Interkulturelle Bibliotheksarbeit, Diversity
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- Barrierefreiheit (1)
- Bibliotheken (1)
- Inklusion (1)
- Menschenrechte (1)
- UN-Behindertenrechtskonvention (1)
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- German (6)
Die IFLA Sektion "Library Services to People with Special Needs (LSN)” gehört zu den ältesten Sektionen der IFLA. 1931 als Sub-Committee for Hospital Libraries gegründet, versteht sie sich heute als ein internationales Forum für den Austausch von Ideen und konkreten Erfahrungen bei der Umsetzung von Bibliotheksdiensten für Menschen, die aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation oder fehlender Barrierefreiheit keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Bibliotheken und Bibliotheksangeboten haben. Dazu zählen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten, gehörlose Menschen, Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Gefängnisinsassen sowie wohnungslose Menschen. Seit mehr als 20 Jahren erarbeitet die Sektion internationale Standards für die Bibliotheksarbeit mit diesen Zielgruppen, darunter Handreichungen, Empfehlungen und Checklisten, die im Vortrag kurz vorgestellt werden sollen. Davor bietet der Vortrag einen Überblick über die Arbeit des Ständigen Ausschusses der Sektion. Er setzt diese in den Kontext der Umsetzung von Menschenrechten sowie der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen, deren zentrales Prinzip lautet "Niemanden zurücklassen".
Die IFLA Sektion "Library Services to People with Special Needs (LSN)" gehört zu den ältesten Sektionen der IFLA. 1931 als Sub-Committee for Hospital Libraries gegründet, versteht sie sich heute als ein internationales Forum für den Austausch von Ideen und konkreten Erfahrungen bei der Umsetzung von Bibliotheksdiensten für Menschen, die aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation oder einer Beeinträchtigung keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Bibliotheken und Bibliotheksangeboten haben. Dazu zählen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten, gehörlose Menschen, Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Gefängnisinsassen sowie wohnungslose Menschen.Seit mehr als 20 Jahren erarbeitet die Sektion Richtlinien und Empfehlungen für die Bibliotheksarbeit mit diesen Zielgruppen. Dazu gehören eine Checkliste für den barrierefreien Zugang zu Bibliotheken und eine Handreichung über Materialien in Leichter Sprache. 2015 wurde eine Publikation zu Bibliotheksangeboten für Menschen mit Legasthenie herausgegeben, zwei Jahre später erschienen Guidelines für die Bibliotheksarbeit mit wohnungslosen Menschen. Der Vortrag möchte diese in Deutschland noch relativ unbekannten Leitlinien und Handreichungen kurz vorstellen. Davor bietet er einen Überblick über die Arbeit des Ständigen Ausschusses der Sektion. Er setzt diese in den Kontext der Umsetzung von Menschenrechten sowie der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen, deren zentrales Prinzip lautet "Niemanden zurücklassen".
„Barrierefreiheit“ ist das Schlüsselwort, wenn es darum geht, einen gleichberechtigen Zugang zu den (digitalen) Angeboten von Bibliotheken für alle Menschen zu gewährleisten. Auf dem Bibliothekartag 2018 soll deshalb eine bundesweite „AG Barrierefreiheit in (digitalen) Bibliotheken“ gegründet werden. Die Arbeitsgruppe soll ein offenes Forum bieten für den Austausch von Informationen sowie konkreten Erfahrungen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit in Bibliotheken. Themen der Arbeitsgruppe werden unter anderem sein: Rechtliche Grundlagen, Standards und Formate, Universelles Design, Bibliotheksbau, barrierefreier Zugang zu (digitalen) Informationen und Informationstechnologien, barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen und kulturelle Teilhabe, Menschen mit Behinderungen als Mitarbeitende in der Bibliothek.
Bibliotheken zeichnen sich durch den freien und gleichberechtigten Zugang zu Informationen aus. Dies gilt nicht nur für öffentliche Bibliotheken - auch Hochschul- und Spezialbibliotheken wollen ihren jeweiligen Nutzergruppen einen inklusiven und diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Beständen und Dienstleistungen garantieren. Tatsächlich begegnen aber insbesondere Menschen mit Behinderungen immer noch einer Vielzahl unterschiedlicher Barrieren in Bibliotheken. Sie reichen von Hindernissen beim Zugang zum Gebäude über das Fehlen von Informationen und Literatur in barrierefreien Formaten bis hin zur Unerfahrenheit des Bibliothekspersonals im Umgang etwa mit Menschen mit physischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Einen wichtigen Impuls für die Entwicklung von Barrierefreiheit in Bibliotheken setzt die 2009 von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Danach sind der barrierefreie Zugang zu öffentlicher Information und Bildung sowie die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben völkerrechtlich verbriefte Menschenrechte. Der Vortrag knüpft an eine Veranstaltung auf der IFLA-Konferenz 2014 in Lyon an. Er wirbt dafür, dass Bibliotheken und ihre Verbände sich mit der UN-BRK und den damit einhergehenden staatlichen Verpflichtungen intensiver befassen, um auf Basis der Konvention ihrem Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu Bibliotheken Nachdruck zu verleihen. Nach einem Überblick über die UN-BRK, insbesondere über die für Bibliotheken relevanten Artikel, werden wichtige Menschenrechtsinstitutionen auf nationaler und internationaler Ebene als mögliche Ansprechpartner vorgestellt. Daran anschließend werden Anregungen gegeben, wie Bibliotheken sich aktiv an der Umsetzung der Konvention in ihrem beruflichen und sozialen Umfeld beteiligen könnten. (Session: Freier Zugang zu Informationen; Raum: Stockholm; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)