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Der Gender Pay Gap ist nicht umsonst eine der zentralen Kennzahlen für den Stand der Gleichberechtigung der Geschlechter in einer Region. Denn in ihm scheinen die unterschiedlichsten strukturellen und institutionellen Ungleichheiten und Ungleichbehandlungen wie im Blitzlicht auf. Der Gender Pay Gap gibt den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen zu einem bestimmten Zeitpunkt an; meist wird er für ein bestimmtes Kalenderjahr bemessen. In Deutschland lag er ihm Jahr 2008 bei 23,2% und damit deutlich über dem Durchschnitt der EU. Die scheint auf stabilen Strukturen zu beruhen: Das Entgeldgefälle liegt in der EU-15 konstant bei etwa 16%, im Rahmen der EU-25 bei 15%, in Deutschland jedoch durchschnittlich bei 20-26%. Weibliche Beschäftigte sind auch deutlich stärker im Niedriglohnsektor vertreten als männliche Beschäftigte.
Die binnenmarktbezogene Arbeitnehmerfreizügigkeit steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Niederlassungs- und Dienstleisungsfreiheit; diese Abgrenzungen können im Einzelfall große Unsicherheiten aufwerfen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erfasst aber auch die weirtschaftlichen Aspekte eines umfassenden Rechts auf Berufsfreiheit und ist insofern auch im Kontext der enstprechenden Grundrechte zu sehen. Mit den Entscheidungen zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang sowie zur Rückzahlung von Ausbildungskosten ist der EuGH bereits die ersten Schritte zu einer inhaltlichen Konkretisierung dieses Rechts gegangen. Diesesn fehlt es aber bei genauerem Hinschauen noch an einer angemessenen und umfassenden Interessenabwägung, die über die entschiedenen Fälle hinausweisen könnten. Die Berücksichtigung von Wertungen aus der Berufsfreiheit könnte und sollte die Rechtsentwicklung hier noch weiter vorantreiben.
Die Vorlage des BAG zum EuGH über die Überleitung vom BAT zu TVöD/TV-L wirft die Frage auf, inwieweit eine solche Übergangsregelung, die eine Diskriminierung über einen befristeten Zeitraum fortwirken lässt, europarechtlich unter Gesichtspunkten der Tarifautonomie zulässig sein kann. Der Beitrag analysiert zu diesem Zweck insbesondere die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen "Entgeltumwandlung" und "Rosenbladt".
The topic of my thesis is anti-corruption activities in Georgia and the background of my research is the rise of corruption as a major development issue in the last two decades as well as Georgia’s status as a model for successful anti-corruption reforms after the revolution of 2003. The starting point of my research is a striking fact that is difficult to explain if we conform to standard views about anti-corruption. Indeed, there is a consensus on the fact that Georgia has been successful in fighting corruption after the revolution of 2003. At the same time, some more critical voices also exist that point to shortcomings in the government’s measures. Further, we observe that tensions between international organisations and the Georgian government appear to have increased in the post-revolutionary context in contrast to the previous period under Eduard Shevardnadze’s government that was characterised by systemic corruption. This situation is unexpected to the extent that one would assume that a pro-reform government would rather win the approval of donor organisations and have no difficulty in gaining their support. Against the background of these observations, I want to explain the nature of the tensions between anti-corruption actors as well as the contestation of Georgia’s claims to success in fighting corruption.
Die erste Ausgabe der Schriftenreihe MES-Perspektiven widmet sich den europäischen Reaktionen auf die Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise. Dabei wird im Lichte dieser dreifachen Krise der übergreifenden Fragestellung nach dem zukünftigen Weg der Europäischen Union nachgegangen und eine umfassende Analyse der jüngsten kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und juristischen Entwicklungen im Zuge der aktuellen Krise(n) unternommen. Beginnend mit einem kurzen Abriss von Cathleen Berger und Christina Ücker über den Verlauf der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise und das bisherige Krisenmanagement in der EU werden die Auswirkungen der entsprechenden Reform- und Rettungspakete auf die europäische Integration zunächst aus politikwissenschaftlicher Perspektive analysiert. Timm Beichelt und Nicolai von Ondarza zeigen, wie die bisherigen Beschlüsse, anders als frühere Änderungen an der Struktur der EU Wirtschafts- und Währungspolitik, über eine Reihe von Einzelbeschlüssen in der europäischen Tagespolitik in Reaktion auf externen Druck der Finanzmärkte zu Stande gekommen sind. Im Anschluss widmet sich Ulrich Häde aus rechtswissenschaftlicher Perspektive der Frage nach der Kompatibilität der Beschlüsse mit europäischem und deutschem Recht, insbesondere mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Eurorettungsschirm EFSF vom September 2011. Die Auswirkungen der Krise auf die soziale Integration stehen im Mittelpunkt des Beitrags von Petra Erler. Aus Ihrer Sicht ist es der EU trotz des bisher beschlossenen Bündels an Rettungspaketen und Reformprogrammen nicht gelungen, den Druck der Finanzmärkte von den Schuldenstaaten zu nehmen, so dass die europäische Politik auch weiterhin von den Marktteilnehmern getrieben wird. Im Anschluss folgen vier Beiträge, die sich mit der ökonomischen Dimension der Krise befassen: Philipp Decker analysiert die Gründe für die prohibitiv ansteigenden Refinanzierungskosten für die Schuldenstaaten. Im Anschluss setzt Jens Lowitzsch sich in seinem Beitrag mit der Problematik auseinander, ob es im Rahmen der Krisenbewältigung möglich sei, Lehren aus dem Insolvenzrecht des Privatsektors zu ziehen. Arnaud Lechevalier vergleicht vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die Unterschiede in der Krisenreaktion Frankreichs und Deutschlands die damit verbundenen Folgen für das Wirtschaftswachstum, das nationale Haushaltsdefizit und die Beschäftigung. Und da sich unter dem Eindruck der Unsicherheiten und Schwierigkeiten im Umgang mit der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes auch die Frage nach Referenzmodellen außerhalb der EU stellt, zieht Daniel Becker anschließend das Beispiel des Fiskalischen Föderalismus der USA als Vergleichsfolie heran. Hintergrund ist, dass die Vereinigten Staaten zwar einen ähnlichen Verschuldungsgrad wie die Eurozone insgesamt aufweisen, aber von den Finanzmärkten weiterhin als solide und liquide bewertet werden. In seinem abschließenden Beitrag zieht Günter Verheugen schließlich Schlussfolgerungen aus der Krise und ihrer Bewältigung für die institutionelle Weiterentwicklung der EU. Die Schriftenreihe MES-Perspektiven wird vom Masterstudiengang European Studies der Europa-Universität Viadrina herausgegeben. In dieser ersten Ausgabe haben sich externe Experten mit Lehrenden, Mitarbeitern und Studierenden des Studiengangs in dem vorliegenden Sammelband zusammengetan, um die europäische Krise umfassend zu beleuchten.
Die Oktoberrevolution von 1917 setzte der Entwicklung des russischen Sports ein abruptes Ende. Mit dem kommunistischen Experiment sollte in Sowjetrussland ein neues Modell des Sports entwickelt werden, das sich vom bürgerlichen Sport des Westens bewusst abgrenzte und den Anforderungen des neuen gesellschaftlichen Systems entsprach. Eine umfassende physische Kultur, die Fizkultura, sollte weit über die Grenzen reiner Körperertüchtigung und Wettkampfspektakeln gehen. Sie sollte darüber hinaus ein Vehikel zu einer gesunden Lebensweise, Hygiene, sozialer Erziehung, Leistungsfähigkeit und Patriotismus sein. Die Fizkultura war damit ein wichtiger Teil des Konzepts des „Neuen Menschen“, eines neuen zivilisatorischen Typus von Mensch, der sein geistiges und körperliches Potenzial nur in einer kommunistischen Gesellschaft ausschöpfen kann. Durch die politische Isolation von ausländischen Einflüssen abgeschottet und im Schatten großer innenpolitischer sozialer Verwerfungen entwickelte sich die Fizkultura in den 1920er Jahren zu einem diskursiven Feld, in dem unterschiedliche, zuweilen utopische Konzepte die Herausbildung des jungen sowjetischen Sports prägten. Den Zweikampf der beiden wichtigsten Strömungen – der Hygieniker und der Militaristen – entschieden für sich schließlich die letzteren. Allein schon die erneute Kriegsgefahr mit dem wieder erstarkten Polen und die wache Erinnerung an den Ersten Weltkrieg und den Russischen Bürgerkrieg statteten die Militaristen mit entscheidenden Argumenten aus, die Fizkultura stärker nach ihrer militärischen Verwendung zu betrachten. Erst recht führte die allgegenwärtige Gewissheit einer baldigen unvermeidbaren Konfrontation mit dem Westen, die die 1930er Jahre prägte, zu einer massiven Militarisierung des sowjetischen Sports. Organisiert wurde die Kanalisierung der Fizkultura in die Wehrertüchtigung vor allem durch den paramilitärischen Verband Osoaviachim – die Gesellschaft zur Förderung der Verteidigung, des Flugwesens und der chemischen Industrie. Nominell ein nichtstaatlicher Verein, war die Osoaviachim in Wirklichkeit weit in die Verteidigungsstrukturen der Sowjetunion eingebunden und besaß mitunter strategische Schlüsselfunktionen. Vor allem aber gewährleistete die Osoaviachim durch die massive und flächendeckende Militarisierung des Sports die Durchsetzung der allgemeinen Wehrpflicht und die primäre soldatische Ausbildung der künftigen Rekruten. Als eine faktische Schattenarmee, die zeitweise bis zu 17 Mio. Mitglieder besaß und die allein in den ersten Monaten nach dem Überfall Nazideutschlands auf die Sowjetunion die Rote Armee mit 7,2 Mio. neuen ausgebildeten Soldaten belieferte, trug die Osoaviachim maßgeblich zum Ausgang des Zweiten Weltkrieges bei. Die Geschichte der Militarisierung des Sports in der Sowjetunion der Zwischenkriegszeit verdeutlicht anschaulich die Diskrepanz zwischen den ideellen Ansprüchen der kommunistischen Ideologie und der auf Zwang und Ausbeutung basierenden totalitären Machtausübung des Stalinismus.
Die Landschaft ist immer stärker werdenden Nutzungsansprüchen ausgesetzt, die – bleiben Zeugnisse des Landschaftswandels unerkannt – zu einem Verlust ihrer Aussagekraft führen können, sodass die Entwicklung einer Kulturlandschaft nicht mehr an ihr selbst nachvollzogen werden kann. Die Analyse der aktuellen Landschaftszustände in Bezug auf ihre kulturhistorische Bedeutung wird dadurch besonders dringlich. Regional angelegte Studien, die sich der Genese im ausgewählten Landschaftsraum widmen, fehlen bislang. Ziel dieser Arbeit ist daher die zentrale Frage nach dem Aussagewert der aktuellen Kulturlandschaft, wobei sich die Untersuchung auf Art, Umfang und Qualität der persistenten Strukturen in dem Landschaftsraum der Gemarkung Fahrland, Ortsteil der Landeshauptstadt Potsdam im Bundesland Brandenburg, konzentriert. Die Arbeit folgt dem von Helmut Jäger 1969 definierten genetischen Ansatz, bei dem das Gewordensein früherer und heutiger Verhältnisse einer Landschaft aus dem Entwicklungszusammenhang erklärt wird. Durch die Anwendung der progressiven Methode konnte die quer- mit der längsschnittlichen Betrachtungsweisen kombiniert werden: In der querschnittlichen Perspektive wurden die gleichzeitig neben- und miteinander vorhandenen Zustände untersucht. Diese einzelnen, daraus gewonnenen Zeitschichten sind anschließend in der längsschnittlichen Betrachtung vergleichend untersucht worden. Dieses Vorgehen erlaubt die genetische Herleitung von Strukturen und Prozessen eines gewählten Zeitschnittes aus den Strukturen und Prozessen der zeitlich vorangegangenen Zeitschnitte. Der Rückgriff auf die Geschichte erfolgte so weit, als sich direkte Bezüge zwischen diesen Entwicklungsstufen ableiten ließen. Der Untersuchungszeitraum setzt bei der urkundlichen Ersterwähnung Fahrlands 1197 ein und endet im Jahr 2007, wobei der Schwerpunkt auf den durch Altkarten abgedeckten Wandlungsprozessen im Zeitraum zwischen 1683 bis 1945 lag. Ausgehend von der grundlegenden Erkenntnis Anneliese Krenzlin aus dem Jahr 1952, wonach in Brandenburg aufgrund der verhältnismäßig geringen Bevölkerungsmehrung in den letzten Jahrhunderten typische, hochmittelalterliche Flur- und Ortsanlagen über lange Zeiträume erhalten geblieben sind, konnte nachgewiesen werden, dass sich bis heute der typische Charakter der Flur- und Ortsanlage aus dem Hochmittelalter erhalten hat. Der gegenwärtige Zustand der Kulturlandschaft Fahrlands ist eine Abbild einer mehrhundertjährigen Geschichte. Obwohl die raumgreifenden Veränderungen des 20. und 21. Jahrhundert zu einer Verarmung der Landschaft geführt haben, lassen sich Überreste aller bedeutsamen Zeitschnitte in der Landschaft nachweisen. Hierbei ist nicht allein entscheidend, welches Alter den überkommenen Strukturen und Elementen der Kulturlandschaft zukommt. Weitaus bedeutsamer ist der dokumentarische und exemplarische Charakter der Relikte als Zeugnisse der Vergangenheit. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen sowohl einen grundsätzlichen Beitrag zur Klärung der Kulturlandschaftsgenese im ostelbischen Raum leisten, als auch eine Grundlage für die regionale Entwicklung dieses Landschaftsraumes bilden.
Hinter jeder Idee lauert ein Erfolg. Deshalb hat die wissenschaftliche und ökonomische Auseinandersetzung mit Ideen, ihrer effektiven Generierung und ihrer effizienten Ausgestaltung und Verwertung eine ungebrochen große Bedeutung. Aber: Die Güte einer Idee wird nicht zuerst an ihrem Inhalt gemessen – sondern daran, dass sie erst einmal als solche verstanden wird. Vor der Beurteilung einer Idee steht die Identifikation der Idee als Idee! Mit dem Verstehen der Idee entsteht also erst die Urteilsfähigkeit über die Idee oder die Modifikation zu einer noch besseren Idee. Unverstandene Ideen hingegen sind in jedem Fall verlorenes Potential. Überraschend ist die Tatsache, dass es hierzu weder in wissenschaftlicher als auch praxisorientierter Forschung und Literatur relevante Aussagen, Forschungsarbeiten oder methodische Ansätze zur semantischen Optimierung von Ideen gibt. Die Forschungsfrage lautete also, ob diese Lücke gefüllt und methodisch geschlossen werden kann. Die Auseinandersetzung mit der semantischen Optimierung von Ideen füllt die Leerstelle zwischen einer Vielzahl von Untersuchungen und Anleitungen zu Kreativitäts- und Ideenfindungsprozessen als „Ideenentwicklungsanleitungen“ einerseits und Ideen- und Innovationsmanagement als „Verwertungsanleitungen“ andererseits. Malcolm Gladwell, Autor des US-amerikanischen Magazins „The New Yorker“, Publizist und Unternehmensberater, hat in einem Interview im „Zeit Magazin“ vom 28.5.2009 die Frage pointiert gestellt: „Man muss eine Idee elegant und effizient vorstellen und auswerten. Ich frage mich immer: Was ist die minimale Menge an Information, die ich mitteilen muss, um noch den Kern einer starken Idee zu vermitteln?“ Auf Basis der Grounded Theory und durch Anleihen bei der dokumentarischen Methode wurden im Kern der Forschung einundzwanzig Bachelorabsolventen eines Designstudienganges in Basel/Schweiz über ein Jahr bei der Erarbeitung ihrer Bachelorideen befragt und ihre schriftlichen Ausarbeitungen fortlaufend ausgewertet. Vergleichend wurden Prozessdaten zum allgemeinen und speziellen Ideenverständnis bei ihren Coaches und studentischen Mitarbeitern erhoben. Zum definitorischen Vergleich des Ideenverständnisses wurden dreiunddreißig Gestaltungsprofis aus Wirtschaft, Journalismus und Wissenschaft befragt. Ergänzend wurde auf hermeneutischer Basis eine Verortung des zeitgenössischen Ideenbegriffs vorgenommen. Die Forschungsergebnisse wurden mit dem Ziel erhoben, das System „Idee“ zu erkennen und als explizites Konstrukt in ein Bild zu überführen, das die wesentlichen Informationen, also die Sinneinheiten und ihre bedingenden Zusammenhänge, auf einen Blick sichtbar, verständlich und methodisierbar macht. Ergebnis ist das „dArtagnan-Prinzip“ zur semantischen Optimierung von Ideen. Es erfüllt den Anspruch auf eine pointierte Ideenformulierung ebenso wie eine prozessuale Qualitätssicherung der Idee. Es ist ein auf kleinstmöglichem Algorithmus beruhendes System der Sinneinheiten von Idee, welches das Verständnis von Idee als explizites Konstrukt herstellt und es semantisch sichert, sodass es als kausales Prinzip verstanden und eingesetzt werden kann: • Semantische Optimierung von Ideen Die Verständlichkeit einer Idee kann hergestellt werden und damit die Wirkung „Idee!“. Die Idee wird als „Idee!“ kommuniziert und identifiziert. Die Systematisierung der Sinneinheiten von einer Idee stellen das Verständnis von „Idee“ als explizitem Konstrukt her und sichern es semantisch. Eckpfeiler des methodischen Vorgehens sind die Erarbeitung adäquater Ausführungstiefen gegenüber entsprechenden Zielgruppen und Abstraktionsstufen hinsichtlich der Kommunikationsmotive. • Ideenentwicklung Die Anwendung des d'Artagnan-Prinzips bildet bereits im Prozess der Ideenfindung durch das System der Sinneinheiten die kausalen Eckpfeiler einer Idee ab. Anhand des Systems kann festgestellt werden, welches oder welche Sinneinheiten bereits vorhanden sind und welche in Folge dessen im logischen Zusammenspiel noch mit Inhalten gefüllt werden müssen. Das d'Artagnan-Prinzip ermöglicht die Erarbeitung eines stabilen Ideen-Systems, in dem sich die Kreativität frei entfalten kann. • Ideen im Eignungstest Methodisch können Ideen, als vorgelagerte Qualitätsprüfung, auf ihren grundsätzlichen Erfüllungszustand hin geprüft und verortet werden. In der Ideenentwicklung kann so eine Einordnung des eigenen Ideenverständnisses hinsichtlich der rhetorischen Verwendung erfolgen und bestätigt oder verändert werden. • Qualitätssicherung im Umsetzungsprozess einer Idee Die Stärke einer Idee muss sich in der konzeptionellen Ausarbeitung und Umsetzung daran beweisen, dass sie insbesondere einer regelmäßigen übergreifenden Abstimmung zwischen unterschiedlichen Personen und deren subjektiven Vorstellungen und Interpretationen Stand hält. Die Konzeption kann im Prozess durchgehend auf die semantisch optimierte Idee geprüft werden, um ihre einzigartige Stärke – im Prozess modifiziert oder nicht modifiziert – zu erhalten.
Die Zielsetzung der vorliegenden Dissertation ist die Untersuchung des Schutzbereichs und Potenzialitäten des Grundrechts der Gewissensfreiheit in der Verfassung der Republik Polen. Es wird die These aufgestellt, dass es möglich ist, aus den einschlägigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen trotz ihrer Fokussierung auf den Schutz der Religionsausübung ein allgemeines Verweigerungsrecht aus Gewissensfreiheit abzuleiten. Die Arbeit beginnt mit der Darstellung der im polnischen Schrifttum und Rechtsprechung vertretenen Meinungen zur Auslegung der Religions- und Gewissensfreiheit. Wegen der großen Meinungsverschiedenheit zum Schutzbereich der Gewissensfreiheit wird die vertretene These im Lichte der Auslegungsdirektiven der allgemeinen Methodenlehre sowie der spezifischen Interpretationsregeln des Verfassungsrechts untersucht und bestätigt. Der Ausgangspunkt des Auslegungsprozesses bildet die Untersuchung der Bedeutung des Gewissens als Rechtsbegriff, wobei die Analyse durch Erkenntnisse der Psychologie, Philosophie und Ethik zum Gewissensphänomen wesentlich bereichert wird. Demnächst wird die Bedeutung der Gewissensfreiheit im Zusammenhang mit den einzelnen Verfassungsgrundsätzen, wie die Klausel der Menschenwürde, die allgemeine Freiheitsklausel und der Gleichheitssatz thematisiert, welche eine solide axiologische Grundlage für die weite Auslegung des untersuchten Grundrechts liefen. Anschließend wird der Grundrechtsgehalt im Lichte der Grundrechtstheorien (demokratisch-funktionalen, liberalen, institutionellen, Wertetheorie) untersucht. Dabei wird der Schwerpunkt auf seinen Beitrag zur Entwicklung des öffentlichen Diskurses und Stabilisierung des demokratischen Systems gelegt. Der ganze Auslegungsprozess und Evaluierung der erzielten Ergebnisse wird mit der topischen Einbeziehung der rechtsvergleichenden Argumentation vornämlich aus der deutschen und spanischen Lehre und Rechtsprechung beträchtlich erweitert. Der Bestimmung des Schutzbereichs der Gewissensfreiheit folgt die Darstellung einzelner Modalitäten der Grundrechtsausübung. Insbesondere wird das Verweigerungsrecht aus Gewissensgründen im Bereich der Medizin (im Kontext der Verweigerung der Abtreibung seitens der medizinischen Personals und der Bluttransfusion seitens der Patienten) besprochen. Daraufhin werden die Auswirkungen der Gewissensfreiheit im Zivil-, Arbeits- und Strafrecht dargestellt. Die Arbeit wird mit der Untersuchung der Schrankenproblematik abgeschlossen. In diesem Zusammenhang werden einzelne Postulate und Direktiven herauskristallisiert, welche im Prozess der Abwägung der kollidierenden Interessen behilflich sein könnten.
Dostojevskijs Texte sind oft als „psychologische” beschrieben worden; tatsächlich sind seine Werke aber lange vor Freuds Psychoanalyse erschienen. Dies führt zu der Frage, welche Art von „Psychologie“ seinen Texten zugrunde liegt. Bekannt ist, dass er die Theorien der deutschen Romantiker rezipiert hat, und er selbst ist, in seinen frühen Jahren, den russischen Romantikern zugerechnet worden. Im Anschluss daran reflektiert dieser Aufsatz die romantische Psychologie und untersucht, wie sie auf die Träume in „Verbrechen und Strafe“ angewandt werden kann. Die Ergebnisse beleuchten die Träume aus einer anderen Perspektive als der psychoanalytische Ansatz; die Träume erscheinen als genuin literarische – und spirituelle – Wiederholungen, Rekapitulationen und Interpretationen des Plots und dienen damit dazu, die Diegese aus einem anderen Blickwinkel neu zu erleben.