340 Recht
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Zielsetzung der vorliegenden Arbeit war es, die Dogmatik der Zahlungsverbote endgültig herauszuarbeiten.
Spätestens seit Inkrafttreten des § 15b InsO durch das SanInsFOG kann nicht mehr geleugnet werden, dass es sich bei der Haftung für einen Verstoß gegen das Zahlungsverbot im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung um eine schadensrechtliche Anspruchsgrundlage handeln muss.
Systems-focused error prevention efforts are internationally recognized in the healthcare industry, and industry efforts to identify and correct organizational defects through the process of CRM are well established in the U.S. and Germany. However, in both countries, there is no clear corresponding liability for healthcare organizations who fail to engage in systems-based learning through the process of clinical risk management (CRM). Although both jurisdictions do recognize organization-based theories of liability, liability for negligent CRM has not been explicitly recognized by courts in either jurisdiction to date. German legal scholars, recognizing this gap in liability for healthcare organizations, have written in support of finding liability for negligent CRM under existing tort law; however, there is no corresponding discussion in the American legal literature. This dissertation fills that gap with a comparative analysis of medical negligence law in the U.S. and Germany through the international lens of modern medical error prevention science and policy to articulate a legal basis and sketch the evidentiary framework for tort liability based on negligent CRM.
Rechtsanwälte haben rechtsordnungsübergreifend eine wichtige rechtsstaatliche Funktion. Doch anders als die richterliche Unabhängigkeit, die in den europäischen wie mitgliedstaatlichen Verfassungstexten ausdrücklich erwähnt wird, gilt dies für Rechtsanwälte und die Rechtsanwaltschaft als Institution zumeist nicht. Der berufsfreiheitliche und verfassungsgerichtliche Schutz anwaltlicher Berufsausübung in Deutschland kennt keine Entsprechung in Frankreich, wo dieser bislang der berufsständischen Selbstverwaltung überantwortet ist. Der Autor vermisst die anwaltliche Berufsfreiheit im deutschen Verfassungsrecht neu. Diese stellt sich als dienende Freiheitsgewährleistung dar. Zugleich werden erstmals grundrechtliche Maßstäbe für die Regulierung des Anwaltsberufs in Frankreich aufgezeigt. Der Grundrechtsvergleich lässt als gemeinsame Elemente die Fremdnützigkeit und Normgeprägtheit der anwaltlichen Grundrechte hervortreten.
Die Arbeit ist 2023 mit dem Dissertationspreis »Prix des affaires« der Deutsch-Französischen Hochschule und dem Promotionspreis des Vereins der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaften an der Universität Passau e.V. ausgezeichnet worden.
Rechtsfragen algorithmischer Preisdiskriminierung.
Eine rechtsgebietsübergreifende Untersuchung
(2023)
Felix Rützel legt in seiner Untersuchung der algorithmischen Preisdiskriminierung den Fokus auf die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten. Indem er die jeweils bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert und aufzeigt, wo Änderungsbedarf besteht, um auf diese Preisstrategie zu reagieren, bietet die Analyse des Autors praxisnahe, interessengeleitete Lösungen, die die Lücken der aktuellen Forschung schließen.
This article presents a proposal on how the European Union’s regulatory framework on genetically modified (GM) plants should be reformed in light of recent developments in genomic plant breeding techniques. The reform involves a three-tier system reflecting the genetic changes and resulting traits of GM plants. The article is intended to contribute to the ongoing debate over how best to regulate plant gene editing techniques in the EU.
Bei landwirtschaftlichen Betriebsübergaben auf die nachfolgende Generation wird der übergebenden Partei als Gegenleistung oftmals ein lebenslanges Wohnrecht auf dem übertragenen Hof gewährt. Die Modalitäten einer derartigen landwirtschaftlichen Betriebsübergabe werden typischerweise in notariell beurkundeten Verträgen geregelt. Mit Hilfe dieser Verträge lassen sich bereits viele Probleme des lebenslangen Wohnrechts regeln. Aufgrund der ständigen Dynamik im Leben der Menschen und des lebenslangen Charakters des lebenslangen Wohnrechts ist es aber wahrscheinlich, dass immer wieder Konstellationen und Ereignisse eintreten, die nicht vertraglich geregelt wurden - vielleicht auch nicht vorhersehbar waren - und trotzdem durch das eingeräumte Recht beeinflusst werden oder mit diesem in Berührung kommen.
Ein unvorhergesehenes Ereignis im Leben kann das Scheitern einer Beziehung zwischen zwei Personen sein. Gerade in Fällen der Ehescheidung kann - sofern auch keine weiteren ehevertraglichen Regelungen vorhanden sind - ein lebenslanges Wohnungsrecht aus einer vorhergehenden Betriebsübergabe zu komplizierten rechtlichen Fallkonstellationen führen. Hat die betriebsübernehmende Partei die mit einem lebenslangen Wohnrecht belastete Immobilie beispielsweise nach Eingehung der Ehe mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben und wird die Ehe nach der Übertragung der Immobilie geschieden, so stellt sich nämlich die Frage, ob und inwieweit die Immobilie mit dem lebenslangen Wohnrecht im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. Aber nicht nur die Immobilie selbst kann hier den Zugewinn beeinflussen. Da das Wohnrecht lebenslang eingeräumt wurde, stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit das zunehmende Alter der Wohnrechtsbegünstigten den Wert von Wohnrecht und Immobilie beeinflusst. Eine fortlaufende altersbedingte Wertabnahme des Wohnrechts könnte einen Vermögenszuwachs beim geschiedenen Ehegatten hervorrufen und damit Auswirkungen auf den Zugewinn haben. Dieses Problem wird mit dem Begriff „gleitender Vermögenserwerb“ umschrieben.
Gerade mit dem Problem des gleitenden Vermögenserwerbs setzt sich die Dissertation auseinander und überprüft die materiellen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen einer lebenslangen Belastung an Immobilien im Zugewinnausgleich. Dabei werden auch die unterschiedlichen Arten von Nutzungsrechten und Leistungspflichten betrachtet, mit denen die Immobilie belastet ist oder die als Ausgleichsleistung für die Immobilienübertragung erbracht werden. Der Umfang der Dissertation wird hierbei auf die Nutzungsrechte und Leistungspflichten mit Bezug zum Recht auf Wohnen und Lebensunterhalt begrenzt. Die Problematik des gleitenden Vermögenserwerbs wird an Fällen dargestellt, in denen die Ehe durch Ehescheidung beendet wurde.
Die deutsche Handelsgerichtsbarkeit zeichnet sich bis heute durch die Mitwirkung sachkundiger Laienrichter aus. Die Arbeit zeigt zunächst ausführlich die historischen Wurzeln und die Entwicklung der Handelsrichter in Italien, in Frankreich und in den deutschen Rechtskreisen. Dabei wird insbesondere auf die Entstehungsgeschichte des sog. deutschen Systems eingegangen. Im Anschluss analysiert der Verfasser die Wesensmerkmale der modernen KfH. In einem dritten Schritt werden die historischen Erkenntnisse als Lösungsansätze für aktuelle Reformbemühungen um die Zukunft der KfH nutzbar gemacht.
Durch die Verfassungsänderung zum Zwecke des Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung wurde ein neues Mittel der wehrhaften Demokratie geschaffen. Das Prinzip erlaubt es dem Staat in engen Grenzen, gegen Parteien vorzugehen, die erklärtermaßen Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind. Die dem Ausschluss immanente Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien sorgt allerdings für eine nicht unerhebliche Verzerrung des politischen Wettbewerbs, was Fragen zu seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 79 Abs. 3 GG, aufwirft. Diese Fragen und die Folgen des Ausschlusses aus der staatlichen Parteienfinanzierung für die betroffene Partei sind Gegenstand dieser Arbeit.
Gegenstand der wissenschaftlichen Abhandlung ist zunächst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bindungswirkung gemäß § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, insbesondere im Hinblick auf das rechtliche Gehör der angemeldeten Verbraucher. Unter diesem Blickwinkel wird im Fortgang die Anwendbarkeit der prozessualen Institute der Klageänderung und der Widerklage im Musterfeststellungsprozess untersucht, welche nach Auffassung des Verfassers einer sehr restriktiven Anwendung im Prozess der qualifizierten Einrichtung bedürfen. Zuletzt wird die praktisch höchst brisante Frage der Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung im Musterfeststellungsprozess thematisiert, die vom Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt wurde. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und mit dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet.
Das Werk widmet sich der Arbeit in der Industrie 4.0, einer Entwicklung, bei der alle realen Prozesse in der Fabrik digital erfassen und so noch stärker automatisiert werden sollen. Für die Beschäftigten bringt dies Chancen, es droht aber auch Dequalifizierung und umfassende Überwachung.
Im Arbeitsrecht werden deswegen die rechtliche Bindungskraft der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und die Mensch-Maschine-Kollaboration untersucht. Im Datenschutz steht die Frage im Mittelpunkt, inwiefern die effiziente Organisation der Arbeit eine intensive Datenverarbeitung rechtfertigt. Dazu wird in Abgrenzung beider Rechtsgebiete ein neuer Lösungsansatz vorgestellt, abgeleitet aus dem Zusammenspiel deutscher und europäischer Grundrechte.
Die gesetzlichen Formen bilden einen praxisrelevanten Teilbereich der Rechtswissenschaft, über den in der Vergangenheit wenig diskutiert wurde. Die Einführung der Textform und der elektronischen Form im Jahr 2001 und die Verabschiedung des DiRUG verdeutlichen, dass die Digitalisierung auch vor den Formen des deutschen Rechtssystems keinen Halt macht.
In dieser Dissertation wird die Entwicklung der Formen im Zuge der Digitalisierung aufgearbeitet. Dafür werden die papiergebundenen Formen und die digitalen Formen nach demselben Schema und unter denselben inhaltlichen Gesichtspunkten untersucht und chronologisch dargestellt. Hierdurch werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede systematisch herausgearbeitet. Besonderer Fokus liegt dabei auf den Formwirkungen sowie der Wirkungsäquivalenz von digitalen Formen und ihrem jeweiligen papiergebundenen Pendant. Zudem werden die digitalen notariellen Formen im Sinne des DiRUG in das altbekannte System der gesetzlichen Formen eingeordnet.
Nach den Untersuchungen ist festzuhalten, dass die elektronische Form mittlerweile hinreichend wirkungsäquivalent im Vergleich zur Schriftform ist, auch hinsichtlich der Warnwirkung, die vom deutschen Gesetzgeber bisher noch anders beurteilt wird. Die digitale öffentliche Beglaubigung und die digitale notarielle Beurkundung im Sinne des DiRUG sind ebenfalls hinreichend gleichwertig im Vergleich zu ihrem jeweiligen papiergebundenen Äquivalent. Aus dem Grund wird sich in dieser Dissertation dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der digitalen Formen entsprechend ihrer Wirkungsäquivalenz in Zukunft zu erweitern.
Insgesamt ist die Digitalisierung der gesetzlichen Formen begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Digitalisierung des Geldes durch die Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs in diesem Jahrhundert bildet die Grundlage des heutigen unkörperlichen Geldverkehrs. Das Aufkommen neuer rein digitaler Zahlungsarten wie Kryptowährungen setzen diesen Trend der Entmaterialisierung des Geldverkehrs fort.
Insofern ist auch das Recht der Zwangsvollstreckung der Frage ausgesetzt, inwieweit die Vollstreckung in solche Werte zur Befriedigung des Gläubigers möglich ist. Dieser Frage geht die vorliegende Dissertation auf Basis des deutschen Vollstreckungsrecht am Beispiel der Kryptowährung Bitcoins nach.
Das Durchsetzungssystem der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt in den Art. 77 ff. DS-GVO nur ansatzweise die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen durch Dritte. Die Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten von Verbänden und Mitbewerbern in Deutschland genauer zu beleuchten. Hierzu wird zunächst der Spielraum untersucht, den die Datenschutz-Grundverordnung Dritten bei der Rechtsdurchsetzung einräumt, also mit anderen Worten, ob deren Rechtsbehelfssystem eine Sperrwirkung für die Mitgliedstaaten zeitigt. Darauf aufbauend wird näher untersucht, ob das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) innerhalb des ermittelten Spielraums verbleiben.
Die Arbeit unternimmt eine begriffshistorische Einordnung des Wirtschaftsverfassungsbegriffs von 1924 bis 2017 aus Sicht der deutschen, vor allem rechtswissenschaftlichen Literatur und den damit verbundenen anhaltenden Deutungsschwierigkeiten.
Im Hauptteil wird die EU-Wirtschaftsordnung in Gestalt von Primärrecht, Sekundärrecht sowie der bedeutendsten (EU-)Kommissionspraxis in Sachen Regulierung und finanzieller Mittelvergabe auf deren wirtschaftssystemischen Gehalt untersucht, mithin inwieweit die EU-Politik aus ordnungspolitischer Sicht als liberal/liberalisierend, bürokraitsch-neutral oder als interventionistisch anzusehen ist. Dabei wird ein Schwerpunkt bei der bisher wirtschaftssystemisch wenig beleuchteten Geldpolitik am Beispiel der EWU gesetzt.
Zuletzt wird die Entwicklung mitgliedsstaatlicher Volkswirtschaften anhand üblicher Kennziffern der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Zeitraum von 1997 bis 2018 im direkten Vergleich dargestellt. Ausgewählte Problemkreise der ökonomischen Analyse wurden vertieft, darunter die Verteilung der Geldschöpfung im Euroraum (nach Eurozonen-Mitgliedsstaaten) sowie die Bedeutung anhaltender Zahlungsbilanzungleichgewichte.
Tobias Keber legt dar, warum Datenschutz und Jugendmedienschutz gemeinsam gedacht werden müssen. Am Beispiel von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten bei TikTok zeigt er Konfliktlinien zwischen dem Datenschutzrecht und den Medien und Informationsfreiheiten auf und macht deutlich, dass für eine angemessene Symmetrie sowohl ein Ausgleichswerkzeug als auch ein fachgebietsübergreifender Austausch notwendig sind.
Was haben Freiheit, Gleichheit und Sicherheit mit Sex, Drugs and Rock 'n' Roll zu tun? Unter anderem dieser Frage geht Alexander Krafka in seinem Beitrag nach. Anhand der Elemente dreier Trinitäten untersucht der Jurist, was es bedeuten könnte, wenn sich eine Gesellschaftsordnung dem Sicherheitsparadigma verschreibt. Er deckt dabei die gleichsam paradoxe Konsequenz auf, dass Sicherheit ebendies, was sie zu schützen vorgibt, immer auch in Gefahr bringen kann: nämlich die Freiheit. Und damit auch die Privatheit.
Stephanie Schiedermair befasst sich aus internationaler Perspektive mit dem ›Recht auf Vergessenwerden‹ und nimmt dabei die weltweite Rezeption, die Unterschiede nationaler Rechtsordnungen und die vielfältigen Herausforderungen mit in den Blick. Sie diskutiert die weltweiten Auswirkungen des Google Spain Urteils und geht der Frage nach, wie darauffolgende Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsprozesse das Spannungsfeld von Erinnern und Vergessen im Internet balancieren zu versuchen.
Weil private Vorgänge und sensible Informationen im Internet immer auch in öffentliche Kontexte gelangen und dort potenziell dauerhaft verfügbar sein können, hat das Netz die Rechtsprechung von Beginn an vor schwierige Abwägungsentscheidungen gestellt: zwischen dem Recht auf Privatheit und jenem auf Information und Kommunikation. In welche Richtung das Pendel der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren ausschlug, hat Ralf Müller-Terpitz untersucht und dabei eine klare Tendenz ausgemacht.