020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.
Schwarmwissen
(2022)
Anlass für die Wahl des Bachelor-Themas waren einerseits die geringen Ressourcen, die dem Stadtarchiv Herne im Gegensatz zu den immer größer werdenden Aufgabenbereichen zur Verfügung stehen. Zum anderen hat der Ausschuss „User Generated Content“ der Arbeitsgruppe Zugang und Vermittlung des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) im Sommer 2019 einen Blog zum Thema „Crowdsourcing in Archiven“ erstellt, in dem die zentrale Frage erörtert wird: „Kann mein Archiv trotz beschränkter Ressourcen ein erfolgreiches CS-Projekt starten?“ Diese Frage scheint bis heute nicht beantwortet zu sein. Das Thema CS wurde bereits vereinzelt in Archiven aufgegriffen und es wurden Projekte durchgeführt, die in die alltäglichen Aufgaben eines Archivs eingebettet wurden und dadurch neue Möglichkeiten geschaffen haben, um archivische Aufgaben extern auszulagern. Da dieses Thema jedoch noch nicht weit verbreitet ist, wird in der vorliegenden Arbeit die Forschungsfrage „Welche Möglichkeiten bietet CS für die Archive, denen es meist an personellen Ressourcen fehlt?“ und „Wie kann CS in kleinen bis mittelgroßen Archiven eingesetzt werden?“ erörtert. Als Anwendungsbeispiel für die Einsatzmöglichkeiten dient das Stadtarchiv Herne. Hierbei soll CS kritisch betrachtet werden, indem der wöchentliche Zeit- und Personaleinsatz eruiert wird.
Barrierefreiheit im Archiv
(2022)
Alle Personen, die in Archiven arbeiten, kennen es: das immer weniger zutreffende Klischee von Archiven als verschlossene, beinah geheime Orte. Mein Weg ins Archiv führte über ein Projekt, das dieses Bild wunderbar widerlegt: Im Projekt Heimerziehung haben wir ehemalige Heimkinder niedrigschwellig bei ihrer Suche nach Nachweisen und Unterlagen für die biografische Aufarbeitung unterstützt und begleitet – von wegen, geheim. Meine Kollegin bezeichnete das als ‚emotionale Barrierefreiheit‘. Doch wie sieht es sonst aus mit der Barrierefreiheit im Archiv? Meine erste Forschungsfrage ist die nach der Relevanz des Themas in der fachlichen Diskussion mit einem Ausblick auf den englischsprachigen Diskurs. Anschließend stellen sich die Fragen, welche praktische Relevanz das Thema in der archivischen Arbeit hat und was Archive tun, um Barrierefreiheit herzustellen. Anhand explorativer Expertïnneninterviews mit Gehörlosen und Fachpersonen aus Gedächtnisinstitutionen soll die Frage nach Erfahrungen in Archiven mit (fehlender) Barrierefreiheit beantwortet werden. Die Interviews bilden die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach Handlungsempfehlungen zum Abbau von Barrieren. In der Arbeit möchte ich aufzeigen, welche Maßnahmen Archive ergreifen können und welches Vorgehen dabei hilfreich und effektiv ist. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage nach schnell umzusetzenden Maßnahmen, die auch für kleine Archive möglich sind. Dabei liegt der Fokus auf dem Bereich der Nutzung, denn „[a]lle Archive haben eine künftige Nutzung zum Ziel.“
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag und werden zudem von Unternehmen als Marketinginstrumente genutzt. Auch Archive sind zunehmend in den Sozialen Medien vertreten, wobei die meisten Archive nicht nur eine Anwendung, sondern eine Mischung aus mehreren sozialen Netzwerken sowie Fotos- und Videoplattformen und Blogs nutzen.
Die Arbeit befasst sich mit den Haushalten der deutschen Bundesländer als Quelle für eine wissenschaftliche Untersuchung der Landesarchive. Es wurde eine Reihe von Fragen formuliert, die durch eine Analyse der Haushaltspläne erörtert werden sollen. Im Rahmen der Bearbeitung der Aufgaben soll darüber hinaus die übergeordnete Frage geklärt werden, ob die Haushaltspläne der Länder als Quelle überhaupt geeignet sind um Fragestellungen dieser Art zu beantworten. Dabei wird zu erörtern sein, in wie weit die Ergebnisse aussagekräftig und belastbar sind. Die Quellengattung der Haushaltspläne wurde in der Archivwissenschaft für eine Auswertung bisher nicht herangezogen.
Nutzerberatung im Lesesaal
(2019)
Mit dem Fokus auf der Praxis soll das Spektrum der Möglichkeiten für eine Organisation der Nutzerberatung umrissen werden. Dazu gilt es, potentielle Ansatzpunkte zu erfassen, zu beschreiben und zu diskutieren sowie systematisch zusammenzustellen. Im Ergebnis soll ein Raster vorgelegt werden, das Archive für die in der Tat vielfältigen Aspekte und Facetten der Nutzerberatung sensibilisiert und das ihnen bei der Prüfung bzw. Gestaltung ihrer hausspezifischen Praxis eine Hilfe sein kann. Aus forschungspraktischen und Platzgründen habe ich mich entschieden, die Untersuchung dabei in doppelter Weise einzugrenzen, und zwar bleibt die Arbeit im Kern auf die Beratung wissenschaftlicher Nutzer in kleinen Archiven beschränkt.
Inklusion in Archiven
(2020)
„Archive und Inklusion“ ist ein herausforderndes Thema. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich für Menschen mit Behinderungen in Deutschland schon viel getan. Aber kann man mit dem heutigen Stand der Umsetzung zufrieden sein? Und wie sieht die Situation in Bezug auf die Archivlandschaft aus?
Konzepte und Projekte in Archiven bieten viele interessante und spannende Möglichkeiten in der historischen Bildungsarbeit und damit der Wissensvermittlung. In der Gesamtbetrachtung der historischen Bildungsarbeit wurde jedoch festgestellt, dass die Teilnahme für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend ermöglicht wird. Fehlende Literatur und nur wenige Leuchtturmprojekte sorgen dafür, dass Archivarbeit zu wenig Aufmerksamkeit erhält.
Konzepte und Projekte in der historischen Bildungsarbeit für Menschen mit Behinderungen bieten großes Potenzial. Dabei ist es gar nicht nötig, jedes Projekt immer wieder neu zu definieren. Vielmehr sollten bestehende Konzepte adaptiert und mit der Zielsetzung „Einbeziehung von behinderten Menschen“ erweitert werden. Beispiele dafür werden in der vorliegenden Arbeit aufgeführt.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Social-Media-Konzepte, ebenso wie Social-Media-Marketing und -Strategien sind nicht nur etwas womit sich Unternehmen beschäftigen, auch Archive gehen, wenn zunächst zurückhaltend, mit der Zeit den Weg in das Web 2.0 und die sozialen Medien. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist die Erstellung eines Social-Media-Konzeptes, welches konkret am Beispiel des Archivs der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum entwickelt wird. Unter Berücksichtigung der Unternehmensstruktur, finanzieller und personeller Ressourcen geht es dabei auch um die Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit des Konzeptes in der Praxis. Daher soll auch der erforderliche tägliche bzw. wöchentliche Zeiteinsatz für die Arbeit an und mit den sozialen Medien eruiert werden. Außerdem wird die rechtliche Lage bei der Veröffentlichung von Archivalien in sozialen Medien und den ausgewählten Social-Media-Kanälen eingegangen.
Es soll sich bei dem Konzept um kein für alle Archivsparten allgemeingültiges Idealmodell handeln, sofern dies überhaupt möglich ist. Es kann aber für kleinere Archive mit ähnlichen Rahmenbedingungen wie jenes der Stiftung Neue Synagoge in Berlin als Empfehlung gelten.