Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
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Selbstzersetzliche Stoffe werden auf Grund ihres Gefahrengrades in sieben Typen eingeteilt.
Die Typen reichen von Typ A, der nicht zur Beförderung in der Verpackung, in der er geprüft worden ist, zugelassen ist, bis zu Typ G, der nicht den Vorschriften für selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 unterliegt. Die Zuordnung der selbstzersetzlichen Stoffe der Typen B bis F steht in unmittelbarer Beziehung zu der zulässigen Höchstmenge in einer Verpackung. Die für die Zuordnung anzuwendenden Grundsätze sowie die anwendbaren Zuordnungsverfahren, Prüfmethoden und Kriterien werden erläutert. Aufgrund von Vorkommnissen wurde für alle polymerisierenden Stoffe, die nicht einer der Klasse 1 – 8 der Transportvorschriften zu zuordnen sind, eine neue Unterklasse 4.1 „Polymerisierende Stoffe“ in die Transportvorschriften implementiert. Die Kriterien für eine Einstufung in diese Klasse sowie das Bestimmung der SAPT (selbst beschleunigende Polymerisation) werden erläutert.
Polymerizing Substances
(2017)
Polymerizing substances are classified in different classes of the UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods. Based on incidents a new division 4.1 for polymerizing substances, which are not meet the criteria of the Classes 1-8, was implemented in the regulations. In the lecture, the criteria and the determination of the SAPT (self-accelerating polymerization temperature are discussed.