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Vor knapp 200 Jahren, im Jahre 1867, verfasste Freiherr Karl August von Hardenberg eine Denkschrift zur Reorganisation des Staates. In dieser von Leopold von Ranke herausgegebenen und nicht nur für die preußische Verfassungsgeschichte wichtigen und bedeutsamen Schrift, die Hardenberg im übrigen von Riga aus, seinem Verbannungsort, auf Befehl des Königs zusammenstellte, ging es dem preußischen Reformer darum, Gedanken der Französischen Revolution aufzunehmen, „möglichste Freiheit und Gleichheit“, wie er schrieb, herbeizuführen – und dennoch keinen liberalen Verfassungsstaat zu schaffen. Zwar bekannte sich Hardenberg sehr wohl zum liberalen Grundgedanken, doch wollte er diese ausschließlich auf die Wirtschaft angewandt wissen. An einen demokratisch pluralistischen Staatsaufbau dachte er mit Sicherheit nicht, als er in seiner Denkschrift zwar „demokratische Grundzüge in einem monarchischem Staat forderte“, doch war hier keineswegs etwa die Wertetrias von Freiheit,Brüderlichkeit und Gleichheit im Sinne der Gedanken vor 1789 zu verstehen.
Eine Bewertung der jetzt abgeschlossenen ersten Veränderungsinitiativen zum deutschen föderativen System und zum Stellenwert von Wissenschaftspolitik in diesen Ansätzen muß sich zunächst mit einigen Grundelementen der „Reform“-Ziele befassen. Die allgemeinen Aspekte unseres Verständnisses vom unitarischen Bundesstaat, der Politikverflechtung und der Entflechtungsvorschläge können in dem hier gegebenen Kontext nur angedeutet werden. Dies trifft ebenso auf wesentliche Punkte der Kritik an dem Föderalismusgesetzentwurf der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen im Bundestag sowie des Bundesrats und des nach einigen Änderungen beschlossenen Gesetzes zu, die nur am Rande behandelt werden können – und zwar auch dann, wenn ein Zusammenhang mit dem Themenbereich der Wissenschaftspolitik besteht.