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Experimentell gestützte Untersuchungen zu brandschutztechnischen Maßnahmen im Gefahrguttransport
(2013)
Um das Risiko eines katastrophalen Versagens von Gefahrguttanks und deren Folgen zu mindern werden sicherheitstechnische Maßnahmen an der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) untersucht.
Der Einsatz und die Dimensionierung von brandschutztechnischen Maßnahmen im Gefahrguttransport sind durch verkehrsträgerspezifische Vorschriften geregelt. Hiernach sind Gefahrguttanks für betriebliche Belastungen auszulegen. Bei dieser Auslegung werden unter Anderem Parameter, wie die Wanddicke eines Gefahrguttanks, stoffliche Aspekte des transportierten Gefahrguts und auch Betriebsdrücke berücksichtigt. Eine seit vielen Jahren bewährte Sicherheitsphilosophie ist es, Tanks oder druckführende Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen gegen das unzulässige Überschreiten eines inneren Überdrucks zu schützen. Die regelkonforme Auslegung führt jedoch zu unterschiedlichen Sicherheitsniveaus in Europa und darüber hinaus. Denn hiernach werden Tanks nach zwei Philosophien befördert. Insbesondere betrifft dies die Ausrüstung der Tanks mit Druckentlastungseinrichtungen, wie Sicherheitsventile.
Daraus ergeben sich Fragestellungen, die es im Rahmen der Untersuchungen in einem drittmittelgeförderten BMVBS-Projektes, zu beantworten galt:
• Warum verkehren Tanks mit und ohne Sicherheitsventile?
• Sind diese Sicherheitseinrichtungen auch in Unfallsituationen ausreichend,
um die Temperatur und den Druck im Tank herabzusetzen?
Bei den Untersuchungen des Forschungsprojektes wurde unter anderem die Zuverlässigkeit der Sicherheitseinrichtungen an Gefahrguttanks für den normalen Betrieb und für den Brandfall untersucht. Diese Untersuchungen zeigen, dass das Sicherheitsempfinden, welches Sicherheitsventile vermitteln, zu hinterfragen ist.
Ortsbewegliche Tanks oder Tankcontainer müssen in der Praxis gegen das Erreichen eines unzulässigen Betriebsdruckes abgesichert sein. Hierbei werden dem Betreiber Möglichkeiten hinsichtlich technischer und organisatorischer Maßnahmen angeboten. Eine davon bietet die Absicherung der Gefahrgutumschließung durch Druckentlastungseinrichtungen. Die Bedingungen hierfür werden in den verkehrsträgerspezifischen Vorschriften geregelt. So regeln beispielsweise die Anhänge des RID/ADR die Bedingungen für den Transport auf Straße und Schiene.
Nach schweren Eisenbahnunglücken wurde oftmals festgestellt, dass es Bereiche innerhalb des Zugverbands gab, die vor mechanischen Zerstörungen verschont geblieben waren. Selbst nach Vollbränden und Explosionen ist es nicht selten, dass z. B. Eisenbahnkesselwagen, trotz ihrer gefährlichen Ladung, völlig intakt bleiben. Dies wirft die Frage auf, ob es nicht möglich ist, durch eine vorausschauende Zugzusammenstellung, z. B. bei gemischten Güterzügen, das Risiko einer unfallbedingten Produktfreisetzung zu reduzieren. Da Güterzüge auch Siedlungsgebiete und sensible Regionen, z. B. Flussufer, tangieren, wäre dies eine wirkungsvolle Maßnahme des Bevölkerungs- und Umweltschutzes.
BAM-Kolloquium
(2011)