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Zitieren von Veröffentlichungen

Elektronische Veröffentlichungen sind konventionellen Publikationen prinzipiell gleichwertig und damit auch zitierfähig.

In Anlehnung an die ISO 690-2 sollten elektronische Publikationen folgendermaßen zitiert werden, wobei als Datum der letzte Aufruf der Quelle durch die*den Zitierende*n zu verstehen ist:

Rosemarie Helmerich
Alte Stähle und Stahlkonstruktionen [online]
BAM, Forschungsberichte, 2005 [zitiert 15. Dezember 2014]



URN

Für alle Dokumente wird ein URN vergeben - Uniform Resource Name
Zweck des URN ist, Ihre Dissertation oder sonstige Veröffentlichung stabil identifizierbar und auffindbar zu halten. Der URL bezeichnet den (physikalischen) Speicherort der Ressource. Der URN bezeichnet hingegen nicht den Ort, an dem die Datei abgelegt ist, sondern einen Eintrag beim URN-Resolver der Deutschen Bibliothek, in dem der URN und der dazugehörige (aktuelle) URL gespeichert sind. Vorteil: der URN bleibt gültig, selbst dann, wenn sich der physikalische Ort einer Ressource einmal ändern sollte (z. B. bei Server-Wechsel).

Geben Sie dort, wo Sie Ihre Arbeit zitieren, den URN an. Leider können mit den Web-Browsern derzeit URNs noch nicht direkt aufgerufen werden. Vielmehr müssen sie erst in URLs übersetzt werden. Diese Aufgabe übernimmt der Resolving-Dienst der Deutschen Bibliothek: http://nbn-resolving.de

Der URN muss als URL "verpackt" werden, damit der WWW-Browser sie zu dem zwischengeschalteten Resolver schicken kann. Um auf das Dokument zugreifen zu können, muss deshalb der Name des Resolvers (Eingabe: http://nbn-resolving.de/) der URN vorangestellt werden.

Beispiel:
URN: urn:nbn:de:kobv:b43-1800
Eingabe: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:b43-1800

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