106. Deutscher Bibliothekartag in Frankfurt am Main 2017
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Seit 2012 fordert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vom Gesetzgeber, für den Verleih von E-Books in Bibliotheken eine entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorzunehmen, um eine rechtssichere Grundlage dafür zu schaffen. Auch geht es hierbei um die Festlegung einer angemessenen Vergütung für Autoren. Nach einer Protestwelle von Öffentlichen Bibliotheken zu verhandelten Lizenzen im SeptemberOktober 2016 erfolgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im November 2016 im Fall C‑17415 (Vereniging Openbare Bibliotheken v Stichting Leenrecht) wonach die EU-Mitgliedstaaten Bibliotheken erlauben dürfen, E-Books zu verleihen. Danach ist die europäische Vermiet- und Verleihrechts-Richtlinie aus dem Jahr 2006 so auszulegen, dass das Verleihen“ auch die Leihe“ von E-Books umfasst. Was bedeuten diese Entwicklungen konkret für den Verleih von E-Books in Bibliotheken? Wird bald alles so einfach wie bei gedruckten Werken werden oder müssen weiterhin Lizenzen für die Nutzung abgeschlossen werden? Können dafür E-Books mit enduser-Lizenzen verwendet werden? Neben Experten aus Deutschland soll auch der Rechtsberater des Niederländischen Bibliotheksverbandes zu Wort kommen, um zu erläutern, wie die niederländischen Bibliotheken mit dem Urteil umgehen.
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.