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Im Winter 158/9 n. Chr. fand sich der weitgereiste, hochgebildete und
schon einigermaßen bekannte Rhetor und Philosoph Apuleius unvermittelt in einer unangenehmen, ja bedrohlichen Lage wieder: Gegen ihn war Anklage erhoben worden wegen Zauberei, und gegen diese Vorwürfe mußte er sich bei der Verhandlung vor dem Statthalter verteidigen. Da uns seine brillante Verteidigungsrede noch erhalten ist, haben wir damit die seltene Gelegenheit, einmal einen genaueren Blick auf einen der Magier-Prozesse
zu werfen, wie es sie im römischen Reich häufiger gegeben hat, ohne daß wir normalerweise mehr als die Tatsache und das Ergebnis – Verurteilung oder Freispruch –ausmachen könnten. Nun sind die Anklagepunkte und die Begründungen bzw. Beweise, die
präsentiert wurden, für uns nicht allzu klar: Wir besitzen nur noch die Rede des Apuleius, also einer Prozeßpartei, und Apuleius war ein mit allen Wassern gewaschener Redner, der bereit und in der Lage war, die Fakten und die Argumente seiner Gegner manipulativ ins Gegenteil zu verdrehen. Zudem publizierte er die Rede in der uns vorliegenden Form
ja nachträglich, und wir wissen nicht, wie weit er sie für die Veröffentlichung
redigiert hat. Bei aller nötigen Kritik an der Version des Apuleius ist jedoch erkennbar, worum es im Kern der Anklage ging: Apuleius wurde bezichtigt, sich durch einen Liebeszauber zu einer guten Partie verholfen zu haben.