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Die Ökodesignrichtlinie setzt einen Rahmen für vielfältige Anforderungen an Produkte. Ziel ist die Verringerung der Umweltauswirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus. Dazu werden die vorgeschlagenen Produkte in Gruppen eingeteilt, Markt, Technik, Nutzerverhalten und bestehende Regelungen werden nach einer festen Methode ermittelt und Verbesserungspotenziale werfen identifiziert. Anhand von Szenarien, die das Vorgehen „weiter wie bisher" (BAU, business as usual) mit den Auswirkungen einer möglichen gesetzlichen Regelung vergleichen, wird eingeschätzt, ob eine solche Anforderung sinnvoll und lohnend ist. Die Entscheidung darüber, welche Regeln letztendlich gelten, trifft die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten (Komitologieverfahren). Am Ende des Prozesses steht eine Verordnung der Kommission mit bindenden Mindestanforderungen für eine Produktkategorie.
Die Bedeutung der Marktüberwachung und Marktdaten im Kontext der Ökodesign- und EU-Label-Richtlinie
(2012)
Die Ökodesign-Richtlinie soll die Umweltauswirkungen von Produkten verringern, indem Anforderungen an ihre technische Beschaffenheit gestellt werden, die für den Marktzugang im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erfüllt sein müssen. Nach und nach werden mehr Produktgruppen erfasst und die einzelnen Anforderungen verschärft. Die wichtigste Motivation für diese Regelungen liegt in der Umsetzung der 20/20/20-Ziele für den Klimaschutz, insbesondere der Steigerung der Energieeffizienz.