- Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) fordert der Gesetzgeber eine zunehmende Verwertung von Abfällen und die auf Grund von Verordnungen oder freiwilligen Rücknahmeverptlichtungen der Industrie existierenden Verwertungsquoten einzuhalten. Eine Verordnung, die für dieses Thema von Bedeutung ist, ist die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV), eine weitere ist die freiwillige Rücknahmeverpflichtung der Industrie für Altkraftfahrzeuge.
Nach der VerpackV hat die Duales System Deutschland GmbH (DSD) als Garantiegeber zur Einhaltung der Verordnung für Kunststoffe aus der Sammlung eine Verwertungsquote von 72% garantiert. Das bedeutet, daß jährlich ca. 800.000 t Kunststoffe aus der Verpackung verwertet werden müssen. Da in zunehmendem Maße Kunststoffe eingesetzt werden, steigt diese Menge, insbesondere bei den Kunststoffflaschen. In diesem Kunststoffabfall sind alle Massenkunststoffe, dazu noch Verbundwerkstoffe und Gummi enthalten. Während die Polyolefine (Polypropylen und Polyethylen) durch Schwimm-Sink-Trennung weitestgehend abgetrennt werden können, gibt es derzeit für die restlichen Kunststoffe keine Verwertungsverfahren. In diesem Rest, jährlich ca. 135.000 t, sind jedoch wertvolle Materialien, vor allem Polyethylenterephthalat (PET) enthalten. Die PET-Menge macht hier mit ca. 65.000 t/a auch die größte Menge aus.