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Produktivitätsminderungen, die aus einem gestörten Bauablauf resultieren, treten nahezu bei jedem Bauvorhaben auf. Nur wenige Bauunternehmen versuchen die entsprechenden Mehrkosten beim Auftraggeber geltend zu machen, da der Nachweis aufgrund der rechtlichen Anforderungen aufwendig ist. In der Vergangenheit haben sich einige Autoren mit dem Thema Produktivitätsminderungen im gestörten Bauablauf beschäftigt, um eine Berechnungsgrundlage für Nachtragsforderungen zu schaffen. Die Verfahren stützen sich auf Kennzahlen, die entweder auf Baustellen, aus Erfahrungswerten oder der baubetrieblichen Literatur ermittelt wurden. Sie unterscheiden sich in der Methodik und der Frage, ob für einzelne Störeinflüsse individuelle Minderleistungswerte anzusetzen, oder ob diese in einer Gesamtbetrachtung zu evaluieren sind. Wie die durchgeführte Untersuchung für die gängigen Verfahren zeigt, weichen die Ergebnisse bei Störungssachverhalten, die als Standard angesehen werden können, deutlich voneinander ab. Für den Anwender empfiehlt es sich daher, vorsorglich zwei Verfahren parallel zu nutzen, um im Streitfall die Ergebnisse verifizieren zu können.