Aussondern in einer Universitätsbibliothek – peinlich? notwendiges Übel? Gebot der Stunde?
- Das Referat versucht an Hand der Erfahrungen an der UB Augsburg die für den Typus Universitätsbibliothek einschlägigen Aspekte des Themas Aussonderung zu beleuchten, wie sie fast überall diskutiert wurden und werden, vor und unabhängig von der inzwischen vielerorts realisierten Anwendung lokaler Aussonderungskonzepte. So kann gezeigt werden, wie sich diesbezüglich das Selbstverständnis an der rasch aufzubauenden Bibliothek einer jungen Universität im Lauf von gut 30 Jahren mit ihrem Wachstum und veränderten Rahmenbedingungen gewandelt hat. Anhaltend relevant sind die Fragen nach partiellen Archivfunktionen, der Verteilung der Verantwortung, der Beachtung regionaler Richtlinien, der Berechtigung von agierendem und reagierendem Vorgehen, z.B. im Zusammenhang mit dem Ab- und Umbau von Fächern an der Hochschule, usw. Im letzten Quartal des vorigen Jahrhunderts drängte der hohe Stellenwert einer guten lokalen Literaturversorgung und einer entsprechenden Bestandsgröße die Bemühungen um Aussonderung in größerem Stil noch zurück. Potenziell peinlich erschienen diese nicht nur für die Außendarstellung, sondern auch intern, wenn es darum ging, Entscheidungen des Bestandsaufbaus zu revidieren und ihre Berechtigung damit in Frage zu stellen. Unbestritten ist die Notwendigkeit des Aussonderns schon wegen begrenzter Stellflächen; jedoch gibt es auch Gründe zur Vorsicht. Problematisch kann ein überzogenes Ausscheiden von Büchern werden, wenn zu Kostenerwägungen Fehleinschätzungen des Medienwandels, der Bedarfsentwicklung und der Beschaffungsmöglichkeiten kommen. Aus der UB Augsburg ist zu berichten, wie die Einbeziehung echter Altbestände (Bücher aus dem gesamten 19. Jahrhundert) in die Aussonderungspraxis diese komplizieren kann, einschließlich der Frage der Dublettenverwertung. Dass hier auf zunehmende Platznot mit dem generellen Übergang von der systematischen auf eine Numerus-currens-Aufstellung in den Magazinen reagiert wurde, verändert zweifellos die Voraussetzungen für das künftige Aussondern.