Filtern
Dokumenttyp
- Vortrag (2) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (2)
Referierte Publikation
- nein (2) (entfernen)
Schlagworte
- Verpackungen (2) (entfernen)
Organisationseinheit der BAM
Eingeladener Vortrag
- nein (2)
Ein oder mehrere Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis-und andere Sicherheitsfunktionen erfüllen können.“
Zu den Verpackungen zählen Einzelverpackungen, zusammen-gesetzte Verpackungen, Kombinationsverpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, und außerdem Verpackungen für Gase (Druckgaspackungen; Druckgefäße, wie Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel; Klasse 2), ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2) und radioaktive Stoffe (Klasse 7).
Für den Transport von Lithium-Batterien sind verschiedene Vorschriften des Transportrechts zu beachten. Insbesondere für defekte und beschädigte Lithium-Batterien, die beim Transport gefährlich reagieren, in Brand geraten oder giftige Gase freisetzen können, werden in 2019 neue Regelungen anwendbar sein. Die BAM ist in Deutschland zuständige Behörde für deren Umsetzung.