Reformen im Beamtenrecht - zum aktuellen Rechtsstand nach der Föderalismusreform
- Im Rahmen der Föderalismusreform musste der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Teile des Beamtenrechts an die Länder abgeben. Er regelt zwar weiterhin einige Rahmenbedingungen in den 2008 in Kraft tretenden Gesetzen (Dienstrechtsneuordnungsgesetz und Beamtenstatusgesetz). Die wichtigen Bereiche Besoldung, Versorgung und Dienstrecht (Laufbahnrecht) der Landes- und Kommunalbeamten fallen jedoch in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Allgemein wird nun zum einen ein "Auseinanderdriften" der Beschäftigungsbedingungen befürchtet, zum anderen wird sich vielleicht hinsichtlich der Bezahlung ein Gefälle zwischen den einzelnen Bundesländern herausbilden. Vor diesem Hintergrund wird der aktuelle Stand der Gesetzgebung vorgestellt.