020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Social-Media-Konzepte, ebenso wie Social-Media-Marketing und -Strategien sind nicht nur etwas womit sich Unternehmen beschäftigen, auch Archive gehen, wenn zunächst zurückhaltend, mit der Zeit den Weg in das Web 2.0 und die sozialen Medien. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist die Erstellung eines Social-Media-Konzeptes, welches konkret am Beispiel des Archivs der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum entwickelt wird. Unter Berücksichtigung der Unternehmensstruktur, finanzieller und personeller Ressourcen geht es dabei auch um die Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit des Konzeptes in der Praxis. Daher soll auch der erforderliche tägliche bzw. wöchentliche Zeiteinsatz für die Arbeit an und mit den sozialen Medien eruiert werden. Außerdem wird die rechtliche Lage bei der Veröffentlichung von Archivalien in sozialen Medien und den ausgewählten Social-Media-Kanälen eingegangen.
Es soll sich bei dem Konzept um kein für alle Archivsparten allgemeingültiges Idealmodell handeln, sofern dies überhaupt möglich ist. Es kann aber für kleinere Archive mit ähnlichen Rahmenbedingungen wie jenes der Stiftung Neue Synagoge in Berlin als Empfehlung gelten.
Gebühren im Archiv
(2015)
Die öffentlich-rechtliche Gebühr, wie sie in den Archiven des Bundes und der Länder erhoben wird, weist eine Komplexität auf, die weder den Benutzenden noch den Archiven deutlich genug bewusst ist. Die Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen belegt den Bedarf, den die Behandlung dieses Themas für einen reibungslosen Ablauf in den Archiven besitzt, nur zu
deutlich. Bei der Betrachtung lässt sich jedoch schnell feststellen, dass die Gebühr und ihre behördliche Umsetzung nicht so eindeutig geregelt sind, wie dies wünschenswert wäre. Während der Kern der Gebühr, die Auferlegung zur Finanzierung einer individuell
zurechenbaren Staatsleistung, feststeht, werden die meisten weiterführenden Details von den jeweiligen Gesetzgebern festgelegt, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit im Gebührenwesen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Trotzdem haben sich Gemeinsamkeiten etabliert, die der Gebühr eine Identität geben und eine völlige Zersplitterung in der bundesstaatlichen Gesetzgebung verhindern.
Ob Globalisierung, Digitalisierung oder die neue Arbeits- und Wissensgesellschaft, die Phänomene unserer Zeit wirken sich unmittelbar und in Zukunft auf die Arbeit der Archive aus.
Die Veränderungsprozesse um den digitalen Wandel bergen Chancen. Gleichzeitig bringt die rasante technische Entwicklung neue Herausforderungen mit sich, da sich die Aufgaben und Anforderungen an die Archive, sowie die Bedürfnisse und Erwartungen seitens der Öffentlichkeit und des Archivträgers ebenso schnell ändern.
Sollen Archive auch in der Zukunft als bedeutende Kultureinrichtungen wahrgenommen werden, müssen sie umdenken und ihre Rolle als traditionelle Orte des Sammelns, Aufbewahrens und Zugänglichmachens neu denken und weiterentwickeln. Die Zukunftsfähigkeit jedes einzelnen Archivs wird davon abhängig sein, wie es mit den veränderten Rahmenbedingungen umgeht, welche Ziele es verfolgt, ob es die Unterstützung seines Archivträgers hat und welchen Nutzen es stiftet.
„Denken Sie neu, denken Sie schräg, versetzen Sie sich stärker in die Situation Ihrer Partner.“, rät der Unternehmensberater Gerd Schneider zum Abschluss seines Eröffnungsvortrages des 8. archivwissenschaftlichen Kolloquiums der Archivschule Marburg im Mai 2003. Die Zukunft der Archive sah Schneider in deren Weiterentwicklung zum Partner aller und die Herausforderung darin, die verschiedenen Interessen zu bedienen. Schneiders Worte sind von hoher Aktualität, denn in einer digitalisierten Welt wird der Mensch und seine Bedürfnisse immer wichtiger.
Es stellt sich die Frage, wie die Arbeit eines Archivs aussehen und welche Aufgaben es wahrnehmen würde, wenn es nach den Menschen und deren Interessen ginge. Das Ziel der empirisch ausgerichteten Bachelorarbeit ist es zu analysieren, welche Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen Nutzer, Bürger, Beschäftigte der Verwaltung, Führungskräfte, Kooperationspartner oder kurz die Anspruchsgruppen bzw. Stakeholder des Stadt- und Verwaltungsarchivs Hohen Neuendorf haben. Dazu werden die Anspruchsgruppen des Archivs identifiziert und in Auswahl zu ihren Vorstellungen befragt. Mit Hilfe von Experteninterviews soll ermittelt werden, wie das Archiv ihnen künftig einen Mehrwert bieten kann. In diesem Zusammenhang soll skizziert werden, wie das ideale Archiv für seine Stakeholder aussieht und welche Ideen sie für die zukünftige Nutzung und Arbeit des Archivs haben. Im Ergebnis soll eine Vision bzw. ein Zukunftsentwurf vom Stadt- und Verwaltungsarchiv Hohen Neuendorf entstehen, das im Sinne seiner Stakeholder ausgerichtet ist.
Es gibt unzählige Bücher über den Philosophen, Soziologen, Psychologen und Historiker Michel Foucault (1926 - 1984) und in unzähligen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften stößt man auf seinen Namen. Er hat Begriffe wie Dispositiv, Diskurs, Macht und Wissen geprägt und zählt zu den bedeutendsten Denkern des 20. Jahrhunderts. Manche nennen ihn Archivar ohne Archiv oder bezeichnen ihn als einen der bedeutendsten Archivtheoretiker. Dies liegt auch an der archivorientierten Art und Weise, wie er gedacht und gearbeitet hat.
Foucaults Archiv erscheint als eines von drei Elementen seiner Diskursanalyse. Das nächste Kapitel widmet sich den anderen beiden Teilen, den Aussagen und Diskursen. Das Kapitel unter dem Punkt 3. behandelt zum einen das Archiv bei Foucault selbst und zum anderen die Rezeption seines Archivkonzepts in anderen Wissenschaften. Dabei wird das Archiv nicht aus seinem Inneren und seinen eigenen Gesetzen betrachtet, sondern nimmt eine Perspektive von außen ein und verbindet dabei unter anderem ethnologische, philosophische, historische und medienarchäologische Ansätze. Dadurch wird dem Feld der möglichen Aussagen durch andere Diskurse ein Rahmen gesetzt und begreift sich durch die Ansätze der Diskursanalyse als interdisziplinär. Diese Betrachtungen werden in einem weiteren Kapitel an einem konkreten Beispiel, der „Biographischen Datenbank jüdisches Unterfranken“ gedeutet. Zuletzt wird ein Ausblick mit einigen Anregungen aufgestellt. Damit soll ein Paradigmenwechsel nach Foucault aufgezeigt werden, dass das Archiv weder ein neutraler, noch ein passiver Ablageort ist. Vielmehr ist es eine wissensproduzierende und transformierende Institution, welche eine bedeutende Position im kulturellen Gedächtnis einnimmt, die ein bestimmender Faktor ist, wie nachfolgende Generationen auf unsere Gesellschaft und ihre Vergangenheit blicken werden.
Die Bachelorarbeit geht der Fragestellung nach, wie sich das von Klaus Holzkamp entwickelte Konzept des expansiven Lernens im Kontext der Archivpädagogik umsetzen lässt. Dies wird an zwei Beispielen von fiktiven Seminarsituationen im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin erläutert. In diesem Archiv finden bereits Seminare statt, bisher nur ohne expansives Lernen als Konzept zu berücksichtigen. Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine Literaturauswertung und meine eigenen Folgerungen und Gedanken dazu, wie das expansive Lernen die pädagogische Situation vor Ort im besagten Archiv befruchten kann. Hierfür habe ich keine praktischen Erprobungen mit Teilnehmer*innen im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin durchgeführt. Also schreibe ich keinen konkreten Handlungsleitfaden, denn dieser bräuchte die Erprobung vor Ort, was zeitlich den Rahmen einer Bachelorarbeit eindeutig sprengt. Ein weiterer Nachteil an einem Handlungsleitfaden wäre, dass dieser lediglich im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin praktisch erprobt und auf andere Archive unter Umständen nur schwer übertragbar wäre. Ziel ist es vielmehr, eine theoretische Grundlage zu schaffen, die als Ideengeber und Inspiration im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin oder in anderen Archiven genutzt werden kann. Das Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin dient hier zwar als konkretes Beispiel, doch ist meine Arbeit so ausgerichtet, dass sie trotzdem abstrahierbar bleibt – viel besser als ein Handlungsleitfaden, welcher sich lediglich auf ein konkretes Archiv bezieht.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Die Arbeit befasst sich mit den Haushalten der deutschen Bundesländer als Quelle für eine wissenschaftliche Untersuchung der Landesarchive. Es wurde eine Reihe von Fragen formuliert, die durch eine Analyse der Haushaltspläne erörtert werden sollen. Im Rahmen der Bearbeitung der Aufgaben soll darüber hinaus die übergeordnete Frage geklärt werden, ob die Haushaltspläne der Länder als Quelle überhaupt geeignet sind um Fragestellungen dieser Art zu beantworten. Dabei wird zu erörtern sein, in wie weit die Ergebnisse aussagekräftig und belastbar sind. Die Quellengattung der Haushaltspläne wurde in der Archivwissenschaft für eine Auswertung bisher nicht herangezogen.
Virtuelle Ausstellungen
(2017)
Ziel der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Konzeption der virtuellen Ausstellung über das Werk von John Heartfield, einem Projekt der Kunstsammlung der Akademie der Künste (AdK). Eigene Anregungen sollen dieses Projekt unterstützen. Zudem wird ein selbständiger Teil dieser Arbeit in dem Verfassen von beschreibenden Texten bezüglich eines Exponats liegen, die in die virtuelle Ausstellung eingebunden werden sollen. Aufgrund der komplexen Thematik und des enormen Projektumfangs wird es nicht möglich sein, am Ende der Arbeit eine vollständig funktionstüchtige Ausstellung vorzuweisen. Daher soll diese Arbeit nach Fertigstellung als Zwischenergebnis für weitere Arbeiten an der Ausstellung der AdK zur Verfügung stehen.
Auch Archive müssen sich der Frage stellen, ob und in welcher Form durch sie oder das Verhalten ihres Personals Diskriminierung entsteht oder begünstigt wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Das ist Thema dieser Arbeit, wenn auch der Gegenstand auf den Umgang mit diskriminierender Sprache in Erschließungsdaten eingeschränkt wird. Konkret soll auf den nächsten vierzig Seiten die Frage beantwortet werden, welche Maßnahmen Archive hinsichtlich Erschließungsdaten und deren Präsentation ergreifen müssen, um eine diskriminierungsfreie, authentische und selbstbestimmte Nutzung von Archivgut gewährleisten zu können.