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Schlagworte
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Die Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (1999/36/EG – TPED) wird am 1. Juli 2011 durch die neue TPED (Richtlinie 2010/35/EU) ersetzt. Im Rahmen der Revision der Richtlinie wurden deren technischen Inhalte komplett ins Gefahrgutrecht übernommen. Die neue TPED schreibt für alle ortsbeweglichen Druckgeräte ein einheitliches Konformitätsbewertungsverfahren vor, wobei die Pi-Kennzeichnung beibehalten wird. Bedingt durch die teilweise geregelten Übergangsvorschriften wird die Umstellung auf die neue TPED erst zum 1. Januar 2013 beendet sein.