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Das "Digitale Deutsche Frauenarchiv" (DDF) präsentiert pünktlich zum 100. Jubiläum des deutschen Frauenwahlrechts im Herbst 2018 erstmals Digitalisate, Bestandsdaten und weiterführende Informationen zur deutschsprachigen Frauenbewegungsgeschichte in Form eines Fachportal S. Anlass genug, einen Blick hinter die Kulissen dieses vom BMFSFJ geförderten Projekts zu werfen. Das Besondere an diesem Projekt ist seine Struktur: Knapp 40 teilnehmende Bibliotheken, Archive und Dokumentationszentren, die seit dem Jahr 1983 in regelmäßigem Austausch miteinander stehen, retrodigitalisieren Teilbestände und erhalten hierfür Projektförderung sowie inhaltliche, technische und juristische Beratung von einer zentralen Geschäftsstelle. In einigen Einrichtungen arbeiten Bibliothekar*innen, in anderen Archivar*innen, in vielen "self-made women". Daraus resultieren sehr unterschiedliche Ausgangssituationen, Anforderungen und Bedürfnisse. Der Vortrag legt den Schwerpunkt auf zwei Teilbereiche der Arbeit der DDF-Geschäftsstelle, die Beratung zur Digitalisierung und die Beratung zur Rechteklärung:Anke Spille geht der Frage nach, wie die unterschiedlichen Materialien der einzelnen Einrichtungen (Plakate, Bücher, Fotos, Nachlassmaterialien, Tonkassetten und audiovisuelle Medien) so digitalisiert werden können, dass professionelle, einheitliche und für die Langzeitarchivierung taugliche Digitalisate und Metadaten dabei entstehen.Katrin Lehnert geht auf die Schwierigkeit ein, eine Beratung zu Urheber*innen- und Persönlichkeitsrechten anzubieten, die zugleich allgemeingültig und individuell ist. Die Diversität der Einrichtungen spiegelt sich u.a. in der Frage nach dem Vorhandensein und der Gestaltung von Nutzungsverträgen. Um eine möglichst maßgeschneiderte Lösung anzubieten, hat das DDF gemeinsam mit der Anwaltskanzlei iRights.Law einen "Vertragsgenerator" entwickelt, der hier erstmals der Öffentlichkeit präsentiert werden soll.
Ab September 2018 hat Lesben- und Frauengeschichte eine neue Adresse im Netz: das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF). Gefördert wird das Internetportal vom BMFSFJ, Träger ist der i.d.a.-Dachverband, der aktuell 40 feministische Bibliotheken und Archive vereint. Voraussetzung für die Onlinestellung von Materialien im DDF und anderswo ist eine aufwendige Rechteklärung. Diese ist insbesondere für kleinere Institutionen wie die i.d.a.-Einrichtungen eine Herausforderung. Sie arbeiten meist mit wenigen Mitarbeiter*innen und bewahren zum großen Teil Materialien wie Plakate, Flugblätter und Graue Literatur, deren Rechteklärung eine besondere Hürde darstellt. Zudem stehen anonym und kollektiv verfasste Schriften einer auf individuelle Urheber*innenschaft abzielenden Rechtslage gegenüber. Die Geschäftsstelle des DDF hat gemeinsam mit der Anwaltskanzlei iRights.Law zwei Werkzeuge entwickelt, die sich diesen Herausforderungen stellen und insbesondere kleineren Einrichtungen Hilfe bei der Rechteklärung ihrer Materialien bieten:Ein Vertragsgenerator (ida-dachverband.de/ddf/vertragsgenerator) erläutert juristische Fachbegriffe und hilft dabei, die je nach Einrichtung und Situation erforderliche Vertragsvorlage, etwa für Schenkungen und Nutzungsvereinbarungen, zu finden.Ein Praxisleitfaden in Form einer gedruckten und online auffindbaren Broschüre (ab 19.9. zu finden unter www.ida-dachverband.de/ddf/recht) beschäftigt sich unter urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten mit der Online-Stellung von Materialien sozialer Bewegungen. Die Autor*innen reflektieren darin die konkreten Fragen und Probleme, die bei der Vorbereitung des DDF-Onlinegangs aufgetreten sind. Beide Tools sind kostenfrei zugänglich und von anderen Einrichtungen nachnutzbar. Sie werden im Vortrag präsentiert und erläutert. Auch rechtliche Fragen zur Online-Stellung von Materialien aus den Archiven sozialer Bewegungen sind willkommen.