Dienstleistungen als passive Tätigkeit wegen Hinzuziehung bestimmter Personen

  • Bei der Hinzurechnungsbesteuerung ( §§ 7 bis 14 AStG ), der Betriebsstättenregelung des § 20 Abs. 2 AStG sowie bei Aktivitätsvorbehalten zahlreicher deutscher DBA ist der Tätigkeitskatalog des § 8 Abs. 1 AStG anzuwenden. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung erfahren die Regelungen zu den Dienstleistungen dabei einen immer höheren Stellenwert, da sie häufig digital erbracht werden können. Insbesondere der Vorbehalt des Bedienenstatbestands in § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) AStG macht die Einordnung einer Dienstleistung als aktive oder passive Tätigkeit äußerst komplex. Der Beitrag zeigt, worauf zu achten ist.

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Metadaten
Author:Sebastian Leitsch
Persistent identifier:https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/aussensteuergesetz-dienstleistungen-als-passive-taetigkeit-wegen-hinzuziehung-bestimmter-personen-f97829
ISSN:1438-8375
Parent Title (German):Praxis Internationale Steuerberatung
Document Type:Article
Language:German
Year of publication:2016
Publishing Institution:Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Release Date:2024/05/14
Tag:Hinzurechnungsbesteuerung, passive Tätigkeiten, Dienstleistungen, Hinzuziehung
Volume:2016
Issue:9
First Page:237
Last Page:242
Institutes and faculty:Fakultäten / THWS Business School
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