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Auf den 7. Sächsisch-Thüringischen Bodenschutztagen wurden dem Fachpublikum die Ziele und erste Ergebnisse des laufenden UFOPLAN-Forschungsvorhabens „Monitoring zur Verwertung von Bodenmaterial“ vorgestellt.
Ziel eines laufenden UFOPLAN-Vorhabens ist es, Datendefizite für Bodenmaterialien, die unter die neuen Kriterien der Verwertungsmöglichkeiten außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht nach den §§ 6 bis 8 der Novelle der BBodSchV fallen, zu schließen und potenzielle Verwertungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Neben den Feststoffwerten wird dabei das Elutionsverhalten zur Bewertung herangezogen. Durch die Umstellung des Elutionsverfahrens von einem W/F von 10 l/kg (bisherige Regelung in der LAGA M 20) auf ein W/F von 2 l/kg bestehen erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Einstufung von Bodenmaterialien zur Verwertung.
Mit dem Entwurf der im Januar 2011 vom Bundesumweltministerium vorgelegten Mantelverordnung, welche eine Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Grundwasserverordnung sowie die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) umfasst, werden neue Methoden zur Herstellung von wässrigen Eluaten im Gesetzestext verankert, In der Novelle der BBodSchV werden in diesem Zusammenhang für organische Schadstoffe u.a. Säulen- oder Schüttelverfahren genannt. Bei den Säulenversuchen sollen Perlcolate bis zu einem Flüssigkeits-Feststoffverhältnis von 2 1/lcg entsprechend dem Übereinstimmungstest nach DIN 19528 gesammelt werden. Das Schüttelverfahren soll nach E DIN 19527 („Schüttelverfahren zur Untersuchung des Elutionsverhaltens von organischen Stoffen mit einem Wasser/Feststoff-Verhältnis von 2 1/lcg“) durchgeführt werden.
In der Ersatzbaustoffverordnung wird als Verfahren zur Herstellung von wässrigen Eluaten bisher nur das Säulenverfahren nach DIN 19528 („Perlcolationsverfahren zur gemeinsamen Untersuchung des Elutionsverhaltens von anorganischen und organischen Stoffen“) genannt.
In diesem Beitrag wird ein Vergleich der Ergebnisse von Säulen- und Schüttelverfahren als Übereinstimmungstest für Böden und Bodenmaterialien, welche mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffen (MICW) belastet sind, vorgenommen.
Mit der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (am 6.11.2020 im Bundesratsverfahren beschlossen) werden Regelungen zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht aufgenommen (sogenannte Verfüllungen). Ziel des Vorhabens war es, durch die Auswertung vorhandener und durchzuführender Untersuchungen eine Einstufung von Bodenmaterialien (jährlich fallen weit über 100 Mio. Tonnen davon an) für bestimmte Verwertungswege vornehmen zu können. Es sollte herausgefunden werden, ob Veränderungen hinsichtlich des Verwertungspotentials nachgewiesen werden können.
Basis für die Durchführung und Bewertung waren die neuen Regelungen (hier insbesondere die Untersuchung mit einem Wasser/Feststoffverhältnis von 2:1, neue nationale und europäische Elutions- und Untersuchungsverfahren) der novellierten BBodSchV. Der Fokus lag dabei auf den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie ausgewählte anorganische Stoffe (Schwermetalle und Anionen) unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Bodenmaterialien zur Verwertung.
Dabei handelte es sich um:
- Böden aus urban geprägten Gebieten,
- Oberböden aus dem Straßenrandbereich in Form von Bankettschälgut,
- Baggergut aus Gewässern mit Verdacht auf eine Kontamination,
- Bergematerial (Mischung von Abraum- und Bodenmaterial),
- Auenböden mit vermuteten Verunreinigungen aus Industrie und Gewerbe.
Anhand der vorgelegten Ergebnisse kann nun eine Versachlichung der Diskussion um Ressorcenschutz vs. Schadlosigkeit der Verwertung erfolgen. Sie zeigen für die untersuchten Stoffe, dass bei einer Einführung der §§ 6-8 Novelle BBodSchV mit einer Erhöhung der Verwertungsquote für Bodenmaterial gerechnet werden kann. Eine Erhöhung des Deponievolumens ist somit nicht zu befürchten. Neben den ermittelten Daten konnten Grundlagen für die Überarbeitung verschiedener DIN-Normen für Bodenuntersuchungen erarbeitet werden.
Elutionstests im Labormaßstab werden zur Ermittlung der Freisetzung von Schadstoffen aus Böden oder mineralischen Abfällen für die Verwertung in technischen Erdbau-werken durchgeführt. Sie sollen die Feldbedingungen möglichst realitätsnah wider-spiegeln und auch die Beurteilung der Freisetzung von Schadstoffen über längere Zeiträume ermöglichen. Aus diesem Grunde werden im Entwurf der novellierten BBodSchV neue Verfahren zur Eluatgewinnung aus den genannten Materialien festgeschrieben.
Mit der Novellierung der Bundes-Bodenschutzverordnung und der Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung soll die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen im Boden bundeseinheitlich geregelt werden. Dabei sind die Erfordernisse des Boden- und Grundwasserschutzes zu beachten. In einer Reihe von F&E-Vorhaben der letzten Jahre wurden Vorschläge zur Verbesserung und Harmonisierung von Verfahren zur Bewertung des Eintrages von Schadstoffen in Boden und Grundwasser unterbreitet. Im Blickpunkt standen u.a. Elutionsmethoden zur Ermittlung der Quellstärke von schadstoffbelasteten Matrices. Vom DIN-Normenausschuss Wasserwesen, Unterausschuss "Eluierungsverfahren" wurden auf dieser Grundlage zwei Verfahren zur Elution von Bodenmaterialien und mineralischen Abfällen mit einer Korngröße bis 32 mm erarbeitet. Dabei handelt es sich um ein Säulenperkolationsverfahren zur gemeinsamen Untersuchung des Elutionsverhaltens von organischen und anorganischen Stoffen (DIN 19528) und ein Schüttelverfahren mit einem Wasser-/Feststoff-Verhältnis (W/F) von 2 l/kg zur Untersuchung der Elution von anorganischen Stoffen (DIN 19529). Um die Normen in den gesetzlichen Verordnungen zitieren zu können, war deren Validierung erforderlich, womit die BAM durch das UBA/BMU beauftragt wurde (FKZ 370733307). Auf der Grundlage von vier Referenzmaterialien mit anorganischen Schadstoffen und PAK wurden Ringversuchen durchgeführt. Es wurden die Kenndaten insbesondere zu Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit der beiden Verfahren ermittelt.
Säulenperkolationsversuche werden u.a. zur Ermittlung der Freisetzung von Schadstoffen aus Böden durchgeführt. Im Entwurf der novellierten Bundesboden-schutz- und Altlastenverordnung ist neben Schüttelverfahren (DIN 19527 und 19529) ein Säulenperkolationsverfahren (DIN 19528) zur Eluatgewinnung aus Böden festgeschrieben. Mit diesem Verfahren kann im Vergleich zu den Schüttelversuchen auch der zeitliche Verlauf der Schadstofffreisetzung erfasst und bewertet werden. Allerdings sind die Verfahren bisher nur für anorganische Stoffe und wenige prioritäre organische Schadstoffe validiert worden (PAK, MKW, PCB, Phenole).
Aber auch Schadstoffe wie perfluorierte Tenside (PFT), die z.B. für die Veredlung von Papier, Textilien und Haushaltsgeräten eingesetzt werden oder Biozide, mit denen Bauprodukte zum Schutz vor mikrobiellem Befall ausgerüstet werden (z.B. Fassadenbeschichtungen und Holz), geraten auf Grund ihrer gesundheits- und umwelt-schädlichen Eigenschaften immer stärker in die Diskussion.
Die Untersuchung altlastverdächtiger Flächen umfasst viele einzelne Schritte von der Probenahme über die Probenvorbehandlung bis hin zur eigentlichen Analyse, die zur Ergebnisunsicherheit beitragen. Beim Vergleich der Ergebnisse mit Bewertungsmaßstäben, um Entscheidungen zur Bewertung von Altlasten zu treffen, sind diese Faktoren zu berücksichtigen. Die Rolle von verschiedenen Unsicherheitskomponenten wird mit Blick auf Elutionsverfahren diskutiert.
Im Beitrag wurden neue Entwicklungen in der Normung von Elutionsverfahren mit Relevanz für gesetzliche Verordnungen in Deutschland vorgestellt. Kritisch ist hier vor allem die Verabschiedung der EN 14405 (Säulenversuchsverfahren) im Bereich Abfalluntersuchungen (CEN TC 444) zu sehen, da die Validierung keine Daten zu organischen Schadstoffen aufweist sowie deutsche Interessen und die Harmonisierung mit dem Bauprodukte-Bereich unberücksichtigt blieben. Im CEN TC 352 (Bauprodukte) ist die Validierung der Trog- und Säulenversuchsverfahren angelaufen. Im ISO TC 190 (Bodenqualität) läuft die Überarbeitung alle Elutionsverfahren bis Ende 2017, wobei hier deutsche Interessen weitgehend eingebracht werden konnten. Beispielsweise wurden vergleichende Untersuchungen zur Art des Eluenten (demineralisiertes Wasser vs. 1 mMol CaCl2) im Rahmen des UFOPLAN Vorhaben „Monitoring zur Verwertung von Bodenmaterial“ (FKZ 3716 74 203 0) durchgeführt, deren Ergebnisse vorgestellt wurden. Der Stand der Probenbeschaffung und weiteren Arbeiten im Vorhaben wurde vorgestellt. Es kann für eine Reihe von Bodenmaterialien, die im Bereich des 2- bis 3-fachen Vorsorgewertes für PAK (BBodSchV) liegen Wiederverwertungspotenzial aufgezeigt werden. Es zeigen sich bisher kaum Unterschiede in der Bewertung bei Anwendung des Säulen und Schüttelverfahrens beim Wasser-Feststoff-Verhältnis von 2 l/kg.