020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.
Wer mit der Aufbewahrung und Aufbereitung von Daten betraut ist, trägt eine große Verantwortung: Die Informationen müssen in der optimalen Form und für eine näher bezeichnete Lebensdauer so aufbewahrt werden, dass sie vor Schäden und Verlust sicher sind, und auch datenschutzrechtliche Aspekte erfüllt werden. Die Bedingungen für den Umgang mit Daten finden sich in der ISO 15489, und im ISO/TR 21946. Der Unterschied besteht im Wesentlichen im Grad der Konkretisierung und im spezifischen Verwendungszweck. So gilt der ISO/TR 21946 für die Bewertung von Aufzeichnungen zur Vorbereitung des Aufbaus eines umfassenden Datenmanagements. Dieses Datenmanagement soll sich idealerweise über den gesamten Lebenszyklus der Informationen erstrecken.
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
„Schätzungsweise 80% aller weltweiten qualitativen und quantitativen Daten weisen einen Raumbezug auf.“ Geographische Informationen sind heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und besitzen einen hohen Marktwert. Angesichts der weit fortgeschrittenen Digitalisierung in der Kartographie ist zu fragen, wie Archive mit elektronischen Karten (Geodaten) umgehen sollen. Zwar wurde die Archivierung von (digitalen) Geodaten in den letzten Jahren immer wieder untersucht, hierbei ging es jedoch in erster Linie um Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder, die von den Landesarchiven archiviert werden. Die Archivierung kommunaler Geodaten wurde bislang kaum erörtert. Eine Ausnahme bildet die Archivierung von Geobasisdaten durch Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen. Anders als in anderen Bundesländern ist hier die Katasterführung seit 1948 eine kommunale Aufgabe. Auch die Archivierung von (analogen wie digitalen) Luftbildern und ggf. deren Digitalisierung wurde bereits verschiedentlich untersucht. Den Schwerpunkt in der Literatur zur Geodaten-Archivierung bildet die Kernaufgabe Übernahme, gefolgt von der Bewertung. Dennoch werden nur selten ausführlich die Vor- und Nachteile bestimmter Dateiformate diskutiert. Wie die Benutzung konkret umgesetzt werden könnte, wurde ebenfalls nur vereinzelt erläutert. Geofachdaten, die in den unterschiedlichsten Fachgebieten und Aufgabenbereichen im Einsatz sind, wurden fast ausschließlich im Kontext von übergreifenden Bewertungsmodellen thematisiert. Die vorliegende Arbeit greift dieses Forschungsdesiderat auf und untersucht die Archivierung von kommunalen Geodaten (insbesondere Geofachdaten). Dabei werden die Arbeiten über die Archivierung von Geobasisdaten herangezogen und auf ihre Tauglichkeit für kommunale Geodaten geprüft. Auch Empfehlungen für die digitale Langzeitarchivierung allgemein können verwendet, müssen aber auf Geodaten und auf die konkrete Situation vor Ort übertragen werden. Die vorliegende Arbeit versteht sich als Archivierungskonzept für die Geodaten der Stadt Cuxhaven, das – mit ortsspezifischen Anpassungen – auch auf andere Kommunalarchive übertragbar sein soll. Das Konzept umfasst alle archivischen Kernaufgaben, wobei ein Schwerpunkt auf die Bewertung und Übernahme gelegt wird.
Aktuell stellt sich die Frage, wie Vielfalt in einer modernen Gesellschaft begegnet und wie sie gestaltet werden kann. Bildungseinrichtungen müssen in ihrer Arbeit den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit herausstellen, sodass alle Menschen, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Alter, Geschlecht oder Religion gemäß unserer Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsgesetze frei entfaltet leben können. Eine informierte Öffentlichkeit bildet dabei die grundlegende Voraussetzung für Demokratisierung und ein Gemeinwesen, das auf Teilhabe und Gemeinsamkeit ausgelegt ist. Bibliotheken haben in demokratischen Gesellschaften den Auftrag, Meinungs- und Informationsfreiheit ohne Einschränkungen zu fördern und somit Bürger in ihrem Streben nach Selbstbestimmung und freier Meinungsbildung zu unterstützen. Da das Thema dieser Arbeit innerhalb der Bibliothekswissenschaft den Bereich der Bibliotheksethik tangiert, werden im Folgenden zuerst Grundlagen der Ethik und der Diversitätsbegriff geklärt. Es wird untersucht, auf welchen rechtlichen und fachlichen Richtlinien und Grundlagen hin Diversität in Bibliotheken zu finden ist. Das Thema „Diversität“ ist im Sinne des Diversitätsmanagements ein Aspekt, der oft in der Personalplanung von Bibliotheken eine Rolle spielt, diese Arbeit untersucht aber den Bestand. Bibliotheksbestände sind grundsätzlich pluralistisch, d.h. vielfältige Ideen, Vorstellungen und Ansichten spiegeln sich darin wider. Diversität muss sich also auch im Bestandsmanagement von Öffentlichen Bibliotheken wiederfinden und über ein theoretisches Bekenntnis auf dem Papier hinausgehen. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen und soll die Bedeutung von Diversität in Kinder- und Jugendbuchbeständen Öffentlicher Bibliotheken herausstellen.
Die Mehrheit der europäischen Länder verfügt über ein Bibliotheksgesetz, welches Bibliotheken absichert. Obwohl bereits sehr viel länger Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für Bibliotheken diskutiert wurde, verabschiedete Deutschland bisher kein entsprechendes Gesetz.
Stattdessen ist es seit der Föderalismusreform (2006) vollständig den Ländern überlassen Kultur- und Bildungsangelegenheiten, zu denen Bibliotheken zweifellos zählen, innerhalb ihres Verwaltungsgebietes gesetzlich abzusichern. Stand jetzt wurde dies jedoch nur von fünf Bundesländern durch ein Bibliotheksgesetz bewerkstelligt. Die vorliegende Arbeit untersucht hauptsächlich anhand von Drucksachen und Plenarprotokollen, welche Faktoren eine Verabschiedung begünstigten und welche Faktoren vielleicht auch einen negativen Einfluss hatten. Die untersuchten Faktoren wurden im Vorfeld festgelegt, basierend auf reinen Vermutungen. Im ersten Abschnitt der Arbeit wird ein kurzer Überblick gegeben, was Bibliotheksgesetze sind. Dazu kommt ein kurzer Abriss der bisherigen Prozesse in den einzelnen Bundesländern. Im zweiten Abschnitt folgt die eigentliche Analyse. Untersucht werden eventuelle Auslöser einer Diskussion, aber auch an dem Prozess Beteiligte. Ebenso folgt eine Überprüfung des Inhalts von bereits existierenden Gesetzen und eingereichten Entwürfen. Zuletzt werden
Argumente der Akteure für oder gegen ein Bibliotheksgesetz genauer untersucht. Nach diesem Abschnitt folgt eine Zusammenfassung, welche Faktoren positiv einwirken und welche eher negativ.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Abbildung der Migration nach 1945 in der Überlieferung des Landesarchivs Baden-Württemberg zu geben, die Arbeitsabläufe der Überlieferungsbildung anhand dieses Ergebnisses zu analysieren und Möglichkeiten zum Ausbau der Überlieferung zur Migration aufzuzeigen. Hierfür werden die Arbeitsabläufe der Überlieferungsbildung des Landesarchivs beschrieben und die Bewertungsmodelle vorgestellt. Der zeitliche Schwerpunkt der Arbeit liegt zwischen dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Zerfall des Ostblocks 1990. In diesem Zeitraum erfolgten drei Phasen mit größeren Migrationsaufkommen, die als Beispiele vorgestellt werden: Die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge aus den Ostgebieten des ehemaligen Deutschen Reiches ab 1944/45, die Arbeitsmigranten der Wirtschaftswunderzeit ab 1955 und die Spätaussiedler und Balkanflüchtlinge ab 1990. Die Unterlagen der dritten Phase werden ab diesem Jahr archivreif, soweit es sich um klassisches Behördenschriftgut mit einer regulären Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren handelt.
Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag und werden zudem von Unternehmen als Marketinginstrumente genutzt. Auch Archive sind zunehmend in den Sozialen Medien vertreten, wobei die meisten Archive nicht nur eine Anwendung, sondern eine Mischung aus mehreren sozialen Netzwerken sowie Fotos- und Videoplattformen und Blogs nutzen.
Die immer schneller voranschreitende Entwicklung und Verwendung digitaler Technologien verändert Alltagsleben, Wirtschaft und Gesellschaft. Auch vor Bibliotheken macht der digitale Wandel nicht halt. Wollen Bibliotheken ihren Benutzern bzw. Kunden weiterhin neue und attraktive Dienstleistungen anbieten sowie das kulturelle Erbe bewahren, müssen sie sich den Herausforderungen des digitalen Wandels stellen. Hierzu gehört es, Potenziale neuer Technologien zu überprüfen und Letztere gegebenenfalls zu adaptieren. Eine relativ neue Technologie, die derzeit im Trend liegt, ist das Internet der Dinge. Das Ziel der Arbeit ist es, festzustellen inwiefern diese neue Technologie bereits im Zusammenhang mit Bibliotheken gesehen wird, ob sich eine auf Bibliotheken bezogene Beschäftigung mit dem Internet der Dinge womöglich sogar schon wissenschaftlich etabliert hat und daher in Beiträgen wissenschaftlicher Fachzeitschriften zu finden ist und welche Erkenntnisse sich ggf. hinsichtlich der Potenziale und Herausforderungen des Internets der Dinge für Bibliotheken aus derartigen Beiträgen gewinnen lassen.
In der vorliegenden Arbeit werden Probleme bei der eindeutigen Identifizierung wissenschaftlicher Einrichtungen aufgezeigt, Persistent Identifier als Lösung dieser Probleme vorgeschlagen und bereits bestehende Lösungsansätze in Form von Identifikatorensystemen für wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Außerdem werden Anwendungsszenarien für die eindeutige Identifikation wissenschaftlicher Einrichtungen und bisherige Lösungen vorgestellt. Die betrachteten Identifikatorensysteme werden bewertet und aus den Anwendungsfällen Kriterien für Persistent Identifier für wissenschaftliche Einrichtungen herausgearbeitet. Offene Forschungsinfrastrukturen als Organisationsform für ein Identifikatorensystem bieten hierfür die Grundlage. Bisher erfüllen keine der betrachteten Identifikatoren die Kriterien für Persistent Identifier und können nicht als diese bewertet werden. Es bestehen jedoch Anwendungsfälle, für die Persistent Identifier zur eindeutigen, anhaltenden Identifizierung von Einrichtung sowie dem automatisierten Austausch von Metadaten sehr gut geeignet sind.
Bisher gibt es keine übergreifende Bestandsaufnahme der Anforderungen von Stakeholdern an FDR, die sich aus den zuvor genannten Grundsatzdokumenten und Empfehlungen ergeben würden. Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese Anforderungen erfasst und analysiert werden. Denn FDR können nur zielgerichtet, zielgruppengerecht und nachhaltig entwickelt, verbessert, genutzt und bewertet werden, wenn die Anforderungen und Bedürfnisse der einzelnen Stakeholder aus dem Wissenschaftsbetrieb an solche Infrastrukturen bekannt sind. Zur Ermittlung dieser Anforderungen wird zunächst ein Kriterienkatalog für FDR aufgestellt, der sich auf Untersuchungen und Arbeiten zu Eigenschaften und Funktionen von FDR stützt (siehe Kapitel 3). Dieses Set von Kriterien dient anschließend als Instrument zur strukturierten Erfassung und Evaluation der Anforderungen aus den Grundsatzdokumenten und Empfehlungen der Stakeholder. Dadurch sollen potenzielle Lücken zwischen Bedürfnissen und Lösungen im aktuellen Umfeld der FDR identifiziert und Anreize für die Entwicklung und Verbesserung der FDR gegeben werden.
Die Archivierung von Schulunterlagen ist äußerst vielfältig. Neben Unterlagen aus schulischer Provenienz müssen außerdem auch Unterlagen der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden archiviert werden. Hierfür sind neben den kommunalen auch staatliche Archive zuständig. Die Schriftgutverwaltung der meisten Schulen ist stark verbesserungswürdig. Die Archive sollten hier beratend tätig werden. Durch regelmäßige Kontakte zu den einzelnen Schulen kann die Überlieferungsbildung langfristig entscheidend verbessert werden. Zur Sicherung der aktuell noch vorhandenen Altunterlagen empfiehlt sich eine systematische Erfassung und Sichtung aller Schulen innerhalb des eigenen Archivsprengels. Im Vorfeld durchgeführte Recherchen zur Entwicklung des lokalen Schulwesens erleichtern dabei das Vorgehen. Die Bewertung von Schulunterlagen kann durch Bewertungsmodelle vereinfacht werden. Für den staatlichen Bereich liegen solche Modelle bereits vor. Ein kommunales Bewertungsmodell existiert gegenwärtig noch nicht, sollte aber in Kooperation einzelner Kommunalarchive erstellt werden. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem jeweils regional zuständigen staatlichen Archiv anzustreben, um eine »Überlieferungsbildung im Verbund« zu erreichen. Für die Übernahme und Kassation von Unterlagen bietet sich ein standardisiertes Verfahren an. Um »wilde Kassationen« zu verhindern, sollten die Kosten für die Aktenvernichtung zentral vom Archiv übernommen werden. Das Kommunalarchiv Minden hat mit einer entsprechenden Regelung seit Jahren gute Erfahrungen gemacht. Bei der Erschließung von Schulunterlagen sollte zur Arbeitserleichterung eine einheitliche Klassifikation für alle Schulbestände verwendet werden. Zentrale Schulunterlagen wie z.B. die Schulchroniken sollten zur leichteren Nutzbarkeit in digitaler Form im Internet präsentiert werden. Bei der Nutzung von bestimmten Schulunterlagen sind neben den archivischen Schutzfristen auch das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Leider ist hier in manchen Bereichen die Rechtslage nicht immer ganz eindeutig. Hier wäre eine weitere Präzisierung wünschenswert.
Forschungsdaten gelten als Grundlage für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und daher ist ein planvoller Umgang mit diesen Daten zum Zweck der Speicherung sowie der Nachnutzung essenziell. In Folge dessen rückt das Forschungsdatenmanagement verstärkt in den Fokus. Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) möchte ihre Forschenden im Umgang mit digitalen Forschungsdaten besser unterstützen und diese langfristig bewahren. Das Ziel dieser Arbeit ist daher die Untersuchung der Strukturen, in denen Forschung stattfindet, dargestellt am Beispiel der THB, um den Bedarf im Bereich der Forschungsdaten zu ermitteln. Dahingehend sollen Empfehlungen für den Auf- bzw. Ausbau eines Forschungsdatenmanagements gegeben werden. Weiterhin soll dargestellt werden, wie die bestehenden organisatorischen, personellen und technischen Ressourcen der THB optimal eingesetzt werden können oder wie eine Ideallösung aussähe. Neben typischen Aktivitäten während des Lebenszyklus von Forschungsdaten werden zudem übergreifende Themen, wie Recht, Metadaten und Identifikatoren betrachtet.
Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Die heutige Bibliothek, die sich in einem Veränderungsprozess befindet, nimmt nach wie vor einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft ein. Es ist zu beobachten, dass in der hochentwickelten digitalen Welt auch eine Rückbesinnung auf das Medium Buch erfolgt.
Die Phänomene öffentlicher Bücherschrank und BookCrossing finden neben den Bibliotheken, diese sind teilweise auch in deren Arbeit mit einbezogen, einen festen Platz im Leben vieler Menschen. Mit viel Engagement übernehmen Anwohner in zahlreichen Städten, Stadtteilen und an Gedenkstätten, Verantwortung für das Entstehen und Bestehen der öffentlichen Bücherschränke bzw. ähnlichen Einrichtungen. Viel Aufwand ist für deren Entstehung und gut ausgewählten Standort erforderlich.
Mit dem Grundgedanken „Bring ein Buch, nimm ein Buch, lies ein Buch“ wird die soziale Idee des Gebens und Nehmens verwirklicht (Shareconomy). Alle Menschen können sich daran beteiligen, indem sie persönliche Dinge (Bücher) an andere weitergeben. Es wird ein sozialer Kontakt aufgebaut, der Wissen entstehen lässt. Um dieses auszubauen, ebenso für weitere gezielte Informationen, sind Bibliotheken mit ihren verschiedensten Wissensbereichen unablässig. Durch die öffentlichen Bücherschränke finden Menschen zunehmend den Weg in Bibliotheken. Diese sind durch neue Ausstattung, bezogen auf ihre Räumlichkeit und Digitalisierung ein Magnet für immer mehr Menschen. Es ist zu erkennen, dass gut ausgestattete Bibliotheken mit hoch qualifiziertem Personal gute Chancen haben, in unserer digitalen Gesellschaft zu bestehen. Dabei sind öffentliche Bücherschränke und BookCrossing ein wichtiger Helfer.
Forschungsdaten-Policies sind ein spezieller Teil des Forschungsdatenmanagement und werden in der Regel nach dem Aufbau der benötigten technischen Infrastruktur aufgesetzt. Die digitale Langzeitarchivierung steht als finales Segment am Ende des Forschungsdatenmanagement und zielt auf die vertrauenswürdige, valide und eigenständige Zugänglichmachung der beim Forschungsprozess entstehenden Daten ab. Mit dem Bereitstellen der nötigen Software- und Hardware-Umgebungen, Richtlinien und Fachpersonal wird dieser Ablauf von Anfang an gefördert und gelenkt. Basierend auf international anerkannten Modellen Open Archival Information System (OAIS) und Digital Curation Continuum (DCC), welche die Einteilung des Forschungsprozesses in Zuständigkeiten der datenabgebenden Stelle, der datenannehmenden Stelle und datennutzenden Stelle unterteilt, werden Bereiche wie Standards und Zertifikate, Funktionen des Datenarchivs, Dokumenten-Management-Systeme und Zugriffsregeln, Semantik Web, Publikationsmodelle thematisiert. Richtlinienpapiere und Policies unterstützen nicht nur die Forscher, sondern fördern zudem die Transparenz, Effizienz und Effektivität des Datenarchivs. Die Herausforderung bei der Konzeptionierung eines solchen Papiers besteht darin, die Anforderungen der Institution bzw. des Förderers folgend, Leitlinien zu formulieren, welche die Wissenschaftler zur guten wissenschaftlichen Arbeit motiviert, ohne deren Forschungsautonomie einzuschränken oder gewünschte Zustände zu erzwingen. Auf zu nutzende Werkzeuge, Software-Programme und zentrale Datenspeichersysteme kann nur verwiesen werden, wenn diese Ressourcen vorhanden sind und den Forschern zugänglich gemacht werden.
Die Arbeit greift vorhandene Konzepte auf und erweitert sie. Hervorgehoben werden der deutsche Entwicklungstand Ende 2014 und die Erfahrungen aus der FDM-Community, welche aus der Befragung extrahiert werden.
Seit Jahren findet eine Beschäftigung mit dem Thema Forschungsdatenmanagement insbesondere aus der informationswissenschaftlichen Perspektive statt. Eine Zusammenfassung der Entwicklung ist notwendig, um dazulegen inwieweit der Weg - angefangen mit den theoretischen Diskussionen bis hin zu konkreten Umsetzungen von Forschungsdatenmanagement - schon fortgeschritten ist. Bei der Untersuchung wurde als Kernfrage insbesondere erarbeitet, wer (personell) bei der Umsetzung beteiligt ist. Dazu wurden aktuelle FDM-Projekte in akademischen Einrichtungen betrachtet. Ergänzend sind
Ergebnisse einer Expertenbefragung enthalten, um den Stand der Umsetzung von FDM-Projekten, die Kooperation mit anderen Einrichtungen, den personellen Einsatz im Forschungsdatenmanagement und die aktuellen Anforderungen an das Personal darzulegen.
Der Artikel weist aus drei verschiedenen Perspektiven auf Schwachstellen des Informationskompetenzkonzepts hin. Die Entwicklung hin zur Digitalen Gesellschaft macht eine intensive Beschäftigung mit ihren Grundvoraussetzungen nötig. Das Digitale vollendet die Informationsgesellschaft und ist insofern vorwiegend Information. Die uns ständig umgebende Information muss nicht mehr gesucht werden, sondern kann zunehmend auch von jedem produziert werden, so dass sich die Anforderungen an die Beschreibung und Analyse des menschlichen Informationsverhaltens erhöhen. Auch die Informationswissenschaft als solche hat grundlegende Paradigmenwechsel hinter sich und löst sich immer deutlicher von einem instrumentellen Begriff von Information, der Informationsverhalten nur als Problem lösendes Information Retrieval kannte. Jetzt interessiert immer mehr, wie z.B. der Information im Alltag begegnet wird und wie sie zur Kreativität des Einzelnen beitragen kann. Informationskompetenz hat zum Ziel, kompetentes Informationsverhalt ern und wenn dieses sich ändert, entstehen notwendigerweise neue Kompetenz-Konzepte. Interessanterweise fehlt eine intensive Kompetenz- und Didaktik-Diskussion in diesem Diskurs. Weshalb es unabdingbar erscheint, eine eigene Fachdidaktik für Information zu etablieren.
Es darf als gesichert angenommen werden, dass jedes Kommunalarchiv in Deutschland Fotografien in seinen Beständen überliefert. Die Arbeit mit fotografischen Objekten erfordert häufig einen besonderen archivfachlichen, konservatorischen und technischen Umgang.
Umso überraschender ist daher die Beobachtung, dass diese spezielle Archivgutgattung in der einschlägigen Literatur und auch in den archivfachlichen Diskussionen eher geringe
Aufmerksamkeit erfährt. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Fotoarchivierung zu geben und darüber hinaus einen Leitfaden für die praktische Archivarbeit zu entwickeln. Dabei wurde die Arbeit so strukturiert, dass sich der Leser zielgerichtet informieren kann, ohne dass eine vollständige Lektüre erforderlich ist. Natürlich kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit das teils sehr komplexe Thema der Fotoarchivierung nicht vollumfänglich bearbeitet werden, weshalb bei der Ausarbeitung besonderer Wert auf entsprechende Hinweise zu weiterführender Literatur und
aktuellen Forschungsbeiträgen gelegt wurde. Die Ausführungen richten sich speziell an kleinere Archive wie Kommunal- und Kreisarchive, die häufig mit geringeren personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind und im Vergleich zu größeren Einrichtungen oder speziellen Fotosammlungen nicht unbedingt über die erforderliche technische Ausstattung oder entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Mit der Arbeit soll vor allem ein größeres Bewusstsein für die fotografische Überlieferung
geschaffen, aber auch Unsicherheiten im archivischen Umgang mit Fotoquellen abgebaut und leicht umsetzbare Archivierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Unter dem Motto „Qualität ist nicht messbar, aber erreichbar“ bietet der Einsatz eines Qualitätsmanagement den Bibliotheken Möglichkeiten und Unterstützung bei der Umsetzung ständiger Verbesserungen, bei der Erreichung von Zielen und bei der Planung, das Beste mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen herauszuholen. Darüber hinaus hilft das Qualitätsmanagement Bibliotheken, mögliche Mängel aufzuzeigen, um Verbesserungen durchzuführen. Im Rahmen dieser Diplomarbeit werden ausgewählte Qualitätstechniken vorgestellt, welche die Gestaltung von Abläufen verbessern und Problemlösungen in allen bibliothekarischen Bereichen finden, ermöglichen. Im Focus stehen: „Mystery Shopping“, „Fokusgruppen“, Beschwerdemanagement, „Kollegiale Beratung“ und „LibQUAL+®“. Die Funktionsweise und Handhabung des LibQUAL+® Messinstruments wird mittels einer modifizierten Anwendungsform in der Philologischen Bibliothek der Freien Universität Berlin untersucht.
Cloud-Computing ist charakterisiert durch die gemeinsame netzbasierte Nutzung physischer Ressourcen und deren unmittelbare und bedarfsgerechte Anpassung durch den Nutzer. Eine Zentralisierung von Archivspeicher-Kapazitäten und Dienstleistungen ist aktuell auch in der digitalen Langzeitarchivierung zu beobachten, zum Beispiel durch den Aufbau digitaler Magazine auf Landesebene bzw. in den Nationalbibliotheken oder im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek. Diese Ressourcen sind in der Regel auch durch kleinere Institutionen und Einrichtungen ohne eigene technische Infrastruktur nutzbar. Nichtöffentliche Cloud-basierte IT-Lösungen eignen sich besonders für die digitale Archivierung in Wirtschaftsunternehmen. Eine derartige OAlS-konforme Externalisierung des digitalen
Archivspeichers ist einerseits flexibel und kostengünstig, erfordert aber auf der anderen Seite neue organisatorische, technische und rechtliche Ansätze der archivischen Praxis. Cloud-basierte Lösungen bieten neue, leistungsfähige flexible IT-Dienste und Ressourcen auf allen Ebenen : Hardware, Software, Anwendungsentwicklung. Cloud-basierte Lösungen entlasten damit die Archivarbeit durch die Bereitstellung sicherer und skalierbarer Archivspeicher und reduzieren so den Kostenaufwand. Der Einsatz Cloud-basierter Lösungen führt auf der einen Seite zu einer Zentralisierung der Daten und Dienste und auf der anderen Seite zu einer Dezentralisierung der Anwendungen und Nutzung mit entsprechenden Konsequenzen für die digitale Archivierung.
Gebühren im Archiv
(2015)
Die öffentlich-rechtliche Gebühr, wie sie in den Archiven des Bundes und der Länder erhoben wird, weist eine Komplexität auf, die weder den Benutzenden noch den Archiven deutlich genug bewusst ist. Die Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen belegt den Bedarf, den die Behandlung dieses Themas für einen reibungslosen Ablauf in den Archiven besitzt, nur zu
deutlich. Bei der Betrachtung lässt sich jedoch schnell feststellen, dass die Gebühr und ihre behördliche Umsetzung nicht so eindeutig geregelt sind, wie dies wünschenswert wäre. Während der Kern der Gebühr, die Auferlegung zur Finanzierung einer individuell
zurechenbaren Staatsleistung, feststeht, werden die meisten weiterführenden Details von den jeweiligen Gesetzgebern festgelegt, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit im Gebührenwesen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Trotzdem haben sich Gemeinsamkeiten etabliert, die der Gebühr eine Identität geben und eine völlige Zersplitterung in der bundesstaatlichen Gesetzgebung verhindern.
Die Einführung einer elektronischen Schriftgutverwaltung erfordert den gesamten Lebenszyklus elektronischer Akten und somit auch die Aussonderung und Übernahme in das zuständige Archiv frühzeitig zu bedenken. Das EOM hat sich als erste kirchliche Behörde in Deutschland dieser Entwicklung hin zur elektronischen Schriftgutverwaltung mit Einführung von Domea® angeschlossen. Nach einer
ersten Phase, in der das System nur in ausgewählten OE’s zum Einsatz kam, wird gegenwärtig die elektronische Akte flächendeckend eingeführt, weshalb parallel hierzu auch die Bemühungen um die Archivierung digitaler Unterlagen intensiviert wurden. In vorliegender Arbeit wurde versucht, nicht nur die relevanten Metadaten in Abstimmung mit den Anforderungen der Domea®-Anwenderländer zu ermitteln, die eine geordnete Übernahme aus Domea® in ein Digitales Archiv gewährleisten. Vielmehr sollte die Thematik „Aussonderung aus einem DMS“ auch anhand des Bewertungsaspekts beleuchtet werden,um hieraus neue Möglichkeiten der Bewertung und letztlich der späteren Nutzung zu erarbeiten, die wiederum Auswirkungen auf die auszusondernden Metadaten haben. So wurden etwa im Rahmen der „Aktenkunde“ nicht nur die signifikanten Eigenschaften der Dokumente selbst definiert, es wurden auch die „dokumentimmanenten“ Metadaten mit Angaben zu Historie und Laufweg als signifikant gewertet, die aufgrund ihrer besseren Nutzbarkeit in den Metadaten zu erhalten sind, wenngleich auch andere Formen des dauerhaften Erhalts denkbar sind. Zudem wurden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung und Übernahme gestellt, um die vielfältigen Möglichkeiten des Digitalen im Vergleich zur Bewertung von Papierakten zumindest ansatzweise zu nutzen.
Die Bestandserhaltung digitaler Informationen mittels der Definition von signifikanten Eigenschaften
(2014)
Die Archivwelt steht angesichts der rapide zunehmenden Menge an digitalen Informationen vor der Herausforderung, dass digitale Archivalien (z.B. elektronische Akten oder Datenbanken) im Gegensatz zu analogen Objekten (wie etwa Pergamenturkunden oder Papierakten) einem steten technologischen Wandel unterliegen. Diese Veränderungen, die sich auf die Hardware, die Software und/oder die Dateiformate auswirken, können einerseits die Haltbarkeit und andererseits die Authentizität und Integrität der Informationen erheblich beeinträchtigen. Den technologischen Wandel muss ein Archivar fortwährend im Blick behalten und darauf reagieren, damit die digitalen Informationen dauerhaft und vertrauenswürdig erhalten bleiben. Die zeitlich unbegrenzte Bewahrung digitaler Objekte erfordert also eine aktive Archivierung – im Gegensatz zu analogen Archivalien, die, nach ggf. konservatorischen Maßnahmen, weitgehend statisch archiviert werden können. Spätestens seit den 1990er Jahren sind in Projekten und Publikationen zahlreiche Lösungsansätze für die Archivierung von digitalen Objekten erarbeitet worden. Die Masterarbeit nimmt mit der Definition von signifikanten Eigenschaften einen wesentlichen Aspekt dieser Lösungsstrategien in den Fokus. Die Untersuchung verfolgt methodisch einen deduktiven Ansatz, um so dem Leser allgemein das mitunter fremde und komplexe Thema der digitalen Bestandserhaltung und der signifikanten Eigenschaften als einem konkreten Lösungsansatz nachvollziehbar zu vermitteln. Um die Nachvollziehbarkeit weiter zu fördern, werden in einem Glossar die wesentlichen Termini aus dem Bereich der digitalen Archivierung definiert. So wird ein einheitliches Vokabular für die für einen Laien mitunter fremden und in der Fachwelt heterogen besetzten Termini vermittelt und in der Arbeit verwendet. Kurz: Das Ziel ist es, dem Leser die aktuell zunehmend drängenden Schwierigkeiten der digitalen Archivierung umfassend, das heißt terminologisch wie thematisch sowie im Allgemeinen und im Konkreten nahezubringen. Damit sollen einerseits ein Problembewusstsein gegenüber digitalen Archivalien geschärft und andererseits Lösungen angeboten werden. Inhaltlich wird im ersten Hauptkapitel die digitale Archivierung allgemein vorgestellt. Dabei werden die Unterschiede zwischen analogen und digitalen Objekten, die Probleme bei der digitalen Bestandserhaltung sowie die verschiedenen Erhaltungsmaßnahmen (Analogisierung, Gerätemuseum, Emulation, Migration) beschrieben. Der zweite Hauptabschnitt widmet sich den signifikanten Eigenschaften als einem konkreten Teilaspekt der Migrationsstrategie. Hier wird die Entwicklung des Modells der signifikanten Eigenschaften in verschiedenen Projekten und Publikationen vorgestellt und dann ein entsprechendes allgemeines Modell definiert sowie der Frage nachgegangen, wann die wesentlichen Merkmale eines digitalen Objekts festgelegt werden müssen. Anschließend wird untersucht, inwieweit sich Parallelen zwischen dem Projekt zum intrinsischen Wert und den signifikanten Eigenschaften ergeben. Schließlich werden zwei unterschiedliche Modelle hinsichtlich eines konkreten Anhaltspunkt für die Definition von signifikanten Eigenschaften präsentiert: der „designated community“- sowie der Provenienzansatz. Danach folgt die Begründung, weshalb die Festlegung von wesentlichen Merkmalen auch einer Bewertungstätigkeit gleichkommt. Abschließend wird untersucht, inwieweit sich die unterschiedlichen Modelle für den Anhaltspunkt in die große Bewertungsdiskussion (Schellenberg vs. Booms) einbetten lassen und welche Rückschlüsse sich aus möglichen Parallelen ergeben. In einem abschließenden Resumée werden die zentralen, im Verlauf der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse zusammengetragen.
Integration oder Isolation?
(1997)
Kann Facebook-Marketing für Archive funktionieren oder ist es nur etwas für
Unternehmen, das Produkte und Dienstleistungen verkaufen will? Kann ein Archiv wirklich von Facebook profitieren und seine Außendarstellung durch eine Seite bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken verbessern? Kann man mit Hilfe von Facebook mehr Besucher in das Archiv oder mehr Anfragen bekommen? Hilft
die Vernetzung mit anderen Archiven ebenfalls dabei, seinen Interessentenkreis zu vergrößern? Ja, all das kann funktionieren. Facebook-Marketing kann von Archiven ebenso genutzt werden wie von Unternehmen oder Dienstleistern. Wie die Umfrage und die Auswertung der Facebook-Seiten gezeigt haben, betreiben einige Archive Facebook-Marketing. Diese Archive konnten durch Facebook mehr Besucher in ihr Archiv locken oder mehr Anfragen akquirieren, was immer eine Folge von gutem Marketing ist. Doch so sehr diese Vorteile überwiegen, so muss jedes Archiv für sich selbst entscheiden ob es an der Vielfalt der sozialen
Medien teilnehmen will und in welcher Form. Bei den sozialen Netzwerken gibt es Mängel beim Datenschutz, mit denen sie immer wieder in die Schlagzeilen der Medien gelangen. Das Archiv muss also für sich selbst abwägen, ob es sich die zusätzliche Arbeit aufhalsen will und mit dem mangelhaften Datenschutz leben kann oder nicht. Als Marketing-Instrument für Archive sind soziale Netzwerke auf jeden Fall möglich.
Im Zuge der wirtschaftlich dominierten Globalisierung gewinnt die Pflege des kulturellen Austauschs ein immer größeres Gewicht. Für die daraus erwachsenden Aufgaben in der Öffentlichkeit und nicht zuletzt in der Politik Bewusstsein zu schaffen und Unterstützung zu gewinnen, bleibt eine Daueraufgabe.
Obgleich es der Europäischen Union nicht gelungen ist, im Entwurf der EU-Charta auch nur mit einem Wort an die Herkunft Europas aus dem
Christentum zu erinnern, so sei doch ein Wort der Evangelien an den Anfang
gestellt. Es ist jener Satz, den Jesus über das Töchterlein des Jairus sagt: „Non morta est, sed dormit ... .“ Sie ist nicht tot, sie schläft nur.
Vielleicht gibt es ja selbst in einer „Gesellschaft des Vergessens“ – wie uns der Ägyptologe und Forscher des kulturellen Gedächtnisses, Jan Assmann, definiert hat – die Möglichkeit, dass ein Buch die Augen aufschlägt
und uns anblickt wie ein Mensch unserer Tage. In diesem Sinne hat offenbar
auch Goethe noch an die Auferstehung von Büchern geglaubt, als er 1801 in den Tag- und Jahresheften notierte: „Man fühlt sich (in einer Bibliothek) wie in der Gegenwart eines großen Kapitals, das geräuschlos
unberechenbare Zinsen spendet.“ Und doch bleibt eine peinliche Frage. Selbst Goethe hat diese Frage in
seinem Zitat aus dem Jahr 1801 noch gar nicht berührt. Sie lautet: Wem in unserer Gesellschaft spendet eigentlich die Bibliothek noch „geräuschlos unberechenbare Zinsen“? Wie ist es bestellt um unser Interesse am kulturellen
Gedächtnis in den Schatzkammern des Wissens?
Der Beruf der Bibliothekarin im mittleren Dienst entstand in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts.1 Es gab damals erst wenige qualifizierte Frauenberufe, und so lag es nahe, dass die ersten Bibliothekarinnen auch
publizistisch für diesen neuen Beruf warben. Ihre Beiträge in der Fachpresse
und in Zeitschriften der bürgerlichen Frauenbewegung sollen zunächst untersucht werden. Seit 1921 durften Frauen nach Studium und
Promotion auch wissenschaftliche Bibliothekarinnen im höheren Dienst werden. Nicht wenige wählten diesen Beruf, weil sie hofften, als Fachreferentinnen an einer Universitätsbibliothek die enge Verbindung zu ihrem
Studienfach halten zu können, und sie verfassten während ihrer Tätigkeit im
„Brotberuf“ den einen oder anderen fachwissenschaftlichen Beitrag. Bei den meisten wissenschaftlichen Bibliothekarinnen konzentrierte sich die Publikationstätigkeit auf Themen der bibliothekarischen Alltagsarbeit, wie etwa auf Einbandkunde oder lokale Bibliotheksgeschichte, wie im
zweiten Teil zu zeigen ist. Im dritten Abschnitt wird untersucht, inwieweit sich das Gedankengut der bürgerlichen Frauenbewegung auf die Publikationstätigkeit
der Bibliothekarinnen auswirkte. Ihre frauenspezifischen Beiträge werden zusammengestellt und analysiert.
In this paper we present a methodological framework for usefulness evaluation of digital libraries and information services that has been tested successfully in two case studies before developing a corresponding tool that may be used for further investigations. The tool is based on a combination of a knowledge base with exploitable and modifiable questions and an open source tool for online-questionnaires.
Ein Nachteil von Retrievaleffektivitätsstudien liegt darin, dass in der Regel
nur geringe Mengen von Suchanfragen verwendet werden. Weiterhin werden
Relevanzbewertungen meist nur binär angegeben. In der vorliegenden Studie
wird anhand der Ergebnisse der Suchmaschinen Google und Bing zu 1.000 Suchanfragen der Unterschied zwischen binären Bewertungen und Skalenbewertungen untersucht. Es zeigt sich, dass sich keine gravierenden Unterschiede in dem Vergleich der Suchmaschinen ergeben. Es wird empfohlen, Skalenbewertungen einzusetzen, da sie die Relevanzbewertungen der Juroren genauer abbilden können.
The dramatic increase in information on the World Wide Web makes it more difficult for web users using web search engines to effectively satisfy their information needs. The users’ lack of knowledge regarding the searched topics creates a complicated problem when formulating an effective query. Query expansion can play an essential role in overcoming such a deficit.
However, because they lack sufficient knowledge about the searched topics,
users sometimes find it difficult to evaluate the relatedness of the system’s
automatically expanded terms. This problem arises mostly in domain-specific areas, e.g. Social Science. In this paper, we expand the queries based on a structured, open knowledge resource on the Web (Wikipedia). We link the
entities from a domain-specific corpus (qualitative journals in social science)
to Wikipedia entities. With Wikipedia serving as background knowledge, we
help users with their selections by providing the most likely related terms.
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The paper summarizes the results of an on-line survey which was executed 2010 in german archives of all branches. The survey focused
on metadata and used metadata standards for the annotation of audiovisual media like pictures, audio and video files (analog and digital).
The findings motivate the question whether archives are able to collaborate in projects like europeana if they do not use accepted standards for their orientation. Archives need more resources and archival staff need more training to execute more complex tasks in an digital and semantic
surrounding.
Jeder, der eine analoge Fotosammlung digital bereitstellen möchte, muß sich eine Vielzahl verschiedenster Fragen beantworten, um so ein Konzept für sein Projekt entwickeln zu können. Dieser Beitrag skizziert mehr das grundsätzliche Herangehen an diese Aufgabe, als daß er ins Detail gehen könnte. Zunächst müssen Ziele definiert und die Ist-Situation analysiert werden. Dann läßt sich der Soll-Zustand konzipieren. Für ein Bildarchiv bedeutet dies vor allem, die künftigen Arbeitsabläufe und Nutzungsmöglichkeiten zu beschreiben, ein Digitalisierungskonzept und ein Erschließungskonzept zu entwickeln. Damit wird erst die Grundlage für die Auswahl einer konkreten Software und für die Umsetzung des Projektes gelegt.
Ein wichtiger Trend, zumindest in der Theorie des Datenmanagements, ist die Entwicklung weg von einer am Ende des Forschungsprozesses stehenden oder gar nachträglichen Archivierung von Forschungsdaten hin zu einem in den Forschungsprozess integrierten data-lifecycle Management. Die Vision hierbei ist, das bereits während der Konzeptions- und Durchführungsphase eines Forschungsprojektes die Dokumentation, Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten vorbereitet wird, indem beispielsweise die für die Dokumentation erforderlichen Metadaten (manuell, semi- oder vollautomatisch) erfasst und standardkonform aufbereitet werden. Eine eigene Archivierungsphase kann sich dann weitgehend auf die Übergabe der Daten und Datendokumentation an ein Forschungsdatenzentrum beschränken.
Eine besondere Rolle nehmen in unserer heutigen Geschichts- und Erinnerungskultur neben der historischen Forschung die Vermittlung von Geschichte und historischem Bewusstsein – ebenfalls als Historische Bildungsarbeit bekannt – sowie die Erinnerungsarbeit ein. Archive sehen sich dabei ebenso wie Geschichtsvereine und -werkstätten diesem gesellschaftlichen Bildungsauftrag verpflichtet und v. a. letztere haben die Vermittlung von Geschichte und Geschichtsbewusstsein – auch wenn sich die Motive z. T. geringfügig unterscheiden – in ihren Satzungen direkt verankert. Aber auch in einigen Landesarchivgesetzen ist heute neben der Erforschung gleichfalls die Vermittlung von Geschichte explizit festgehalten. Diese Gemeinsamkeit stellt schließlich eine gute Basis für eine fruchtbare Kooperation von Archiven mit Geschichtsvereinen und -werkstätten dar. Die Zusammenarbeit zwischen Archiven und Geschichtsvereinen besitzt dabei eine lange Tradition und ist durchaus als älteste Form der Öffentlichkeits- und Historischen Bildungsarbeit im Archivwesen anzusehen. Denn wohl noch vor der ersten nachweisbaren Archivalienausstellung 1840 im Landeshauptarchiv des Herzogtums Braunschweig in Wolfenbüttel sowie den ersten archivischen Publikationen im 19. Jhd. haben Archive und Historische Vereine aufgrund personeller Verflechtungen mehr oder weniger bereits zusammengearbeitet. Dieser traditionsreichen Form der historischen Bildungsarbeit ist allerdings im Vergleich zu anderen Formen – z. B. den archivischen Ausstellungen sowie den zahlreichen Publikationen und größeren wissenschaftlichen Arbeiten über die Archivpädagogik – nur wenig Rechnung getragen worden.
Zunächst konnte mit dieser Ausarbeitung verdeutlicht werden, dass Ethik ohne den Kontext der angewandten Philosophie nicht als solche bezeichnet werden kann. Sie ist nicht im Allgemeinen mit Handlungsempfehlungen gleichzusetzen und kann nicht als objektiv gelten, wenn sie von politischen, wirtschaftlichen, Technologie entwickelnden oder sonstigen Interessengruppen verabschiedet wird. Vielmehr liegen der Ethik und damit auch der Informationsethik strikte Methoden, Prinzipien und Richtungen zu Grunde, die auch in diesem Fachgebiet Sachkompetenz bedingen. Die verschiedenen Richtungen wurden in einem kompakten Überblick vorgestellt und erläutert. Aus der Entwicklung der Paradigmen vor dem historischen Hintergrund lassen sich die veränderten Sichtweisen begründen und geben, im Zusammenhang mit gesellschaft-lichen Tendenzen und gegenwärtigen Anforderungen an die Verhaltensnormen, auch Aufschluss auf die künftige Entwicklungsrichtung. Angesichts dessen konnten Ethik-modelle ermittelt und erörtert werden, die am ehesten den Anforderungen des Informationszeitalters entsprechen und so auch praktische Anwendung finden können. Mit dieser Ausarbeitung ist es auch gelungen eine Systematisierung vorzunehmen. Diese kommt zum einen durch die Gegenstandsbereiche der Informationsethik, die auch als Aufgaben oder Ziele bezeichnet werden können, zum Vorschein. Zum anderen wurden die Konflikte und auch Lösungsansätze den gesellschaftlichen Gruppen zugeordnet, denen sie entstammen bzw. die sie betreffen. Ein solcher Überblick ist meines Erachtens unabdingbar um sich dieser Probleme zu vergegenwärtigen.
Aus- und Weiterbildung ist eine unbedingte Voraussetzung für die Professionalisierung eines Tätigkeitsfeldes und trägt mittel- und langfristig zu mehr Bekanntheit und Anerkennung bei. Eine zweite wesentliche Voraussetzung liegt in der Institutionalisierung und Integration entsprechender Kompetenzfelder und dazugehöriger Prozesse in Organisationen. Einerseits ist derzeit eine gewisse Tendenz zur Verdrängung von Informationsspezialisten und ihren institutionalisierten Tätigkeitsbereichen in großen Unternehmen und Organisationen spürbar. Beispiele für Umstrukturierungen und Schließungen von Informationsabteilungen im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen und Fusionen sind an der Tagesordnung. Hinzu kommt der Trend, ehemalige Kernkompetenzen extern zu vergeben und die Abteilungen dadurch nicht nur zahlenmäßig, sondern auch in ihrer Wertigkeit herabzustufen. Andererseits aber wächst der Bedarf an Information und Wissen in den Unternehmen, der schon jetzt nicht mehr unbedingt in den noch verbleibenden Abteilungen gedeckt, sondern zunehmend dezentral organisiert wird. Es wird davon auszugehen sein, dass es künftig wichtiger sein wird, die in den Unternehmen und Institutionen unbestreitbar benötigten fachlichen Kompetenzen im Umgang mit Information und Content gezielt dort hin zu vermitteln. Dies wird sehr viel weniger über den Aufbau neuer institutionalisierter Formen als über den individuellen Erwerb von Kompetenzen und Wissen durch Fort- und Weiterbildung geschehen.
Die Arbeit setzt sich mit einem klassischen Themengebiet der Archivwissenschaft auseinander. Die Bewertung von Quellen gehört von jeher zu den Grundaufgaben eines jeden Archivs, unabhängig von seiner Stellung und seiner Ausrichtung. Ein übliches Registraturarchiv muss folglich ebenso wie ein Sammlungsarchiv die potentiellen Archivalien anhand einer Reihe von Bewertungskriterien prüfen, um nur das tatsächlich gewünschte "archivwürdige" Material herauszufiltern. Im vorliegenden Fall steht das Filmarchiv des LWL-Medienzentrums für Westfalen im Mittelpunkt der Analyse. Dabei ergeben sich hinsichtlich der Bewertung zwei Besonderheiten: Zum einen handelt es sich bei dem Archiv um ein Sammlungsarchiv mit einem zwar konkreten, aber durchaus auslegungsfähigen Sammlungsauftrag. Zum anderen beschäftigt sich die Einrichtung mit einer Quellengattung, die in der Archivlandschaft lange Zeit nur eine Nebenrolle gespielt hat, was sich auch in der knappen Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen zum Thema "Film als Archivgut" spiegelt.
Die ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft ist Anbieter der weltgrößten fachwissenschaftlichen Literaturdatenbank in den Wirtschaftswissenschaften: ECONIS. In der Datenbank sind derzeit 5,2 Millionen Titelnachweise und 4,2 Millionen Bände14, davon 31.970 laufende Zeitschriftentitel und 134.000 Links zu Internetdokumenten, enthalten. Bisher wurde ECONIS, wie viele andere bibliographische Fachdatenbanken, als reine Nachweishilfe auf der Suche nach Literatur gesehen. Die Datenbank verfügt über einen großen Datenbestand. Es stellt sich die Frage, ob sie für weitere Aufgaben geeignet ist und Motivation für neue, weitere Zielvorstellungen gibt. Für ECONIS, als forschungsorientierte Datenbank, bietet sich das Feld der publikationsorientierten Forschungsevaluation an. Leistungsevaluierungen in der Forschung haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Vergabe von Finanzmitteln ist immer stärker an erfolgreiche Ergebnisse geknüpft. Die Grundlage für Bewertungen sind wissenschaftliche Publikationen. Sie dokumentieren die Ergebnisse der Forschung, Reputation und Verbreitung dieser Veröffentlichungen in der Fachcommunity.
Eine gut organisierte Patientenbibliothek ist in der Lage das Image eines Krankenhauses wesentlich aufzuwerten. Somit scheint es an der Zeit Patientenbibliotheken umzustrukturieren und sich dem aktuellen Benutzerverhalten der Patienten anzupassen. Zusätzlich müssen die Patientenbibliotheken überlegen, welche konkreten und besonderen Leistungen sie für das Krankenhaus erbringen können. Durch eine gezielte Zusammenarbeit mit den Stationen der Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie können sich die Bibliotheken eine unverzichtbare Stellung innerhalb des Krankenhaussystems erarbeiten. Sollte die Filmtherapie weiterhin guten Anklang finden, bietet sich damit ein guter Ansatzpunkt zur Klinik-internen Zusammenarbeit. Die Wichtigkeit und Einzigartigkeit einer Patientenbibliothek muss bei den Unterhaltsträgern weiter hervorgehoben werden. Beide Punkte lassen sich durch einen stets aktuellen, attraktiven und vielfältigen Bestand erreichen, wobei sich hierbei besonders der Bestandsausbau durch Spielfilme auf DVD eignet und empfiehlt. Die DVD erweist sich als Publikumsmagnet und Zugpferd für die Patientenbibliotheken. Bei allen Einrichtungen die diesem zukunftsweisenden Medium bereits folgten, sind durchweg nur positive Resultate zu verzeichnen. Eine gesteigerte Anschaffung von DVDs kann Patientenbibliotheken wieder attraktiver machen und das Gesamterscheinungsbild aufbessern. In Folge dessen würden erhöhte Benutzerzahlen verzeichnet werden und somit auch die Unverzichtbarkeit der Einrichtung vor dem Unterhaltsträger rechtfertigen.
Social Bookmarking-Dienste sind Web 2.0-Anwendungen. Eine Vielzahl weiterer Social Software-basierter Systeme hat sich im WWW etabliert. Videoportale (z. B. Newstube) genießen höchste Popularität. Social Bookmarking-Tools gelten hingegen als Randerscheinungen, wie aus den ARD/ZDF-Onlinestudien 2007 und 2008 hervorgeht. Social Bookmarking, als neue Form des Datenmanagements, beruht auf dem Tagging-Verfahren. Der wesentlichste Unterschied zur herkömmlichen Indexierung ist die terminologische Kontrolle. Diese kommt in der klassischen Inhaltserschließung besonders in Form der Synonym- und Homonymkontrolle zum Einsatz. Dadurch ist eine präzise Recherche in kontrollierten Vokabularen möglich, die adäquate Suchergebnisse folgen lassen. Jedoch ist der Nutzer dabei sehr eingeschränkt. Er muss stets so "denken" wie der Indexierer. In unkontrollierten Vokabularen, wie der Folksonomie (Social Tagging), erfolgt keinerlei Kontrolle. Hier bringt jeder Nutzer seinen eigenen Wortschatz mit ein, indem er selbst an der Erschließung teilnimmt und Tags vergibt. Dies fördert die Individualität, ergibt aber auch viele irrelevante Treffer bei der Recherche. Weiter entsteht durch die Zusammenarbeit der Nutzer eines Systems eine Community, die neue Ideen hervorbringt. Nutzer profitieren voneinander, was sich als großer Vorteil gegenüber kontrollierten Vokabularen erweist.
In der vorliegenden Diplomarbeit wird das aus Dänemark stammende Konzept der „Living Library“ vorgestellt. Die Veranstaltung „Lebende Bücher in Ihrer Bibliothek“ in der Bezirkszentralbibliothek „Mark Twain“ in Marzahn-Hellersdorf, Berlin dient dabei als exemplarisches Beispiel. Zusammen mit der für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Diplom-Bibliothekarin Maike Niederhausen und dem Team der Bibliothek organisierte der Verfasser die am 20. April 2007 durchgeführte Veranstaltung. Anhand eines Projektberichtes werden Planung und Durchführung der Veranstaltung beschrieben. Erfahrungen werden rekapituliert und erläutert. Dabei werden die Aussagen von Besucherinnen und Besuchern, der als „Lebende Bücher“ agierenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie auch der Organisatoren berücksichtigt. Um ein Stimmungsbild der Veranstaltung darzustellen, wurden Fragebögen genutzt, deren Auswertung mit in die vorliegende Arbeit einfließt. Dass die „Lebenden Bücher“ in Berlin ein Erfolg waren, sei an dieser Stelle schon verraten. Erfolgsfaktoren und „Lessons Learned“ für zukünftige Veranstaltungen werden dargestellt. Eine Auswahl weiterer „Living Library“-Projekte und thematisch ähnlicher Veranstaltungen wird präsentiert. So werden Perspektiven des Konzeptes im bibliothekarischen Kontext verdeutlicht. Es werden Überlegungen angestellt, in welche Richtungen sich die „Living Library“ weiterentwickeln kann und welche Potenziale für die Adaption des Konzeptes bestehen.
Die Sammlungstätigkeit auf der einen Seite und der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, mit dem Ziel einer vermehrten Benutzung der Archive und den veränderten Fragestellungen und Anforderungen durch die Nutzer auf der anderen Seite, erscheinen als zwei Seiten einer Medaille. Es wird deutlich, dass die Archive nur mit einer zielgerichteten Sammlungstätigkeit diese Nachfrage befriedigen können und sich gleichzeitig neue Nutzergruppen erschließen. In der Arbeit wurde dennoch an vielen Stellen der Zwiespalt zwischen amtlicher Aufgabenerfüllung, den so genannten Kernaufgaben, und den zusätzlichen Aufgaben deutlich. Dieses Paradoxon, auf welches die Archive mit jeweils individuellen Schwerpunktsetzungen ihrer archivischen Tätigkeiten reagieren, betrifft die Sammlungstätigkeit ebenso wie die Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Betrachtung der archivischen Sammlungen sollen auch die Kehrseiten nicht unerwähnt bleiben. Es steht außer Frage, dass die Sammlungstätigkeit Zeit und personelle und materielle Ressourcen bindet, die eventuell an anderer Stelle fehlen. Auch kann man die generelle Bedeutung der Sammlungen nicht pauschalisieren, da der Quellenwert und die Nutzung zwischen den einzelnen Sammlungsgutarten sehr unterschiedlich ist.
Bibliotheken unterstützen heute vermehrt das wissenschaftliche Publizieren durch ihre Angebote wie Hochschulschriften- und Publikationsserver, Universitätsverlage und auch das Hosting von Zeitschriften. Eine umfassende Step-by-Step-Anleitung - ein Leitfaden für das Publizieren einer wissenschaftlichen Open-Access-Zeitschrift könnte dazu beitragen, mehr Bibliotheken, Wissenschaftler und andere zu animieren selbst auf diesem Gebiet tätig zu werden. Diese Arbeit gibt einen Überblick und einen kurzen Einblick in die Literatur zu Publikationsleitfäden. Darüber hinaus werden Aspekte, die ein umfassender Leitfaden zur Entwicklung und Realisierung einer Open-Access-Zeitschrift beinhalten sollte, herausgearbeitet. Neun Leitfäden und deren herausgebende Institutionen werden in dieser Arbeit vorgestellt. Sie heben sich auf Grund unterschiedlich ausgerichteter Ziele und Gewichtungen voneinander ab - gemeinsame Themen erfahren zudem eine unterschiedliche Betonung. Einige Leitfäden begleiten die strategisch-planerische Phase eines Projektes zur Entwicklung einer neuen Publikation, andere geben verstärkt Hilfestellung bei der Umsetzung. Der zweite Teil beschäftigt sich in Anlehnung an die vorgestellten Leitfäden mit den Themen, die ein umfassender Leitfaden für die Entwicklung einer Open-Access-Zeitschrift Planenden einer solchen Unternehmung an die Hand geben sollte.