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Beim Transport von aggressiven und gefährlichen Gütern in Kunststoffverpackungen kann es zu unerwünschten Materialveränderungen kommen. Daher erfordert der Einsatz entsprechender Verpackungen eine genaue Kenntnis der verwendeten Werkstoffe.
Zum Transport gefährliche Flüssigkeiten sind u.a. Verpackungen aus Kunststoff (z. B. Kanister) erlaubt, wenn diese geprüft und als Gefahrgutverpackungen zugelassen sind. Eine Zulassung gilt nur für die spezifische Verpackungsbauart, welche die notwendigen Bauartprüfungen bestanden hat.
Für die Zulassung als Gefahrgutverpackung sind verschiedene experimentelle Prüfungen erforderlich. Dazu zählt die hydraulische Innendruckprüfung, Im Folgenden werden Untersuchungen an extrusionsblasgeformten Kanistern aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) verschiedener Typen vorgestellt. Ziel der Arbeiten war es, einen Eignungsnachweis bezüglich Behälterkonstruktion, Werkstoffeigenschaften und Einsatzbedingungen im Sinne einer sicherheitstechnischen Bauartzulassung zu führen. Außerdem wurden die Einflüsse unterschiedlich schädigender Flüssigkeiten auf die mechanischen Eigenschaften des HDPE-Werkstoffes untersucht.
Für die Bauartprüfung zum Nachweis der chemischen Verträglichkeit ist eine sechsmonatige Vorlagerung der Verpackungen mit Originalfüllgut vorgeschrieben. Diese Vorlagerung kann durch den Einsatz spezieller Standardflüssigkeiten auf 21 Tage bei 40° C. verkürzt werden. Die eingesetzten Chemikalien sind die sogenannten Standardflüssigkeiten, die exemplarisch für zahlreiche Stoffe bestimmte Schädigungen auslösen:
• Netzmittellösung - spannungsrissauslösend
• Essigsäure - spannungsrissauslösend
• n-Butylacetat - quellend
• Kohlenwasserstoffgemisch (White Spirit) - quellend
• Salpetersäure - oxidierend