "wirklichen Werts des Unternehmens einschließlich aller stillen Reserven und einschließlich des good will des Unternehmens" zu ermitteln (vgl. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH 21.4.55, BGHZ 17, 130/136). Das ist aber regelmäßig nicht gewollt. Welche Alternativen bestehen, wird in dem Beitrag untersucht.
Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erwirtschaftet die Betriebs-GmbH häufig - langjährig - Verluste, während beim Besitzunternehmen dank vereinnahmter Miet- und Pachtzahlungen noch Gewinne erzielt werden. Dies birgt für die an der Betriebsaufspaltung beteiligten Unternehmen sowohl in gesellschafts- als auch in steuerrechtlicher Hinsicht Gefahren. Der folgende Beitrag stellt diese Gefahren dar und zeigt auf, wie ihnen gestalterisch begegnet werden kann.
Die Betriebsaufspaltung wird oft als Gestaltungsmittel genutzt, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschränkung, der Steuerminderung und der Nachfolgeplanung in idealer Weise miteinander zu verbinden. Dabei werden allerdings die Risiken dieser Rechtsform, die sich beispielsweise bei hohen Pachtzinsen oder bei der unfreiwilligen Beendigung einer Betriebsaufspaltung ergeben können, häufig unterschätzt. Oft wird übersehen, dass sich durch die Aufteilung eines Unternehmens in einen aktiven und einen passiven Teil der Beratungsbedarf und der Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen. Die anstehende Unternehmensteuerreform 2008 ist ein willkommener Anlass, diese Rechtsform im Rahmen eines Musterfalls nochmals auf den Prüfstand zu stellen.
In der steuerlichen Beratungspraxis ist das Gestaltungsmodell der Betriebsaufspaltung seit vielen Jahren weit verbreitet. Doch die Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 haben dafür gesorgt, dass eine Betriebsaufspaltung zumindest aus steuerlicher Sicht zunehmend an Attraktivität verliert. Bei der "Entsorgung" einer Betriebsaufspaltung ist allerdings höchste Sorgfalt geboten, um die steuerlichen Belastungen möglichst gering zu halten. Worauf man im Einzelnen achten muss, wird in diesem Beitrag dargestellt.
"Doppelte AfA bei Bebauung eines Ehegattengrundstücks": So ähnlich lauteten die Reaktionen auf ein Urteil des BFH (9.3.16, X R 46/14) zur ertragssteuerlichen Behandlung eines Betriebsgebäudes, das ein Unternehmer auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück errichtet hatte. Neben dem BFH hat sich auch die Finanzverwaltung ausführlich mit diesem Gestaltungsmodell beschäftigt (BMF 16.12.16, IV C 6 - S 2134/15/10003). In einem Musterfall werden Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen und Alternativen vorgestellt.
Sinn und Zweck der Realteilung einer Personengesellschaft ist nach Ansicht des BFH, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen steuerlich nicht zu behindern, solange die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Als prominentes Beispiel könnte hier die Teilung von Aldi in Nord und Süd herhalten. Der BFH hat die Gestaltungsmöglichkeiten einer gewinnneutralen Realteilung jüngst deutlich erweitert. Nun ist nicht nur das Ausscheiden eines Mitunternehmers bei Abfindung mit einem Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil begünstigt. Auch eine Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt jetzt Realteilungsgrundsätzen (BFH 30.3.17, IV R 11/15, BFH/NV 17, 1647).
In der Beratungspraxis wird zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung häufig empfohlen, im Besitzunternehmen einen "Nur..."-Besitzgesellschafter aufzunehmen und zudem im Gesellschaftsvertrag eine Einstimmigkeitsabrede für Gesellschafterbeschlüsse zu treffen. Dadurch soll die notwendige personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen verhindert werden. In diesem Beitrag wird hinterfragt, ob diese Gestaltung noch uneingeschränkt empfohlen werden kann und wann eine solche Einstimmigkeitsabrede zu unerwünschten Ergebnissen führt.
In der Praxis wird immer wieder nach Gestaltungen gesucht, die die Wirkungen des § 15a EStG vermeiden bzw. abmildern können. Die wohl einfachste Lösung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Der Beitrag zeigt auf, wann eine solche Einlage zweckdienlich ist und worauf man bei entsprechenden Gestaltungen achten muss.
Eine Familiengesellschaft ist das ideale Gestaltungsmittel, um nahe Angehörige am eigenen Unternehmen zu beteiligen und dabei noch Steuern zu sparen. Sollen minderjährige Kinder beteiligt werden, bietet sich vor allem die Rechtsform der KG an, da die nur kapitalmäßige Beteiligung eines Kindes eine Aufteilung des Gewinns bewirkt, ohne dass hierdurch die Geschäftsführung der Eltern wesentlich berührt wird. In einem Musterfall wird aufgezeigt, welche gesellschaftsvertraglichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um eine Familien-KG genau auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden.
Nachdem der Gesetzgeber dem allseits beliebten "Zwei-Stufen-Modell" den Boden entzogen hat, mussten in der Beratungspraxis neue Lösungen gefunden werden, um die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steuergünstig zu ermöglichen. Als Ausweichgestaltung biete sich hier das "Mehr-Stufen-Modell" an, dessen Umsetzung allerdings eine mehrjährige Realisierungsphase erforderlich macht. Alternativ kann es sich anbieten, die Einzelpraxis nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete Sozietät einzubringen.
Betriebsgrundstücke verfügen häufig über erhebliche stille Reserven, die bei einem Verkauf aufgedeckt werden müssen. Soweit der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn einzustufen ist, kann die hohe ertragsneuerliche Belastung schnell einen wesentlichen Teil des Veräußerungserlöses aufzehren. Eine Betriebsaufgabe ist daher - insbesondere wenn sich wegen erhöhtem Liquiditätsbedarf die Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzgrundstück nach R 35 EStR nicht anbietet - oft die steuerlich günstigere Lösung.
Als Gestaltungsmittel für die steuerneutrale Beendigung einer selbständig oder gewerblich tätigen Personengesellschaft biete sich die Realteilung i.S. von § 16 Abs. 3 S. 2 EStG an. In vielen Fällen kann die Aufdeckung stiller Reserven weitestgehend vermieden werden. Worauf man im Einzelnen achten muss und wann eine Nachversteuerung droht, wird in diesem Beitrag analysiert.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den steuerlichen Folgen der entgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowie von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Es stellt sich vor allem die Frage, ob bei gewissen Gestaltungen nicht ein bestehender Gesamtplan der Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen entgegensteht, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen übertragen worden ist. Hier könnten schnell die tarifbegünstigte Besteuerung bei einer Veräußerung bzw. die Buchwertfortführung bei Umwandlungen "auf der Kippe stehen".
Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig zu unentgeltlichen Übertragungen von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich bestehen und in welchen Fällen die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann, wird in dem Beitrag untersucht. Es stellt sich - wie auch bei entgeltliche Übertragungen - vor allem die Frage, ob nicht ein bestehender "Gesamtplan" schädlich ist, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen übertragen worden ist.
Der BFH hat jüngst in einem hochinteressanten Urteil die Voraussetzungen der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG präzisiert. Interessant ist, dass die höchstrichterliche Entscheidung auch eine Klarstellung zur Gesamtplanrechtsprechung beinhaltet (BFH 9.12.14, IV R 29/14).
Dieser praktische Fall beschäftigt sich mit der Verrechnung von nicht ausgeglichenen oder abgezogenen Verlusten eines inländischen Kommanditisten, der an einer vermögensverwaltenden KG beteiligt ist. Der BFH hatte jüngst die Möglichkeiten der Verlustverrechnung gemäß § 15a EStG Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 2 EStG präzisiert und deutlich verbessert (BFH 2.9.14, IX R 52/13, GStB 15, 158). Dieses Potential sollte man nutzen.
Nießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens: Gestaltungsempfehlungen aus steuerlicher Sicht
(2020)
Häufig erfolgt die Vereinbarung eines Nießbrauchs an Grundstücken des Privatvermögens aus familiären Gründen, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder anläßlich einer Erbregelung. Motivation für die Bestellung eines Nießbrauchs kann aber auch das Ziel der Einkünfteverlagerung auf minderjährige Kinder sein, um die einkommensteuerliche Belastung zu reduzieren. Doch bei allen Gestaltungsvarianten, die bei der Bestellung des Nießbrauchs zivilrechtlich möglich sind, müssen zwingend die steuerlichen Folgen bedacht werden, um nachteilige Folgen zu vermeiden.
Nach der Mitte 2016 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform soll Verwaltungsvermögen nicht mehr an einer erbschaftssteuerlichen Verschonung teilhaben (vgl. § 13b Abs. 2 ErbStG). Liegt bei einem Betreiber eines Parkhauses, dessen Kerngeschäft die Vermietung von Parkplätzen ist, nun in vollem Umfang Verwaltungsvermögen vor, sodass eine Erbschaftsteuerverschonung ausscheidet?
Organizations have repeatedly faced challenges due to (natural) disasters such as pandemics, economic or financial crises, and unexpected events. One reason why some firms cope more efficiently with such unexpected events than others has long been the subject of research, might be found in their resilience design. However, there is still no consensus in the literature and there is no common understanding of the definitions, the conceptualizations of resilience at the organizational level, and the interaction with management control systems (MCS). This study bridges MCS and resilience literature and provides a broader understanding of the relationship between the organization and adversity. Due to its ability to successfully control an organization and provide an effective control environment, we use Simons’ levers of control framework (LOC) as framework for integrating organizational resilience into MCS.
We perform a systematic reviewing of analytical conceptualizations and definitions of management control systems (levers of control) and organizational resilience, supplemented by current empirical findings. Based on literature, we provide a framework which integrates organizational resilience into management control systems. Our findings show that the integration of resilience aspects into MCS enables firms to manage resilience at the organizational level.
Like many service industries, the financial industry is largely characterized by administrative and back-office processes and distinguished by a broad systems landscape with a high proportion of legacy systems. Missing interfaces between Information Systems, User Interfaces or Web Applica-tions often require many manual activities. As banks are often functionally organized into traditional departments, a process-oriented organizational structure is rarely in place. The financial industry therefore offers enormous potential for the use of Robotic Process Automation (RPA) and the rais-ing of potential benefits such as process-related cost savings, time reductions and quality im-provements.
The aim of this chapter is to describe the tremendous opportunities that the use of RPA technology offers to the financial industry and to explain how these opportunities can be realized. Therefore, we start by explaining the challenges that progressive digitalization poses to the industry and how RPA, but also more advanced technologies (that work not only rule-based but also define own rules), such as Artificial Intelligence (AI), can help to overcome them. As well as providing an over-view of the various applications of RPA in the financial industry, we also provide a comprehensive case study of a relevant practical application.
We report on the fabrication of rotationally symmetrical geometries with ultrashort laser pulses impinging the constant rotating workpiece tangentially. This particular micro machin-ing of geometry is referred to as laser turning, upon which the laser beam is, in general, orient-ed perpendicularly to the rotational axis and tangentially to the work piece. The target geome-try is realized by moving the constantly rotating specimen according to the specified geometry along the focused laser spot. In contrast to mechanical turning, laser turning induces a mini-mized amount of lateral forces through friction that might deteriorate the geometry. In this study, laser turning is examined for stellite as a function of pulse energy and pulse length in the range between 240 fs and 10 ps. Shorter pulse lengths and higher pulse energies increase the achievable ablation rate, while in the pulse length regime of below 1 ps lower roughness is achieved. With a maximum ablation rate of 1.27 mm³/min and a minimum roughness of 0.17 µm, laser turning combines both, fast processing and high surface quality.