Refine
Document Type
Has Fulltext
- yes (2)
Is part of the Bibliography
- no (2)
Keywords
- Copyright (1)
- Datenlizenz (1)
- Datenschutzrecht (1)
- Haftung (1)
- Privacy Law (1)
- Research Data (1)
- Zuordnungsrecht (1)
Language
- German (2)
Der Umgang mit den aus öffentlich finanzierter Forschung resultierenden Forschungsdaten ist in den letzten Jahren in den Blickpunkt von Forschungspolitik und Forschungsförderung gerückt. In der Praxis ist die rechtliche Absicherung des Forschungsdatenmanagements jedoch noch nicht gewährleistet. Es fehlt u.a. an konkreten Orientierungshilfen für Forschende und Informationsdienstleistungseinrichtungen. Außerdem sind die rechtlichen Grundlagen teilweise noch nicht ausreichend geklärt. Der Vortrag bietet einen Einblick in die betroffenen Rechtsgebiete und stellt Lösungen vor.
Am 30. Mai 2022 trat die Verordnung (EU) 2022/868 – der sog. Daten-Governance-Rechtsakt [DGA] – in Kraft. Mit dem 24. September 2023 wird der DGA unmittelbar für öffentliche aber auch private Einrichtungen und Personen innerhalb der Europäischen Union gelten. Der DGA ergänzt die Richtlinie (EU) 2019/1024 und deren nationale Umsetzung. Diese bisherigen Regelungen bleiben nämlich auf Daten unangewendet, die z. B. dem Datenschutzrecht oder geistigem Eigentum und damit Rechten und Interessen Dritter unterfallen. Der Anwendungsbereich des DGA ist deshalb nicht zu unterschätzen.
Der DGA sucht dabei einen Ausgleich zwischen dem grundsätzlichen öffentlichen Interesse, das auf einen freien Zugang zu Daten gerichtet ist, und den o. g. berechtigten Interessen Dritter. Diesen Interessen sucht der DGA durch pauschalisierte Zugangsregime – wie z. B. Anonymisierungen, besonders geschützte Fernzugriffe oder den physisch beschränkten Zugang an einzelnen Endgeräten – Rechnung zu tragen.
Der Beitrag soll Neuerungen offenlegen, die sich für Bibliotheken aus dem DGA ergeben. Hierfür gibt es drei Anknüpfungspunkte: Weiterverwendung geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen: Forschende und Forschungseinrichtungen werden den DGA zu berücksichtigen haben, wenn sie über die Nachnutzung der Forschungsdaten und/oder die Speicherung in Repositorien entscheiden. Deshalb werden insb. forschungsnahe Bibliotheken in ihrer Beratungspraxis betroffen sein, obwohl Teile des DGA primär nicht auf sie anzuwenden sind.
Datenaltruismus: Ferner erscheint es denkbar, dass sich Bibliotheken künftig als datenaltruistische Organisation engagieren. Eine solche Entscheidung kann für den zukünftigen Umgang mit Forschungsdaten weichenstellend wirken. Allerdings besteht hierfür u. U. Handlungsbedarf für Bibliotheken, der aus den Regelungen des DGA folgt.
Datenvermittlungsdienste: Sollten sich Bibliotheken entscheiden, als Datenvermittlungsdienst zu agieren, wären wiederum erweiterte Anforderungen zu beachten.