S.3 Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
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Die Kreislaufwirtschaftsinitiative der Europäischen Kommission fordert eine grundlegende Erweiterung bestehender Rechtsrahmen. Anforderungen zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Lebensdauer, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, etc. von Produkten sollen unter der Ökodesign-Richtlinie geregelt werden. Bei diesem Vorhaben steht der Normungsauftrag M/543 im Zentrum. Es wurde 2015 von der Europäischen Kommission vergeben und bislang sind acht horizontale bzw. generische EN-Normen geplant. Trotz der zu erwartenden hohen Reichweite dieses Vorhabens scheinen die Inhalte und der eigentliche Zweck der zu erarbeitenden Normen vielen Marktakteuren noch nicht vollständig bekannt zu sein, daher sollen im Rahmen des Webinars diese Inhalte kurz vorgestellt werden.
Die Ressourcen der Erde sind nicht nur endlich, sondern werden zudem ineffizient genutzt. Mit dem im Dezember 2015 verabschiedeten Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft fördert die Europäische Kommission den Übergang zur stärker kreislauforientierten Wirtschaft. So werden Anforderungen an Reparaturfähigkeit, Lebensdauer und Recyclingfähigkeit von Produkten zukünftig in der Ökodesign-Richtlinie gesetzt. Die Ökodesign-Richtlinie regelt momentan die Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Um Anforderungen an den nachhaltigen Einsatz von Ressourcen zu formulieren, fehlen jedoch Normen und Definitionen. Diese Normen werden Momentan geschaffen - erst danach können gesetzliche Anforderungen folgerichtig umgesetzt werden.