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Technische Regeln im Arbeitsschutz – wie TRBS für die Betriebssicherheitsverordnung und TRGS für die Gefahrstoffverordnung – sind nicht zwingendes Recht, sondern konkretisierende Empfehlungen mit Vermutungswirkung. In Gerichtsurteilen werden sie eher selten herangezogen. Wie diese – und Branchenregelungen von Verbänden – von der Rechtsprechung diskutiert werden, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster.
Die Gewerbeaufsicht verfügte die sofortige Einstellung der Arbeiten auf einer Baustelle, auf der Asbestabfall offen gelagert wurde, keiner der weisungsbefugten Sachkundigen vor Ort war und Mitarbeiter keine persönliche Schutzausrüstung trugen. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil über die Klage des Bauunternehmens auf und diskutiert die konkreten Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung.
Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen.
Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen.
Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen.
Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Bei Abdichtungsarbeiten in einem Kellerraum bildete sich durch den Bitumen-Voranstrich explosionsfähige Atmosphäre, die beim Einsatz des Flämmgeräts zur Explosion gebracht wurde und den Mitarbeiter schwer verletzte. Die Berufsgenossenschaft verlangte vom Arbeitgeber die Übernahme ihrer Aufwendungen für den verletzten Mitarbeiter. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen den Arbeitgeber vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zur groben Fahrlässigkeit durch Verstoß gegen das Gefahrstoffrecht, sicherheitswidrige Zeitvorgaben und unzureichende Unterweisung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Im Zuge von Trockenlegungsarbeiten in einem Keller wurden große Hohlräume hinter den Kellerwänden mit Bauschaum verfüllt. Das Treibmittel der Montageschaumdosen führte zu einer Explosion, durch die drei Arbeiter und eine weitere Person – zum Teil schwer – verletzt wurden und größerer Sachschaden entstand. Dieser Aufsatz stellt den Strafbefehl gegen den Geschäftsführer der Baufirma vor und bereitet die Aussagen zu fehlender Gefährdungsbeurteilung, nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen und nicht erfolgter Substitution auf.
Ein Praktikant atmete bei Reinigungsarbeiten Dämpfe des verwendeten Reinigungsmittels ein, fiel in Ohnmacht und verstarb. Der Meister, der den Praktikanten mit dieser Tätigkeit beauftragt hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht verurteilt. Dieser Aufsatz bereitet die wesentlichen Aussagen des Urteils auf – und erläutert auch die Fehler gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die das Gericht nicht anspricht.