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Organisationseinheit der BAM
Eingeladener Vortrag
- nein (21)
Die BAM ist als Benannte Stelle im Rahmen der europäischen
Richtlinien 97/23/EG über Druckgeräte (PED) [1] und
1999/36/EG über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) [2] bei
der Zertifizierung von Ausrüstungsteilen für Druckgefäße (PED
und TPED), Baugruppen (PED) und der Neubewertung von
Baumustern (TPED) tätig. In diesem Beitrag wird die Zertifizierung
einschließlich der dabei gewonnenen Erfahrungen
und in der Praxis auftretenden Problemen auf Seiten der
Hersteller und Benannten Stellen bei der Zertifizierung nach
diesen europäischen Richtlinien vorgestellt. Die wesentlichen
Probleme ergeben sich aus der Zuordnung der Druckgeräte
zu entsprechenden Kategorien innerhalb der Richtlinien und
aus der Überschneidung mit anderen europäischen und
nationalen Richtlinien.
Die BAM ist als Benannte Stelle im Rahmen der europäischen
Richtlinien 97/23/EG über Druckgeräte (PED) [1] und
1999/36/EG über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) [2] bei
der Zertifizierung von Ausrüstungsteilen für Druckgefäße (PED
und TPED), Baugruppen (PED) und der Neubewertung von
Baumustern (TPED) tätig. In diesem Beitrag wird die Zertifizierung
einschließlich der dabei gewonnenen Erfahrungen
und in der Praxis auftretenden Problemen auf Seiten der
Hersteller und Benannten Stellen bei der Zertifizierung nach
diesen europäischen Richtlinien vorgestellt. Die wesentlichen
Probleme ergeben sich aus der Zuordnung der Druckgeräte
zu entsprechenden Kategorien innerhalb der Richtlinien und
aus der Überschneidung mit anderen europäischen und
nationalen Richtlinien.
Die neue Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte - Was kommt, was geht, was bleibt?
(2010)
Die Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (1999/36/EG – TPED) wird am 1. Juli 2011 durch die neue TPED (Richtlinie 2010/35/EU) ersetzt. Im Rahmen der Revision der Richtlinie wurden deren technischen Inhalte komplett ins Gefahrgutrecht übernommen. Die neue TPED schreibt für alle ortsbeweglichen Druckgeräte ein einheitliches Konformitätsbewertungsverfahren vor, wobei die Pi-Kennzeichnung beibehalten wird. Bedingt durch die teilweise geregelten Übergangsvorschriften wird die Umstellung auf die neue TPED erst zum 1. Januar 2013 beendet sein.