107. Deutscher Bibliothekartag in Berlin 2018
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Das "Digitale Deutsche Frauenarchiv" (DDF) präsentiert pünktlich zum 100. Jubiläum des deutschen Frauenwahlrechts im Herbst 2018 erstmals Digitalisate, Bestandsdaten und weiterführende Informationen zur deutschsprachigen Frauenbewegungsgeschichte in Form eines Fachportal S. Anlass genug, einen Blick hinter die Kulissen dieses vom BMFSFJ geförderten Projekts zu werfen. Das Besondere an diesem Projekt ist seine Struktur: Knapp 40 teilnehmende Bibliotheken, Archive und Dokumentationszentren, die seit dem Jahr 1983 in regelmäßigem Austausch miteinander stehen, retrodigitalisieren Teilbestände und erhalten hierfür Projektförderung sowie inhaltliche, technische und juristische Beratung von einer zentralen Geschäftsstelle. In einigen Einrichtungen arbeiten Bibliothekar*innen, in anderen Archivar*innen, in vielen "self-made women". Daraus resultieren sehr unterschiedliche Ausgangssituationen, Anforderungen und Bedürfnisse. Der Vortrag legt den Schwerpunkt auf zwei Teilbereiche der Arbeit der DDF-Geschäftsstelle, die Beratung zur Digitalisierung und die Beratung zur Rechteklärung:Anke Spille geht der Frage nach, wie die unterschiedlichen Materialien der einzelnen Einrichtungen (Plakate, Bücher, Fotos, Nachlassmaterialien, Tonkassetten und audiovisuelle Medien) so digitalisiert werden können, dass professionelle, einheitliche und für die Langzeitarchivierung taugliche Digitalisate und Metadaten dabei entstehen.Katrin Lehnert geht auf die Schwierigkeit ein, eine Beratung zu Urheber*innen- und Persönlichkeitsrechten anzubieten, die zugleich allgemeingültig und individuell ist. Die Diversität der Einrichtungen spiegelt sich u.a. in der Frage nach dem Vorhandensein und der Gestaltung von Nutzungsverträgen. Um eine möglichst maßgeschneiderte Lösung anzubieten, hat das DDF gemeinsam mit der Anwaltskanzlei iRights.Law einen "Vertragsgenerator" entwickelt, der hier erstmals der Öffentlichkeit präsentiert werden soll.