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UN-GHS und CLP-Verordnung - Physikalische Gefahren im Blickpunkt

  • Das europäische Gefahrstoffrecht hat mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [1] - auch kurz CLP-Verordnung1) genannt - eine grundlegende Veränderung erfahren. Die CLP-Verordnung, die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist, regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen und ersetzt die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie2). Mit der CLP-Verordnung übernimmt die Europäische Union entsprechende internationale Empfehlungen, die im sog UN-GHS [2] niedergelegt sind. Das UN-GHS bildet mit seinen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien die Grundlage für eine weltweite Harmonisierung. Letztendlich realisiert wird die globale Harmonisierung dadurch, dass Staaten weltweit die Regelungen des UN-GHS in ihr nationales Recht implementieren.

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Metadaten
Autor*innen:Cordula WilrichORCiD
Dokumenttyp:Zeitschriftenartikel
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Technische Überwachung
Jahr der Erstveröffentlichung:2009
Verlag:Springer-VDI-Verl.
Verlagsort:Düsseldorf
Jahrgang/Band:50
Ausgabe/Heft:11/12
Erste Seite:23
Letzte Seite:26
Freie Schlagwörter:CLP-Verordnung; Chemikalieneinstufung; GHS; Physikalische Gefahren; UN-GHS
ISSN:1434-9728
ISSN:1436-4948
ISSN:0372-2457
ISSN:0376-1185
Verfügbarkeit des Dokuments:Physisches Exemplar in der Bibliothek der BAM vorhanden ("Hardcopy Access")
Bibliotheksstandort:Sonderstandort: Publica-Schrank
Datum der Freischaltung:19.02.2016
Referierte Publikation:Nein
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