Amts- und Mitteilungsblatt der BAM
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- Z.1 Organisation, Controlling (4)
- 3.3 Sicherheit von Transportbehältern (1)
SB 1/2002
Die Empfehlungen dieses Handbuchs über Prüfungen und Kriterien ergänzen die "Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter" und die angefügten Modellvorschriften. Sie sind das Ergebnis der Beschlüsse des UN-Sachverständigenausschusses "Beförderung gefährlicher Güter", die auf der dreizehnten (1984), vierzehnten (1986), fünfzehnten (1988), sechszehnten (1990), siebzehnten (1992), achtzehnten (1994), neunzehnten (1996) und zwanzigsten (1998) Sitzung gefasst wurden. Diese 3. überarbeitete Ausgabe enthält die vom Ausschuss auf dessen neunzehnter Sitzung (ST/SG/AC.10/23/Add. 1, Anhang 2) und zwanzigster Sitzung (ST/SG/AC.10/1998/14 und ST/SG/AC.10/25/Add. 1, Teil 3) angenommenen Ergänzungen der vorangegangenen Ausgabe.
SB 2/2002
Der vorliegende Nachtragsband zur BAM-Liste, Anforderungen and Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter, 6. Ausgabe, 2001, enthält den aktualisierten Teil "Werkstoffbeständigkeitsbewertungen", der die Seiten 505 bis 658 in der 6. Auflage der BAM-Liste von 2001 ersetzt, sowie "Korrekturen" mit Stand vom 21. Mai 2002. Die BAM-Liste ist in jedem Fall im Zusammenhang mit diesem Nachtragsband zu benutzen.
SH 1/2001
Als Regeloberflächenabdichtung für Siedlungs- und Sonderabfalldeponien sehen die abfalltechnischen Vorschriften eine mineralische Dichtung sowie die Kombinationsdichtung aus mineralischer Dichtung und Kunststoffdichtungsbahn vor. Daneben sind Alternativkonzepte zulässig und werden bereits verwirklicht. Zu diesen Alternativen gehören die Kombinationen einer passiven Abdichtungskomponente mit einem sensorgestützten Dichtungskontrollsystem (DKS). Hierdurch können Schäden in einer Oberflächenabdichtung frühzeitig erkannt und repariert werden.
Eine Voraussetzung für die sorgfältige, einzelfallbezogene Abwägung des Einsatzes von Dichtungskontrollsystemen sind allgemein anerkannte, verlässliche Maßstäbe zu deren Beurteilung nach dem Stand der Technik. Für sensorgestützte Dichtungskontrollsysteme liegen solche Beurteilungskriterien bisher nicht vor. Auf Initiative des Labors Deponietechnik der BAM wurde deshalb im Oktober 1998 der Arbeitskreis Dichtungskontrollsysteme (AKDKS) gegründet, der sich seitdem mit der Ausarbeitung von Anforderungen an solche Dichtungskontrollsysteme für den Einsatz in Oberflächenabdichtungen befasst. Diesem Gremium gehören Vertreterinnen und Vertreter von Landes- und Bundesbehörden, Ingenieurbüros und Fremdprüfer, Hersteller und Verleger von Kunststoffdichtungsbahnen sowie Hersteller von Dichtungskontrollsystemen an.
Die hier vorgelegte Empfehlung des AKDKS soll Behörden, Bauherren, Planern, Anwendern und Fachfirmen bei der Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Durchführung von Deponiebauprojekten mit Dichtungskontrollsystemen sowie bei der Überwachung von Deponien Hilfestellungen bieten und dazu beitragen, dass diese Technik in Deponien sinnvoll eingesetzt wird.
Die Empfehlung enthält für die Verwendung von Dichtungskontrollsystemen als substituierende oder zusätzliche Komponente in einem Oberflächenabdichtungssystem Anforderungen, Anregungen und Vorschläge für Produktion, Qualitätsmanagement und Werkstoffauswahl, Planung, Installation und Fremdprüfung sowie Funktionsprüfung und Betrieb. Es werden nur die deponiespezifischen Aspekte behandelt. Wo eine ausführliche Abhandlung von Themen bereits durch andere Regelwerke hinreichend erfolgt ist (siehe z. B. Regelungen zur Errichtung und zum Betrieb elektrischer Anlagen), wurden Hinweise hierauf gegeben.
SH 2/2001
Zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung der OFD Hannover und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) über "Anerkennung und Überwachung von Prüflaboratorien im Rahmen von Erkundung und Bewertung kontaminierter Flächen" (15. Sept. 1995) wurde eigens ein "Arbeitskreis Anerkennungsgrundlagen Altlasten" einberufen, dem neben der BAM und der OFD Hannover die am Verfahren beteiligten Akkreditierungsgesellschaften DACH, DAP und DASMIN, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das Umweltbundesamt (UBA), die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA), der TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt und der Verband Deutscher Umweltlaboratorien sowie vereidigte Sachverständige und private Prüflaboratorien angehörten. Aufgabe dieses Arbeitskreises war es, "Anforderungen an Untersuchungsmethoden zur Erkundung und Bewertung kontaminationsverdächtiger/kontaminierter Flächen und Standorte auf Bundesliegenschaften" als Grundlage der Kompetenzbestätigungsverfahren zu erarbeiten. Mit Stand Februar 1997 wurden diese veröffentlicht (OFD-H/BAM Anforderungskatalog 02/97), im Juni 1998 aktualisiert und auf der Umwelt-CO-ROM des Bundesministeriums für Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen (BMBau) als Anhang 2.5 der "Arbeitshilfen Altlasten" bekanntgemacht.
Mit dem Erlass des BMBau vom 07.11.1995 wurden alle Bau- und Vermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen angewiesen, Aufträge zur Untersuchung kontaminationsverdächtiger/kontaminierter Flächen (KVF/KF) nur noch an Unternehmen zu vergeben, die nach diesem Verfahren anerkannt sind.
Die oben genannten Anforderungen wurden 1998 bei der Formulierung des Anhanges 1 ("Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung bei der Untersuchung") der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) berücksichtigt. Mit Inkraftsetzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) am 17.03.1998 und der BBodSchV am 12.07.1999 liegen nunmehr bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen vor, die bei Bodenuntersuchungen sowie bei der Bearbeitung von Verdachtsflächen anzuwenden sind.
Da der Anhang 1 der BBodSchV aber nicht allein für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) formuliert wurde, ergibt sich hier zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vollzugs auf Liegenschaften des Bundes der Bedarf nach inhaltlichen Erläuterungen und Ergänzungen. Daher wurde gemeinsam von der BAM und der OFD Hannover im Rahmen der Neufassung ihrer "Verwaltungsvereinbarung zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Akkreditierung und Überwachung von Prüflaboratorien/lngenieurbüros im Rahmen der Erkundung kontaminationsverdächtiger/kontaminierter Flächen auf Bundesliegenschaften und zur Durchführung von Eignungsprüfungen in der chemischen Analytik" vom 17.05.2000 die nachfolgende Neufassung "Anforderungen an Probennahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden auf Bundesliegenschaften" erarbeitet. Diese ersetzt die Versionen vom Februar 1997 und Juni 1998. Voraussetzung für die Durchführung von Untersuchungen auf Bundesliegenschaften ist eine Akkreditierung auf der Grundlage dieser Anforderungen.
In der BBodSchV sind eine Reihe internationaler Normentwürfe aufgeführt, die nicht in jedem Fall im Detail dem aktuellen Diskussions- und Kenntnisstand entsprechen. In den überarbeiteten Anforderungen werden mit Hilfe von Hinweisen und Ergänzungen Präzisierungen vorgenommen und der aktuelle Stand dokumentiert.
Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurde gemäß Anhang 1 BBodSchV ein Fachbeirat "Verfahren und Methoden für Bodenuntersuchungen (FBU)" eingerichtet, dem auch Mitarbeiter der BAM und der OFD Hannover angehören. Eine zentrale Aufgabe dieses Fachbeirates ist die Zusammenstellung und Bekanntgabe aktueller Methoden und Verfahren. Diese durch das Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Veröffentlichungen sind zu beachten.
Da die wesentlichen Anforderungen im Anhang 1 der BBodSchV enthalten sind, wurde zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Verordnungstext im folgenden wörtlich übernommen. Er ist durch Kursivdruck hervorgehoben. Teil 6 der vorliegenden Anforderungen ist in Abweichung von der BBodSchV zunächst in Normen und anschließend in Technische Regeln und sonstige Methoden gegliedert.
SB 1/2001
Die BAM-Liste ist Grundlage für die stoffbezogenen Baumusterzulassungen für Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter durch die BAM und kann darüber hinaus bei Kesselwagen und Tankfahrzeugen als Erkenntnisquelle Verwendung finden. Sie dient weiterhin als Nachschlagewerk bei der stoffbezogenen Bewertung von sonstigen Gefahrgutumschließungen.
Die BAM-Liste ist schon seit Jahren Grundlage bei der Erteilung von Baumusterzulassungen für Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks und spiegelt den Stand von RID bzw. ADR vom 01. Juli 2001 und IMDG-Code vom 01. Januar 2001 wider.
Hinweis: Die 6. Auflage der BAM-Liste ist nur im Zusammenhang mit dem Nachtragsband aus dem Jahr 2002 zu benutzen.