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Das Hamburger Beihilfemodell
(2017)
Zu Beginn ihrer Karriere verfügen Beamte über das Privileg zwischen einer Absicherung im System der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den privaten Krankenversicherungen (PKV) wählen zu dürfen. Bislang entscheiden sich die meisten Beamten für letztere, auch weil sie in der GKV sowohl Arbeitnehmerals auch Arbeitgeberbeitrag zahlen müssten, in der PKV dagegen eine Kostenbeteiligung im Rahmen der Beihilfe vorgesehen ist. Die Stadt Hamburg hat nun jedoch beschlossen, zukünftig Arbeitgeberzuschüsse zur GKV zu leisten, um damit eine „echte Wahlfreiheit“ herzustellen. Wir zeigen anhand eines Vergleichs der internen Renditen in beiden Systemen, dass sich das Kalkül für den Durchschnittsbeamten trotz dieser gefeierten Reform kaum verändern wird. Vielmehr wird es wahrscheinlich zu einer verstärkten adversen Selektion von hohen Gesundheitsrisiken zu Lasten der GKV kommen.
In der deutschen Gesundheitspolitik wird seit langem unter dem Stichwort Bürgerversicherung über die Einbeziehung aller Bürger in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. Dabei wird meistens die Perspektive der GKVVersicherten eingenommen, seltener diejenige der Versicherten der PKV. Es stellt sich jedoch insbesondere für die Gruppe der Beihilfeberechtigten die Frage, welche monetären Konsequenzen durch eine Bürgerversicherung für sie entstehen und in welcher Höhe daraus Kompensationszahlungen abgeleitet werden können. Unsere Ergebnisse zeigen: Selbst, wenn diese Kompensationen weniger als die Hälfte der Differenz der Versicherungsleistungen zwischen PKV/Beihilfe und einer
Bürgerversicherung abdecken, hat der Business Case Bürgerversicherung für die Gebietskörperschaften zumindest kurzfristig negative fiskalischen Folgen.