106. Deutscher Bibliothekartag in Frankfurt am Main 2017
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An der Technischen Universität Berlin ist das Forschungsdatenmanagement seit 2014 etabliert.
Hierfür wurde eine Infrastruktur aufgebaut, die vom Servicezentrum Forschungsdaten und ‑publikationen (SZF)“ betrieben wird. Im SZF arbeiten die Universitätsbibliothek (Leitung), das Rechenzentrum und die Forschungsabteilung zusammen. Zentraler technischer Kern ist das Repositorium DepositOnce, in dem Forschungsergebnisse mit ihren Metadaten langfristig gesichert werden und somit verifizierbar, zitierbar und verfügbar sind. Das Forschungsdatenmanagement wird in der Hauptabteilung Elektronische Dienste“ der Universitätsbibliothek, Abteilung Online-Dienste&IT-Entwicklung“, koordiniert.
Seit mittlerweile fast drei Jahren befindet sich der Dienst nun im Regelbetrieb. In dem Poster wird das alltägliche Zusammenspiel aus TU-Wissenschaftler*innen und -Studierenden, UniversitätsverlagHochschulschriften und der Koordinierungsstelle vorgestellt, wiederkehrende Problematiken beim Einstellen der Daten, neue Fragen und Herausforderungen dargelegt und wie die Dienstleistung mit neuen Entwicklungen im und am System erweitert und verbessert wird.
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.