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Ein neuer OPAC ist an den bayerischen wissenschaftlichen Bibliotheken nicht nur erforderlich, weil sich die Systemlandschaft in den nächsten Jahren grundsätzlich ändern wird, sondern auch weil einige Grundideen unserer wichtigsten Benutzerschnittstelle aus der Zeit gefallen sind und der Bibliothekskatalog für Studierende höchstens noch zweite Wahl bei der Informationssuche ist.
Eine Arbeitsgruppe der Kommission für Service und Information im Bibliotheksverbund Bayern hat 85 teils handfeste, teils visionäre Thesen zusammengestellt, die Inhalte und grundlegende Funktionalitäten eines zukunftssicheren OPAC beschreiben, der gegenüber Google und Co. wettbewerbsfähig bleibt bzw. sich hinsichtlich der Funktionen und Zielsetzungen gegenüber diesen „Konkurrenten“ als Portallösungen abgrenzt. Demnach soll das künftige Recherchetool unter anderem eine viel größere mediale Vielfalt als bisher abbilden, umfangreichere Meta-Daten vorhalten, Aspekte der Zugänglichkeit und des Urheberrechts einbeziehen und umfangreiche Personalisierungsoptionen anbieten, die mit dem Datenschutz im Einklang stehen. Offen bleibt, ob die Zukunft wieder aus Dutzenden von Systemen für die einzelnen Bibliotheken bestehen muss oder ob ein Verbund-OPAC mit einem intelligenten, bibliotheksspezifischen Ranking bei gleichem Benutzerkomfort Vorteile für Wartung und Weiterentwicklung bietet.
Um den OPAC der Zukunft auf den Weg zu bringen, müssen Katalogexperten, das Personal aus den Service-Abteilungen und die IT-Spezialisten gleichermaßen umdenken.
In Zusammenhang damit steht die Publikation: Ackermann, Christoph: 85 Thesen zum OPAC der Zukunft. - in: b.i.t.online 26 (2023) Nr. 6, S. 543-546.
Corona, Klima, Krieg – die großen Krisen-Schlagworte sind eine Herausforderung für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), berühren sie doch die 17 Ziele in mehrfacher Hinsicht. Was bedeutet das für Bibliotheken, in denen BNE zum Profil gehört und laufend neu bedacht und gestaltet sein will? Denn auch das ist eine Erkenntnis aus den letzten Jahren: Zugang zu Informationen allein ist nicht der Schlüssel zu einer Verhaltensänderung für mehr ökologische Verantwortung, soziale Gerechtigkeit und eine faire Debattenkultur. Ebenso sind die 17 Ziele nicht als Programm zu verstehen, das Punkt für Punkt „abgearbeitet“ werden könnte. Vielmehr verdeutlichen die international geltenden SDGs eine Mehrdimensionalität, die von Widersprüchen und Dilemmata geprägt ist. Unsicherheiten bei zukunftsorientierten Planungen bleiben. Nach dem Ansatz von „Futures Literacy“ kommt es auf eine andere Lesefähigkeit für mehrere mögliche Zukünfte an, auch im Blick auf unterschiedliche Perspektiven von Zeit- und Sicherheitsvorstellungen im globalen Kontext. Dafür in Bibliotheken eine Sprache zu finden und Angebote methodisch passend zu gestalten, bleibt ein Prozess, bei dem Bildungspartnerschaften eine entscheidende Rolle spielen. Am Beispiel von Projekten für BNE mit Bibliotheken in Schleswig-Holstein werden Möglichkeiten beleuchtet, bei denen z.B. eine Auseinandersetzung mit den naturbezogenen Erzählweisen indigener Völker der Arktis oder eine BNE-basierte Sprachförderung in Kitas vielfältige Perspektivwechsel anregen. Ästhetische, kreative und globale Aspekte verbinden sich dabei mit Wissen und konkreten Möglichkeiten der Teilhabe. Bibliotheken als Orte für Sprache(n) und Begegnung sind eingeladen, über die Kernaufgabe der Informationsvermittlung hinauszudenken und sich lernbereit auf neue Partnerschaften einzulassen. So bereichert die gerade für Nachhaltigkeit so elementare Öffnung die Weiterentwicklung und hilft dabei, BNE als ein mehrdimensionales Konzept kooperativ mitzugestalten.
Am 30. Mai 2022 trat die Verordnung (EU) 2022/868 – der sog. Daten-Governance-Rechtsakt [DGA] – in Kraft. Mit dem 24. September 2023 wird der DGA unmittelbar für öffentliche aber auch private Einrichtungen und Personen innerhalb der Europäischen Union gelten. Der DGA ergänzt die Richtlinie (EU) 2019/1024 und deren nationale Umsetzung. Diese bisherigen Regelungen bleiben nämlich auf Daten unangewendet, die z. B. dem Datenschutzrecht oder geistigem Eigentum und damit Rechten und Interessen Dritter unterfallen. Der Anwendungsbereich des DGA ist deshalb nicht zu unterschätzen.
Der DGA sucht dabei einen Ausgleich zwischen dem grundsätzlichen öffentlichen Interesse, das auf einen freien Zugang zu Daten gerichtet ist, und den o. g. berechtigten Interessen Dritter. Diesen Interessen sucht der DGA durch pauschalisierte Zugangsregime – wie z. B. Anonymisierungen, besonders geschützte Fernzugriffe oder den physisch beschränkten Zugang an einzelnen Endgeräten – Rechnung zu tragen.
Der Beitrag soll Neuerungen offenlegen, die sich für Bibliotheken aus dem DGA ergeben. Hierfür gibt es drei Anknüpfungspunkte: Weiterverwendung geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen: Forschende und Forschungseinrichtungen werden den DGA zu berücksichtigen haben, wenn sie über die Nachnutzung der Forschungsdaten und/oder die Speicherung in Repositorien entscheiden. Deshalb werden insb. forschungsnahe Bibliotheken in ihrer Beratungspraxis betroffen sein, obwohl Teile des DGA primär nicht auf sie anzuwenden sind.
Datenaltruismus: Ferner erscheint es denkbar, dass sich Bibliotheken künftig als datenaltruistische Organisation engagieren. Eine solche Entscheidung kann für den zukünftigen Umgang mit Forschungsdaten weichenstellend wirken. Allerdings besteht hierfür u. U. Handlungsbedarf für Bibliotheken, der aus den Regelungen des DGA folgt.
Datenvermittlungsdienste: Sollten sich Bibliotheken entscheiden, als Datenvermittlungsdienst zu agieren, wären wiederum erweiterte Anforderungen zu beachten.