601 Philosophie, Theorie
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Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind zwei Tendenzen gesellschaftlichen Wandels, die in verschiedene Richtungen weisen. Nachhaltigkeit wird als angestrebte, jedoch im Ergebnis unzureichend bleibende Veränderung gesehen, während Digitalisierung – erwünscht oder auch nicht – schlicht erfolgt. Diese Diskrepanz zu untersuchen, ist eine Herausforderung auch für die soziologische Theorie. Nachdem Nachhaltigkeit und Digitalisierung bislang meist unabhängig voneinander in den Blick genommen wurden, erlaubt eine materialitätstheoretisch erweiterte Gesellschaftstheorie ein soziologisches Zusammendenken und eine Erklärung für die Unterschiedlichkeit der Dynamiken gesellschaftlichen Wandels: In der spezifischen, nämlich autonomen Materialität der modernen Gesellschaft ist Digitalisierung bereits angelegt, während eine nachhaltige Entwicklung eine Transformation dieser Materialität selbst erfordert. Am Fallbeispiel des Digital Farming wird diese These näher ausgeführt. Den Abschluss des Beitrags bilden Überlegungen zu Herausforderungen, Bedingungen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Digitalisierung.
Enhancement – ein Begriff, der zwar im Alltag noch nicht in aller Munde ist, aber dennoch seit geraumer Zeit große Beachtung in der Wissenschaft findet. Übersetzt bedeutet Enhancement „Steigerung“ oder „Verbesserung“ und setzt dort an, wo Behandlungen über das medizinisch Notwendige hinausgehen. Enhancement ist umstritten, denn so sehr es in das Zeitalter der Selbstoptimierung passt, so sehr stellt es die Grenzendessen, was (wissenschaftlich-technisch) möglich ist und was (ethisch-rechtlich) möglich sein darf, in Frage und hat damit das Potential, die Gesellschaft zu spalten. Noch kontroverser wird die Lage, wenn Enhancement zukünftig mit Hilfe sog. Gehirnorganoide stattfindet, was jedenfalls denkbar ist. Wo neue Grenzen ausgelotet werden, ist es umso wichtiger, einen rechtlich verbindlichen Rahmen unter Beachtung ethischer Gesichtspunkte zu schaffen. Dafür soll der vorliegende Aufsatz Impulse geben. Nach einer Definition der wichtigsten Begriffe (I.) zeigt der Beitrag den naturwissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsstand von Gehirnorganoiden und einem Enhancement mit diesen auf (II.). Danach werden die ethischen Probleme diskutiert, die sich hinsichtlich Gehirnorganoiden und deren Nutzung ergeben (III.). Zuletzt werden solche Behandlungseingriffe mit Gehirnorganoiden, die neben einer therapeutischen auch eine enhancende Wirkung haben, aus rechtlicher Sicht betrachtet. Dafür wird u. a. auf Fragender rechtlichen Einordnung von Gehirnorganoiden, arzneimittelzulassungsrechtliche Fragen, Einwilligungsfragen und sozialversicherungsrechtliche Aspekte eingegangen (IV.).
Die zunehmende Verknüpfung von Informations- und Kommunikations-technologien (IKT) mit den Möglichkeiten des Internet of Things (IoT) stellt im Entwicklungsprozess von Produkten neue Anforderungen hinsichtlich ihrer Implementierung, Integration und Anwendung. Aus der Perspektive der E(L)SA-Begleitforschung (Ethical, Legal and Social Aspects) erweist sich eine frühzeitige, in den gesamten Hervorbringungsprozess integrierte, reflexive Begleitung als ebenso bedeutsam wie die Bewertung des Produkts in seinen Anwendungskontexten. Digitalisierte Technik soll nicht nur hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit bewertet, sondern aktiv im Prozess der Produktherstellung mitgestaltet werden. Es gilt ein methodisches Vorgehen zu konzipieren, welches die vorhandenen Modelle der Technikfolgenbewertung aufgreift, ihre Kompatibilitäten prüft und die Synergien von reflexiver Technikbewertung und E(L)SA-Begleitforschung zur Geltung bringen kann.