020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Institut
Fachkräfte dringend gesucht!
(2022)
Allerorten werden Fachkräfte dringend gesucht – Aushänge im öffentlichen Raum, Stellenanzeigen in Online- und Printmedien, verlockende Angebote mit Festanstellungen – die Wirtschaft und auch der öffentliche Dienst lassen nichts unversucht, um ihre Bedarfe zu decken. In welchem Maße gleichfalls Archive von der Situation nicht zu besetzender Personalstellen betroffen sind, ist in den letzten Jahren vehement transparent geworden. Die Nachfrage besteht vor allem im Bereich des gehobenen Dienstes und zwar für alle Archivsparten vom Kommunalarchiv bis zum Wirtschaftsarchiv. Und die Fachhochschule Potsdam erreichen fast täglich Bitten aus der Praxis, Absolventen und Absolventinnen auf Stellenangebote aufmerksam zu machen. Fakt ist: Die Kapazitäten der beiden Archivschulen in Marburg und München sowie des Fachbereichs Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam reichen definitiv nicht aus, um den Stellenmarkt zu bedienen. Die Archivschulen sind an die Maßgaben der Bundesländer gebunden, die über das Entsendungsprinzip die Zahl der auszubildenden Archivare und Archivarinnen festlegen und haben damit keinen Handlungsspielraum, ihre Kurse für den gehobenen und höheren Archivdienst aufzustocken.
Archive
(2023)
Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.
Schwarmwissen
(2022)
Anlass für die Wahl des Bachelor-Themas waren einerseits die geringen Ressourcen, die dem Stadtarchiv Herne im Gegensatz zu den immer größer werdenden Aufgabenbereichen zur Verfügung stehen. Zum anderen hat der Ausschuss „User Generated Content“ der Arbeitsgruppe Zugang und Vermittlung des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) im Sommer 2019 einen Blog zum Thema „Crowdsourcing in Archiven“ erstellt, in dem die zentrale Frage erörtert wird: „Kann mein Archiv trotz beschränkter Ressourcen ein erfolgreiches CS-Projekt starten?“ Diese Frage scheint bis heute nicht beantwortet zu sein. Das Thema CS wurde bereits vereinzelt in Archiven aufgegriffen und es wurden Projekte durchgeführt, die in die alltäglichen Aufgaben eines Archivs eingebettet wurden und dadurch neue Möglichkeiten geschaffen haben, um archivische Aufgaben extern auszulagern. Da dieses Thema jedoch noch nicht weit verbreitet ist, wird in der vorliegenden Arbeit die Forschungsfrage „Welche Möglichkeiten bietet CS für die Archive, denen es meist an personellen Ressourcen fehlt?“ und „Wie kann CS in kleinen bis mittelgroßen Archiven eingesetzt werden?“ erörtert. Als Anwendungsbeispiel für die Einsatzmöglichkeiten dient das Stadtarchiv Herne. Hierbei soll CS kritisch betrachtet werden, indem der wöchentliche Zeit- und Personaleinsatz eruiert wird.
In this paper, we present a field study that examines the development, application and maintenance of classification systems and controlled vocabularies in three archives documenting lesbian, trans* and queer-feminist histories. Queer archives face the challenge of documenting identities that are inherently characterized by embracing fluidity and ambiguity. Thus, queer identities are diametrically opposed to archival procedures of unambiguous classification. At the same time, queer activism relies partly on coherent identity categories in order to be able to act politically. We examine the pragmatic solutions that queer archives establish when dealing with tensions between those requirements. Our goal is to contribute to the ongoing discussions about the ethical dimensions of classification practices. Following the work of Geoffrey C. Bowker and Susan Leigh Star (1999) we use the concept of boundary objects as a central theoretical foundation of our research. This concept allows for tracing the negotiations and decision-making processes that influenced the creation of a specific classification system. Through conducting semi-structured interviews with staff members of queer archives in Germany we collected data about their efforts to archive the history of queer communities. Although there are initiatives developing metadata standards for queer identities, these standards are only used to a limited extent by the queer archives we examined. Rather, those archives established individual strategies for categorizing objects that are rooted in their specific history. We argue that classification systems and controlled vocabularies themselves can be understood as artifacts documenting the history of queer movements.
Barrierefreiheit im Archiv
(2022)
Alle Personen, die in Archiven arbeiten, kennen es: das immer weniger zutreffende Klischee von Archiven als verschlossene, beinah geheime Orte. Mein Weg ins Archiv führte über ein Projekt, das dieses Bild wunderbar widerlegt: Im Projekt Heimerziehung haben wir ehemalige Heimkinder niedrigschwellig bei ihrer Suche nach Nachweisen und Unterlagen für die biografische Aufarbeitung unterstützt und begleitet – von wegen, geheim. Meine Kollegin bezeichnete das als ‚emotionale Barrierefreiheit‘. Doch wie sieht es sonst aus mit der Barrierefreiheit im Archiv? Meine erste Forschungsfrage ist die nach der Relevanz des Themas in der fachlichen Diskussion mit einem Ausblick auf den englischsprachigen Diskurs. Anschließend stellen sich die Fragen, welche praktische Relevanz das Thema in der archivischen Arbeit hat und was Archive tun, um Barrierefreiheit herzustellen. Anhand explorativer Expertïnneninterviews mit Gehörlosen und Fachpersonen aus Gedächtnisinstitutionen soll die Frage nach Erfahrungen in Archiven mit (fehlender) Barrierefreiheit beantwortet werden. Die Interviews bilden die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach Handlungsempfehlungen zum Abbau von Barrieren. In der Arbeit möchte ich aufzeigen, welche Maßnahmen Archive ergreifen können und welches Vorgehen dabei hilfreich und effektiv ist. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage nach schnell umzusetzenden Maßnahmen, die auch für kleine Archive möglich sind. Dabei liegt der Fokus auf dem Bereich der Nutzung, denn „[a]lle Archive haben eine künftige Nutzung zum Ziel.“
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag und werden zudem von Unternehmen als Marketinginstrumente genutzt. Auch Archive sind zunehmend in den Sozialen Medien vertreten, wobei die meisten Archive nicht nur eine Anwendung, sondern eine Mischung aus mehreren sozialen Netzwerken sowie Fotos- und Videoplattformen und Blogs nutzen.
Die Arbeit befasst sich mit den Haushalten der deutschen Bundesländer als Quelle für eine wissenschaftliche Untersuchung der Landesarchive. Es wurde eine Reihe von Fragen formuliert, die durch eine Analyse der Haushaltspläne erörtert werden sollen. Im Rahmen der Bearbeitung der Aufgaben soll darüber hinaus die übergeordnete Frage geklärt werden, ob die Haushaltspläne der Länder als Quelle überhaupt geeignet sind um Fragestellungen dieser Art zu beantworten. Dabei wird zu erörtern sein, in wie weit die Ergebnisse aussagekräftig und belastbar sind. Die Quellengattung der Haushaltspläne wurde in der Archivwissenschaft für eine Auswertung bisher nicht herangezogen.
Nutzerberatung im Lesesaal
(2019)
Mit dem Fokus auf der Praxis soll das Spektrum der Möglichkeiten für eine Organisation der Nutzerberatung umrissen werden. Dazu gilt es, potentielle Ansatzpunkte zu erfassen, zu beschreiben und zu diskutieren sowie systematisch zusammenzustellen. Im Ergebnis soll ein Raster vorgelegt werden, das Archive für die in der Tat vielfältigen Aspekte und Facetten der Nutzerberatung sensibilisiert und das ihnen bei der Prüfung bzw. Gestaltung ihrer hausspezifischen Praxis eine Hilfe sein kann. Aus forschungspraktischen und Platzgründen habe ich mich entschieden, die Untersuchung dabei in doppelter Weise einzugrenzen, und zwar bleibt die Arbeit im Kern auf die Beratung wissenschaftlicher Nutzer in kleinen Archiven beschränkt.
Inklusion in Archiven
(2020)
„Archive und Inklusion“ ist ein herausforderndes Thema. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich für Menschen mit Behinderungen in Deutschland schon viel getan. Aber kann man mit dem heutigen Stand der Umsetzung zufrieden sein? Und wie sieht die Situation in Bezug auf die Archivlandschaft aus?
Konzepte und Projekte in Archiven bieten viele interessante und spannende Möglichkeiten in der historischen Bildungsarbeit und damit der Wissensvermittlung. In der Gesamtbetrachtung der historischen Bildungsarbeit wurde jedoch festgestellt, dass die Teilnahme für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend ermöglicht wird. Fehlende Literatur und nur wenige Leuchtturmprojekte sorgen dafür, dass Archivarbeit zu wenig Aufmerksamkeit erhält.
Konzepte und Projekte in der historischen Bildungsarbeit für Menschen mit Behinderungen bieten großes Potenzial. Dabei ist es gar nicht nötig, jedes Projekt immer wieder neu zu definieren. Vielmehr sollten bestehende Konzepte adaptiert und mit der Zielsetzung „Einbeziehung von behinderten Menschen“ erweitert werden. Beispiele dafür werden in der vorliegenden Arbeit aufgeführt.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Die Benutzung von Archiven wird sich in den nächsten Jahren rasant verändern und könnte zu einem Gradmesser werden, in welchem Maße sich die Archive an die Herausforderungen der digitalen Transformation anzupassen vermögen. Die großartigen technischen Möglichkeiten eröffnen den Archiven neue Perspektiven fernab von Magazin und Lesesaal. Aber das Tempo dieser Transformation ist hoch und ihre Erwartungen sind anspruchsvoll. Weder werden die Archive alle verwahrten Quellen digitalisieren können, noch wird die Erschließung der Digitalisate den Erwartungen der Nutzer genügen. Genutzt wird zunehmend wohl nur noch, was digital und online verfügbar ist. Damit wird die Nutzung mittelfristig nicht nur die Digitalisierung von Quellen steuern, sondern auch deren Erschließung und Erhaltung. Die Benutzung könnte damit faktisch zu einer zweiten Bewertung für die künftige Auswahl von Archivalien und Beständen werden. Das Revolutionäre an dieser neuen Form der Überlieferungsbildung ist allerdings, dass sie nicht mehr archivar-, sondern nutzergesteuert ist.
Social-Media-Konzepte, ebenso wie Social-Media-Marketing und -Strategien sind nicht nur etwas womit sich Unternehmen beschäftigen, auch Archive gehen, wenn zunächst zurückhaltend, mit der Zeit den Weg in das Web 2.0 und die sozialen Medien. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist die Erstellung eines Social-Media-Konzeptes, welches konkret am Beispiel des Archivs der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum entwickelt wird. Unter Berücksichtigung der Unternehmensstruktur, finanzieller und personeller Ressourcen geht es dabei auch um die Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit des Konzeptes in der Praxis. Daher soll auch der erforderliche tägliche bzw. wöchentliche Zeiteinsatz für die Arbeit an und mit den sozialen Medien eruiert werden. Außerdem wird die rechtliche Lage bei der Veröffentlichung von Archivalien in sozialen Medien und den ausgewählten Social-Media-Kanälen eingegangen.
Es soll sich bei dem Konzept um kein für alle Archivsparten allgemeingültiges Idealmodell handeln, sofern dies überhaupt möglich ist. Es kann aber für kleinere Archive mit ähnlichen Rahmenbedingungen wie jenes der Stiftung Neue Synagoge in Berlin als Empfehlung gelten.
Eine der Herausforderungen der Arbeit der Gedenkstätte ist das abnehmende Interesse der Öffentlichkeit am Nationalsozialismus und dem Holocaust, weil sich deren Interesse zu aktuelleren Themen verlagert. Ein großes Problem der Öffentlichkeitsarbeit ist außerdem das Aussterben der Zeitzeugen. Viele der bisher angewandten Methoden, wie Zeitzeugengespräche im Rahmen von Sonder- oder Gedenkveranstaltungen, können dadurch schon jetzt oder in absehbarer Zeit nicht mehr umgesetzt werden. So wird langfristig eine wichtige Quelle wegfallen. Zudem wird nicht mehr die Existenz der Überlebenden zeigen, dass es auch heute noch wichtig ist, sich mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen zu befassen. Das baldige Fehlen deren mahnender Stimmen kann zur Bewährungsprobe für jetzige und nachfolgende Generationen werden. Um das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Themen zu erhalten oder zu erneuern und zu zeigen, dass sie auch heute noch relevant sind und im Gedächtnis der Gesellschaft bleiben müssen, ist es wichtig, neue Methoden der Öffentlichkeits- und Historischen Bildungsarbeit zu finden und umzusetzen. Dabei ist es sinnvoll, das Archiv der Gedenkstätte stärker in diese Aufgaben zu integrieren.
Eine Möglichkeit der Nutzung und Vermittlung des Archivbestands ist das Konzept eines „House of Stories“, das zurzeit in den Bibliothekswissenschaften behandelt, diskutiert und bereits angewandt wird. Das „House of Stories“ baut auf dem „four-space“ Modell für dänische Bibliotheken auf. Auch einzelne Museen arbeiten bereits in Ansätzen nach diesem Modell. Manche Archive wenden, bewusst oder unbewusst, das Modell in Ansätzen ebenfalls schon an. Es scheint damit für sie mindestens genauso interessant zu sein wie für andere Kultureinrichtungen auch. Doch ist dieses Modell für Archive wirklich geeignet und umsetzbar?
Ziel der Arbeit soll eine Analyse und Prüfung des Modells zur Anwendung auf Archive sein. Es ist zu prüfen, welche Elemente tatsächlich übertragbar sind. Die Untersuchung erfolgt anhand einer Reihe archivischer Spezifika. Da das Modell ursprünglich für Bibliotheken entwickelt wurde, werden zudem die archivischen Spezifika, wo es erforderlich und sinnvoll ist, den Spezifika der Bibliotheken und teilweise auch der Museen gegenübergestellt.
Die Veranstaltungsdokumentation zum 2. Informationstag Brandenburg.digital fasst die Beiträge und Präsentationen der Tagung zum Thema nachhaltiger Verfügbarkeit, Sicherung und Mehrwertgewinnung von digitalen Ressourcen zusammen. In ihren einleitenden Grußworten hob die Staatssekretärin Gutheil die kooperativen Initiativen der vergangenen Jahre zum Aufbau von digitalen Angeboten hervor und betonte zugleich die Bedeutung und die Notwendigkeit der Förderung des Landes Brandenburg bei Digitalisierungsmaßnahmen auf mehreren Ebenen. Prof. Dr. Binas, Präsident der Fachhochschule Potsdam thematisierte anschließend den Widerspruch der "digitalen Nachhaltigkeit" und ging auf die Frage nach dem Sinn und Zweck von Digitalität und Digitalisierung sowie nach der Interpretation des Begriffes digitale Transformation der Gesellschaft ein. Für den Arbeitskreis Brandenburg.digital, dem eigentlichen Veranstalter des Informationstages, stellte Prof. Dr. Glauert die Bedeutung von übergreifenden Denk- und Handlungsansätzen heraus. Ein zentrales Element des Informationstages 2017 war die Podiumsdiskussion zu den Aspekten von Digitalisierung und Nachhaltigkeit aus der Sicht ganz unterschiedlicher Akteure/Institutionen. Unter der Moderation von Dr. Sieglerschmidt gaben Frau Kühlewind (Städte- und Gemeindebund Brandenburg), Dr. Peters-Kottig (Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnologie Berlin), Prof. Dr. Scholz (Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken Brandenburg, Dr. Müller (Deutsche Digitale Bibliothek) und Herr Jank (Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf) einen umfangreichen Einblick in die aktuellsten Anforderungen und Initiativen in den jeweiligen Institutionen. Am Nachmittag der Veranstaltung wurden beispielgebende Projekte, Initiativen und längerfristig entstandener Angebote aus unterschiedlichen Einrichtungen vorgestellt. Hierzu gehören die mehrjährig kooperativen Projekte zu den Themen Brandenburg im Film – Regionale Bilder auf Filmen (1950–1990) und Brandenburg im Bild – Historische Stadtansichten der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam und des Museumsverbandes Brandenburg. Einleitend in dieser Sektion präsentierte Dr. Walther vom Brandenburgischen Literaturbüro das Portal zeitstimmen.de. Dr. Bartels vom Sorbischen Institut stellte verschiedene digitale Angebote, wie das Sprachportal Niedersorbisch oder die Fotothek, vor. Den Abschluss bildete der Beitrag von Frau Kölling zur Aufgabe der Stiftung Brandenburg und deren umfangreicher Online-Datenbank.
Virtuelle Ausstellungen
(2017)
Ziel der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Konzeption der virtuellen Ausstellung über das Werk von John Heartfield, einem Projekt der Kunstsammlung der Akademie der Künste (AdK). Eigene Anregungen sollen dieses Projekt unterstützen. Zudem wird ein selbständiger Teil dieser Arbeit in dem Verfassen von beschreibenden Texten bezüglich eines Exponats liegen, die in die virtuelle Ausstellung eingebunden werden sollen. Aufgrund der komplexen Thematik und des enormen Projektumfangs wird es nicht möglich sein, am Ende der Arbeit eine vollständig funktionstüchtige Ausstellung vorzuweisen. Daher soll diese Arbeit nach Fertigstellung als Zwischenergebnis für weitere Arbeiten an der Ausstellung der AdK zur Verfügung stehen.
Seit 1874 werden Personenstandsregister in den staatlichen Standesämtern geführt. Die dafür errichteten Standesamtsbezirke haben seitdem eine Vielzahl von Wandlungen erfahren. Mit der Übergabe eines Großteils der Personenstandsregister an die zuständigen Archive seit 2010 mussten diese Entwicklungen von den Archiven nachvollzogen werden. Anhand des Landkreises Havelland und der Personenstandsregister in den drei aktiven Archiven wurde in dieser Arbeit der Versuch unternommen, die Entwicklungen so nachzuvollziehen, dass die auch auf andere Gebiete und Archive übertragbar sind. Unter Aufzeigung von Hilfsmitteln für die Erschließung von Zugehörigkeiten zu Standesämtern konnte gezeigt werden, auf welche Art und Weise eine Erschließung funktionieren kann. Am Ende der Arbeit steht für den Landkreis Havelland eine Übersicht, welche sowohl den Wandel der Verwaltungsgrenzen auf Kreis- und Gemeindeebene widerspiegelt als auch die Ermittlung der in den Archiven befindlichen Personenstandsunterlagen beinhaltet und die Zugehörigkeit aller Gemeinden des Landkreises zu den jeweiligen Standesamtsbezirken aufschlüsselt, und dies über eine Zeit von über 140 Jahren.
In Brandenburg gibt es aktuell keine Lösung für kommunale Einrichtungen – ob für Archive, Bibliotheken oder Museen – ihre Digitalisate langfristig zu archivieren. Der Arbeitskreis Brandenburg-digital beschäftigt sich seit 2007 lediglich mit der Digitalisierung von Kulturgut im Land Brandenburg. Aus ihm ging durch ein Projekt zur digitalen Präsentation von Kulturgut im Land Brandenburg im Jahr 2012 als Geschäftsstelle die Koordinierungsstelle Brandenburg-digital (KBD) hervor, welche Digitalisierungsprojekte – vor allem kleinerer Kultureinrichtungen mit wenig zur Verfügung stehenden Mitteln – fördert und sich zum Ziel setzt, die Digitalisate der Öffentlichkeit über nationale und internationale Präsentationsplattformen zugänglich zu machen. Denn dem Strategiepapier des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg von 2009 zur Digitalisierung von Kulturgut im Land Brandenburg ist zu entnehmen, dass vor allem große Archive, Bibliotheken oder Museen mit entsprechendem Budget Digitalisierungsprojekte planen und durchführen. Kleinere Kultureinrichtungen stellen nur vereinzelt Digitalisate zur Verfügung. Ziel des Projektes „Langzeitarchivierung von Digitalisaten“ im Masterstudiengang Informationswissenschaften im Wintersemester 2015/16 ist es daher, ein Konzept für eine prototypische, OAIS-konforme Pre-Ingest-Lösung zur digitalen Archivierung von Digitalisaten in Brandenburg – unter Anwendung der verfügbaren Archivematica-Software sowie technischen und personellen Mitteln – mit folgender Ausgangssituation zu entwickeln: Die verschiedenen Einrichtungen in Brandenburg digitalisieren ihre Bestände und liefern diese zusammen als sogenanntes Transfer-Informationspaket (TIP) an die Koordinierungsstelle Brandenburg-digital, welche – gelegen an der Fachhochschule Potsdam – als Aggregator fungiert, die Transferpakete für die Archivierung zur Abgabe an das Langzeitarchiv der digiS Berlin aufbereitet und den Einrichtungen beratend zur Seite steht. Die Erarbeitung des Konzeptes in Form von prototypischen Workflows erfolgt anhand des Digitalisierungsprojektes „Populare Schriftzeugnisse des 16. bis 20. Jahrhunderts in Brandenburg".
Studiengang Archiv-, Bibliotheks- und Dokumentationswissenschaften an der Fachhochschule Potdam
(1994)
Personal Digital Archiving
(2016)
Durch die Digitalisierung der Gesellschaft entstehen in immer stärkerem Ausmaß Dateisammlungen privater Bürger, die für sie persönlich relevante Unterlagen enthalten. Gleichzeitig wird durch ein ungünstiges Nutzerverhalten und technische Risiken die dauerhafte Nutzbarkeit dieser privater Daten bedroht. Die Arbeit untersucht, welche Gefahrenquellen für die dauerhafte Erhaltung von persönlichen digitalen Unterlagen existieren und betrachtet Möglichkeiten und Ansätze für private Archivlösungen. Dazu werden die Erkenntnisse der professionellen Digitalen Archivierung auf ihre Anwendbarkeit im privaten Rahmen evaluiert und ein Lösungsansatz für die dauerhafte und sichere Bewahrung privater Datensammlungen erstellt. Zudem wird die mögliche Rolle der Archive bei der Etablierung des Themas Personal
Digital Archiving untersucht.
Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Die Hauptfragestellung dieser Arbeit war es, herauszufinden, welchen Nutzen bzw. Mehrwert die App für die Archive und die Öffentlichkeit hat. Weiterhin galt es, herauszufinden, wohin sich der Trend im Kontext Service und Dienstleistungsqualität für die Nutzer, durch Unterstützung der sich aktuell bietenden technischen Möglichkeiten, entwickelt und ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können. Unter Beachtung der Case Studies im bibliothekarischen und kulturwissenschaftlichen Bereich, aber auch generell im Bereich der Dienstleistungen, ist die Frage, ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können, wohl mit einem klaren „Ja!“ zu beantworten.
Weiter + Bildung
(2015)
Fundraising für Archive
(1998)
Archive bleiben - ebenso wie viele andere kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen - von den Kürzungen der öffentlichen Haushalte nicht verschont. Der derzeit intensiv geführten Diskussion, inwieweit Non-Profit-Organisationen durch eigene Anstrengungen zusätzliche Mittel einwerben können, um der Finanzmisere zu begegnen, können sich auch Archivare und Archivarinnen nicht verschließen. Die gezielte und kontinuierliche Suche nach Sponsoren, Privatpersonen und Stiftungen, die Archive finanziell unterstützen können und wollen, hat gerade erst begonnen. Erfolgversprechend ist Fundraising - so lautet der terminus technicus für diesen Vorgang - nur, wenn es planvoll und kontinuierlich betrieben wird. Bei der Suche nach Verbündeten, die die Förderung von Archiven als sichtbaren Ausdruck gesellschaftlicher Unterstützung einer wichtigen Einrichtung verstehen, geht es immer auch um Öffentlichkeitsarbeit für die Archive.
Geschichte in den Fächern?!
(2015)
Ein Titel der neugierig macht und die Frage aufwirft, welche Bedeutung historische Methoden an einer anwendungsorientierten Hochschule haben. Das Fragezeichen symbolisiert den Anspruch dieses Bandes, Theorie und Praxis in Einklang zu bringen und scheinbar unabhängige akademische Disziplinen unter dem Gesichtspunkt der Interpretation schriftlicher, dinglicher, medialer Dokumente und Objekte zu vereinen. Das Ausrufezeichen steht für das Potenzial und die positive Bilanz der insgesamt zehn Beiträge aus unterschiedlichen Fachrichtungen, historische Herangehensweisen in Lehre und Forschung einzubringen. Europäische Medienwissenschaft, Designgeschichte, Konservierung und Restaurierung, Bauingenieurwesen und nicht zuletzt die Informationswissenschaften mit ihren Studiengängen Archiv, Bibliotheksmanagement, Information und Dokumentation, aber auch Kulturarbeit, Sozialwesen, Architektur und Städtebau sehen sich der Geschichte verpflichtet, um gesellschaftspolitisch relevanten Fragen sowohl in Seminaren und Vorlesungen als auch in Studienprojekten nachzugehen. Der Band dokumentiert die praxisunterstützten Forschungsinhalte und Forschungsaufgaben als elementare Bestandteile im Lehrbetrieb und überschreitet die vermeintlich fest etablierten Grenzen historischer Wissenschaft, indem die Dynamik und Interdisziplinarität geschichtswissenschaftlicher Ansätze dargestellt wird.
Viele Jahrzehnte wurden Archive vor allem als nach außen relativ geschlossene Institutionen gesehen. Dabei wurde die traditionelle Arbeit der Archive von archivwissenschaftlichen Theorien und Erkenntnissen determiniert, wobei dabei das Archivgut und seine Erschließung und langfristige Erhaltung im Mittelpunkt stand. Im Vergleich mit anderen Kultureinrichtungen wie Museen oder Bibliotheken nahmen die Archive dabei stets eine etwas abgeschiedene Position ein, deren Arbeit weniger auf die Öffentlichkeit, als vielmehr auf einen kleinen Wissenschaftskreis ausgerichtet war. Im Zuge von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen in den öffentlichen Verwaltungen besteht auch zunehmend an die Archive die Anforderung, sich zu modernen Dienstleistungseinrichtungen zu entwickeln, die mit modernen Managementinstrumenten geführt werden und strategischen Planungen unterliegen. Die herkömmliche Archivarbeit wird dabei erweitert durch ökonomisch orientierte Sichtweisen, die vor allem die Nutzer des Archivs im Fokus haben. Dabei können die Nutzerkreise grob in drei Gruppen unterteilt werden. Zum einen ist dort die dem Archiv vorgeschaltete Verwaltung, die zumeist auch Träger des Archivs ist und dieses als internen Dienstleister in Anspruch nimmt. Zum anderen ist es die Gruppe der (meist) externen Nutzer des Archivs. Diese Gruppe bildet sich zumeist aus Wissenschaftlern, Heimat- und Familienforschern und anderen Personen und Institutionen, die aus den unterschiedlichsten Motiven ein Interesse an den im Archiv vorhandenen Informationen haben. Als dritte Gruppe sind die Depositare zu nennen, die dem Archiv auf vertraglicher Basis ihre Unterlagen überlassen haben, um deren Sicherung, Erschließung und Benutzung sicher zu stellen. Dabei können die Deposita sowohl aus privaten (Nachlässe) als auch aus institutionellen (z.B. Vereine, Verbände etc.) Unterlagen bestehen. Alleine die archivwissenschaftlichen Methoden bietet bisher wenig bis keine Möglichkeiten, diese neue ökonomisch orientierte Sichtweise der Archive hin zum Nutzer zu beschreiben. Deswegen soll in dieser Masterarbeit mit Hilfe der aus der Volkswirtschaft stammenden Theorie der „Neuen Institutionenökonomik (NIÖ)“ versucht werden, das Verhältnis des Archivs zu diesen ausgewählten Nutzergruppen zu untersuchen. Die NIÖ unterstellt, dass jedes Handeln geprägt ist von spezifischen Interessen der Beteiligten, die jeweils ihren Nutzen zu maximieren suchen und deswegen zu opportunistischen Handlungsweisen neigen. Dabei haben der Grad des möglichen Opportunismus und die Ausnutzung von Informationsasymetrien, mit der die Beteiligten versuchen, ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen und die dadurch entstehenden Interessenskonflikte und Unsicherheiten direkten Einfluss auf die Kosten und die Effizienz des Handelns der Beteiligten. Um diese individuellen Interessen zu steuern, bedarf es bestimmter Regularien, die in der NIÖ als sog. Institutionen bezeichnet werden.
Auch das Handeln des Archivs und den o.g. Nutzergruppen ist geprägt von individuellen Interessen. Hier dienen die Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge im Sinne der NIÖ als diejenigen Institutionen, durch die das Handeln der o.g. Gruppen geregelt ist und Interessenkonflikte und Kosten verursachende Auseinandersetzungen vermieden werden. Vor allem mit drei Bausteinen der NIÖ, der Principal-Agent-Theorie, der Transaktionskostentheorie und der Property-Rights-Theorie soll untersucht werden, wie sich die individuellen Interessen dieser Nutzergruppen auf die Institutionen (Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge) auswirken und wie diese ausgestaltet sein müssen, um Interessenkonflikten frühzeitig zu begegnen, anfallende Transaktionskosten1 möglichst gering zu halten und letzten Endes produktiv miteinander zu kooperieren.
Ratsinformationssysteme sind zunehmend Teil der städtischen Rats- und Verwaltungsarbeit geworden. Als Serviceangebot für Ratsmitglieder, E-Government-Angebot für die Öffentlichkeit und zur Arbeitsoptimierung in der öffentlichen Verwaltung haben nicht nur größere, sondern inzwischen auch kleinere Kreise, Städte und Gemeinden Ratsinformationssysteme (RIS) eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, Daten, Informationen und Dokumente der Rats- und Verwaltungstätigkeit für das kommunale Vertretungsgremium zentral zusammen zu führen und einen komfortablen, benutzerorientierten Zugriff übers Intraoder Internet zu erlauben. So können mithilfe von RIS Ratsprotokolle, Sitzungsvorlagen und -einladungen, Informationen zu Fraktionen und Ratsmitgliedern derart abgefragt werden, dass Ratsmitgliedern die Aufbewahrung dieser Unterlagen zu Hause erspart, der Verwaltung die Papierrecherche abgenommen und den Bürgerinnen und Bürgern die Ratsarbeit transparenter gemacht wird. RIS enthalten oder verweisen auf Informationen und Unterlagen, die in Kommunen allgemein als archivwürdig gelten und oftmals eine zentrale sowie zeitlich weit zurückreichende Überlieferung der Kommune ausmachen. Sie liegen nun aber nicht mehr allein in papierner, sondern auch in digitaler Form in einem Informationssystem vor.
Es darf als gesichert angenommen werden, dass jedes Kommunalarchiv in Deutschland Fotografien in seinen Beständen überliefert. Die Arbeit mit fotografischen Objekten erfordert häufig einen besonderen archivfachlichen, konservatorischen und technischen Umgang.
Umso überraschender ist daher die Beobachtung, dass diese spezielle Archivgutgattung in der einschlägigen Literatur und auch in den archivfachlichen Diskussionen eher geringe
Aufmerksamkeit erfährt. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Fotoarchivierung zu geben und darüber hinaus einen Leitfaden für die praktische Archivarbeit zu entwickeln. Dabei wurde die Arbeit so strukturiert, dass sich der Leser zielgerichtet informieren kann, ohne dass eine vollständige Lektüre erforderlich ist. Natürlich kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit das teils sehr komplexe Thema der Fotoarchivierung nicht vollumfänglich bearbeitet werden, weshalb bei der Ausarbeitung besonderer Wert auf entsprechende Hinweise zu weiterführender Literatur und
aktuellen Forschungsbeiträgen gelegt wurde. Die Ausführungen richten sich speziell an kleinere Archive wie Kommunal- und Kreisarchive, die häufig mit geringeren personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind und im Vergleich zu größeren Einrichtungen oder speziellen Fotosammlungen nicht unbedingt über die erforderliche technische Ausstattung oder entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Mit der Arbeit soll vor allem ein größeres Bewusstsein für die fotografische Überlieferung
geschaffen, aber auch Unsicherheiten im archivischen Umgang mit Fotoquellen abgebaut und leicht umsetzbare Archivierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Gebühren im Archiv
(2015)
Die öffentlich-rechtliche Gebühr, wie sie in den Archiven des Bundes und der Länder erhoben wird, weist eine Komplexität auf, die weder den Benutzenden noch den Archiven deutlich genug bewusst ist. Die Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen belegt den Bedarf, den die Behandlung dieses Themas für einen reibungslosen Ablauf in den Archiven besitzt, nur zu
deutlich. Bei der Betrachtung lässt sich jedoch schnell feststellen, dass die Gebühr und ihre behördliche Umsetzung nicht so eindeutig geregelt sind, wie dies wünschenswert wäre. Während der Kern der Gebühr, die Auferlegung zur Finanzierung einer individuell
zurechenbaren Staatsleistung, feststeht, werden die meisten weiterführenden Details von den jeweiligen Gesetzgebern festgelegt, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit im Gebührenwesen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Trotzdem haben sich Gemeinsamkeiten etabliert, die der Gebühr eine Identität geben und eine völlige Zersplitterung in der bundesstaatlichen Gesetzgebung verhindern.
Die Einführung einer elektronischen Schriftgutverwaltung erfordert den gesamten Lebenszyklus elektronischer Akten und somit auch die Aussonderung und Übernahme in das zuständige Archiv frühzeitig zu bedenken. Das EOM hat sich als erste kirchliche Behörde in Deutschland dieser Entwicklung hin zur elektronischen Schriftgutverwaltung mit Einführung von Domea® angeschlossen. Nach einer
ersten Phase, in der das System nur in ausgewählten OE’s zum Einsatz kam, wird gegenwärtig die elektronische Akte flächendeckend eingeführt, weshalb parallel hierzu auch die Bemühungen um die Archivierung digitaler Unterlagen intensiviert wurden. In vorliegender Arbeit wurde versucht, nicht nur die relevanten Metadaten in Abstimmung mit den Anforderungen der Domea®-Anwenderländer zu ermitteln, die eine geordnete Übernahme aus Domea® in ein Digitales Archiv gewährleisten. Vielmehr sollte die Thematik „Aussonderung aus einem DMS“ auch anhand des Bewertungsaspekts beleuchtet werden,um hieraus neue Möglichkeiten der Bewertung und letztlich der späteren Nutzung zu erarbeiten, die wiederum Auswirkungen auf die auszusondernden Metadaten haben. So wurden etwa im Rahmen der „Aktenkunde“ nicht nur die signifikanten Eigenschaften der Dokumente selbst definiert, es wurden auch die „dokumentimmanenten“ Metadaten mit Angaben zu Historie und Laufweg als signifikant gewertet, die aufgrund ihrer besseren Nutzbarkeit in den Metadaten zu erhalten sind, wenngleich auch andere Formen des dauerhaften Erhalts denkbar sind. Zudem wurden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung und Übernahme gestellt, um die vielfältigen Möglichkeiten des Digitalen im Vergleich zur Bewertung von Papierakten zumindest ansatzweise zu nutzen.
FRAGESTELLUNG
Wie können kommunale Ein-Personen-Archive mit Hilfe von Archivmanagement ihrer Leitungsaufgabe gerecht werden und ihre Institution besser oder gezielter entwickeln? Dieser Frage wurde in der Masterarbeit anhand der Literatur nachgegangen, nicht ohne mit der eigenen Erfahrung des Verfassers kritisch zu prüfen, ob die Praxistauglichkeit in kleinen Archiven gegeben ist oder nicht.
VORGEHENSWEISE
Unter Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingen kommunaler Ein-Personen-Archive (Non-Profit-Organisation, kein Personal- und Finanzmanagement, hohe Bedeutung persönlicher Kompetenzen) wurde Archivmanagement als Kombination aus Strategischem und Operativem Management definiert. Für eine aus Vision und Mission bzw. Leitbild abzuleitende zukunftssichernde Planung wurde in der betriebswirtschaftlichen, verwaltungswissenschaftlichen und archivfachlichen Literatur nach nutzbaren Ansätzen gesucht. Adaptiert wurde ein Strategieentwicklungsmodell für soziale Non-Profit-Organisationen. Dabei ist die operative Planung auf die archivischen Kernprozesse (Records Management, Überlieferungsbildung, Erschließung, Benutzung, Bestandserhaltung und Öffentlichkeitsarbeit) ausgerichtet worden. Für jeden dieser Geschäftsprozesse wurde eine Teilstrategie entwickelt und ein fiktiver, aber als „Baukasten“ nutzbarer Handlungsrahmen für einen Fünfjahreszeitraum abgeleitet.
ERGEBNISSE
Strategisches Management ist durchaus für kommunale Ein-Personen-Archive nutzbar, wenn die üblichen Schritte der Strategieentwicklung sowohl für Archive adaptiert werden, als auch die Komplexität der Strategieentwicklung pragmatisch reduziert wird. Dabei sind Aspekte des Wettbewerbs zwischen Archiven wohlüberlegt zu berücksichtigen. Nicht zu vernachlässigen ist ein Feedback durch Dritte.
FAZIT
Archivmanagement benötigt mehr öffentliche Fachdiskussion, die letztlich insbesondere kleineren Archiven wichtige Hilfestellungen geben könnte.
Das Potsdamer Modell
(1999)