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Organisationseinheit der BAM
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Die Richtlinie 2009/125/EU kurz Ökodesignrichtlinie, erlaubt dem Gesetzgeber Eingriffe in die Produktgestaltung. Die Kriterien für einzelne Produktkategorien werden als direkt anwendbaren EU-Verordnungen festgelegt. Zur Vorbereitung lässt die EU-Kommission eine Art vereinfachter Lebenszyklusanalyse (LCA) durchführen, um relevante Umweltauswirkungen zu identifizieren und Vorschläge zur deren Verbesserung zu machen, zunächst vor allem zur Energieeffizienz.
Bekanntestes Beispiel ist das sog. Glühlampenverbot, eine Regelung zur Mindesteffizienz. In den letzten Jahren wächst das Interesse, das Potenzial der Richtlinie auch für andere Aspekte wie Ressourceneffizienz und der Umweltauswirkungen in der Produktion bzw. Entsorgung auszuschöpfen.
Der Vortrag stellt die Richtlinie und ihre Möglichkeiten für den Bereich Recyclingfähigkeit dar.
Der Vortrag beleuchtet die Verordnungen, die im Rahmen der Ökodesign- und der Energieverbauchskennzeichnungsrichtlinie im Bereich der Großküchentechnik in Kraft sind, sowie die Anforderungen, die sich daraus ergeben. Zu diesem Zweck werden zunächst die beiden genannten Richtlinien vorgestellt und die Rolle der BAM in diesem Zusammenhang aufgezeigt. Anschließend werden die konkreten Maßnahmen zu Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Öfen, Herden, Dunstabzugshauben und zur Klimatechnik erläutert. Der Vortrag schließt mit einem Ausblick auf kommende Regulierungen im betrachteten Bereich.