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A Comprehensive Comparison of Fuzzy Extractor Schemes Employing Different Error Correction Codes
(2023)
This thesis deals with fuzzy extractors, security primitives often used in conjunction with Physical Unclonable Functions (PUFs). A fuzzy extractor works in two stages: The generation phase and the reproduction phase. In the generation phase, an Error Correction Code (ECC) is used to compute redundant bits for a given PUF response, which are then stored as helper data, and a key is extracted from the response. Then, in the reproduction phase, another (possibly noisy) PUF response can be used in conjunction with this helper data to extract the original key.
It is clear that the performance of the fuzzy extractor is strongly dependent on the underlying ECC. Therefore, a comparison of ECCs in the context of fuzzy extractors is essential in order to make them as suitable as possible for a given situation. It is important to note that due to the plethora of various PUFs with different characteristics, it is very unrealistic to propose a single metric by which the suitability of a given ECC can be measured.
First, we give a brief introduction to the topic, followed by a detailed description of the background of the ECCs and fuzzy extractors studied. Then, we summarise related work and describe an implementation of the ECCs under consideration. Finally, we carry out the actual comparison of the ECCs and the thesis concludes with a summary of the results and suggestions for future work.
Die vorliegende Arbeit versucht, Geschlechterunterschiede in der Orthografiekompetenz aufzuklären. Dabei wurde die Frage gestellt, ob Jungen in einem jungenspezifischen Kontext bessere Rechtschreibleistungen erbringen als in einem neutralen Umfeld. Weiterhin steht im Fokus, ob das thematische Interesse einen Einfluss auf die Rechtschreibleistung von Jungen und Mädchen hat. Dafür wurde die Rechtschreibleistung von 244 Schülerinnen und Schülern der fünften und sechsten Jahrgangsstufen an bayerischen Gymnasien in einem Quasiexperiment durch kreuzvalidiertes Verfahren mit itemgleichen informellen Leistungstests erhoben. Das thematische Interesse wurde vor den Tests mit einem Fragebogen erhoben. Ein Test war in geschlechtsneutralen Kontext eingebettet, der andere in einen jungenspezifischen Kontext zum Thema Fußball. Die Ergebnisse zeigen, dass Mädchen nicht immer bessere Rechtschreibleistungen als Jungen erbringen und ihre Leistung im jungenspezifischen Text schwächer ist. Auch konnte gezeigt werden, dass das thematische Interesse an Fußball bei Jungen höher ist. Dennoch konnten diese im geschlechtsspezifischen Kontext insgesamt keine besseren Leistungen erbringen, aber einzelne fußballspezifische Lexeme schreiben sie häufiger richtig als Mädchen. Darüber hinaus wurde eine Beeinflussung der Leistung durch das thematische Interesse nachgewiesen. Die ambivalenten Ergebnisse bedürfen weiterer Forschungsmaßnahmen.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtsrucks in und außerhalb Deutschlands untersucht die vorliegende Arbeit den Kausalzusammenhang zwischen den drei sozio-politischen Konstrukten Nationalismus, Patriotismus und Fremdenfeindlichkeit. Anhand eines mehrfaktoriellen Experiments prüft die Autorin die Richtungsbeziehungen dieser drei zu messenden Faktoren. Die statistische Untersuchungseinheit stellen Studierende der Universität Passau aus unterschiedlichen Studiengängen dar.
Die Arbeit stützt sich auf die Theorie der sozialen Identität von Tajfel, die das für diesen Zusammenhang relevante Verhältnis zwischen der Eigen- und der Fremdgruppe in den Analysefokus rückt. Ergänzend dazu wird das Konzept der "Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit" von Heitmeyer zur Erklärung fremdenfeindlicher Einstellungsmuster herangezogen.
Die kausale Untersuchung gründet auf einem Modelltest und prüft, ob die empirischen Befunde von Blank und Schmidt (Blank/Schmidt 2003) zu den Richtungsbeziehungen dieser drei Konstrukte noch valide sind. Anhand ihres Strukturgleichungsmodells demonstriert die Autorin, dass sich die Ergebnisse von Blank und Schmidt empirisch erhärtet haben: Demnach ist eine positive Kausalwirkung zwischen Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit zu konstatieren. Im Gegensatz dazu besteht ein negativ gerichteter Zusammenhang zwischen Patriotismus und Fremdenfeindlichkeit.
„Leider blieb die Diplomarbeit von Anton Landersdorfer (1979) ungedruckt“, konstatierte Dr. Franz Niehoff, der Leiter der Museen der Stadt Landshut, im Vorwort des 2011 erschienenen Buches „Gott zur Ehre – der Stadt zum Wohl. Die Klöster der Stadt Landshut von der Gründung bis zur Säkularisation“, verfasst von Markus Mitschke. Auch wenn damit eine umfangreiche, den neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung widerspiegelnde Studie zur wechselvollen Geschichte der insgesamt acht Landshuter Ordensniederlassungen – vier weibliche und vier männliche – vorliegt, sei, die Anregung von Dr. Niehoff aufgreifend, oben genannte Diplomarbeit auf diesem Wege nachträglich publiziert, zumal sie nicht nur anders strukturiert ist, sondern neben den Klöstern auch das Kollegiatstift St. Martin und Kastulus in den Blick nimmt.
Mehr Demokratie, Transparenz, Effizienz - das war das Ziel des EU-Reformvertrags von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat und eine jahrelange Reformdebatte abschließen sollte. Doch inwiefern erhöhte dieser tatsächlich die Legitimation der Europäischen Union im Vergleich zum vorangegangenen Regelwerk? Im Theorieteil der Arbeit wird zunächst untersucht, anhand welcher Kriterien Legitimität messbar bzw. erkennbar ist. Darauf aufbauend wird ein eigenes Legitimitätskonzept für die Europäische Union entwickelt, das hauptsächlich auf den Überlegungen von Fritz Scharpf beruht. Grundlage der Diskussion im Empirieteil sind vier Annahmekombinationen: die Kombination der Existenz bzw. Nicht-Existenz eines europäischen Volkes bzw. einer europäischen Öffentlichkeit. Scharpf betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der „Game Theories“: So wird beispielsweise die stärkere Beteiligung des Parlaments im Bereich der Rechtsetzungsverfahren unter Zuhilfenahme des Gefangenendilemmas untersucht. Spieler sind Parlament und Rat. Sie können einem Gesetzesentwurf zustimmen oder diesen ablehnen. Lehnt das Parlament den Gesetzesentwurf ab, während die Vertreter der Mitgliedsländer im Rat bereits dafür geworben haben, so würde dies zu einer Situation zuungunsten des Rats führen; die Regierungsvertreter der Länder müssten einen schweren Rückschlag in der Popularität ihrer nationalen Wählerschaft hinnehmen. Das EP hingegen würde am meisten profitieren, da es das Image des „zahnlosen Tigers“ ablegen könnte. Umgekehrt, wenn der Rat einen Gesetzesentwurf ablehnt, den das EP schon lange beworben hat, profitieren die Regierungsvertreter im Rat am stärksten, während das EP einen schweren Rückschlag in der Popularität in der europäischen Bevölkerung hinnehmen muss. Kann der Einfluss partikularer Interessen, also von Seiten der Mitgliedstaaten durch die Stärkung des Parlaments vermindert werden und erreichen die Spieler dadurch eher die pareto-optimale Lösung? Wenn man davon ausgeht, dass es zwischen Rat und Parlament keinerlei Kommunikationsmöglichkeiten gibt und sich die beiden Institutionen gegenseitig misstrauen, werden beide Spieler das für sie jeweils geringste Übel wählen – also das Gesetz ablehnen. Die Verabschiedung des Gesetzes hängt somit maßgeblich ab von den einzelnen Annahmekombinationen, also von der Existenz eines europäischen Volks oder einer europäischen Öffentlichkeit. Neben der Stärkung der Rechte des Parlaments werden des weiteren folgende Änderungen diskutiert: Auswirkungen auf Partizipationsanregende Strukturen wie Wahlen und Bürgerinitiative, Reduzierte Mitgliederzahl in der Kommission, Ausweitung des QMV im Ministerrat und Abschaffung des rotierenden Ratsvorsitzes. Insgesamt kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Änderungen im EU-Reformvertrag eine Verschiebung von der Inputlegitimation hin zur Outputlegitimation bewirken, was wiederum zur Folge hat, dass die Problemlösungskapazität der Europäischen Union steigt. Die Arbeit zeigt, dass die diskutierten Änderungen lediglich unter den Annahmekombinationen, die von der Existenz eines europäischen Volks ausgehen, eine positive Wirkung auf die Input- und Outputlegitimation der Europäischen Union entfalten. Das Ergebnis ist kritisch zu werten, da sich unter diesen beiden Annahmekombinationen das Idealszenario befindet, das sowohl von der Existenz eines europäischen Volks als auch vom perfekten Funktionieren einer europäischen Öffentlichkeit ausgeht und somit sehr stark von der Realität abstrahiert. Es gibt allerdings auch Änderungen bei Rat und Kommission, die selbst bei jenen Annahmekombinationen eine positive Wirkung entfalten, die von der Nicht-Existenz eines europäischen Volks ausgehen. Dazu zählt etwa die Ausweitung des QMV, da hier die Blockadegefahr bei Einstimmigkeit verringert wird. Allerdings senken diese Änderungen die direkte Inputlegitimation, was insbesondere dann zum Problem werden könnte, wenn nationalstaatliche Befindlichkeiten weiterhin eine zentrale Rolle für das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten spielen, wenn also Mitgliedstaaten EU-Entscheidungen mittragen müssten, obwohl diese akuten nationalstaatlichen Interessen entgegenstehen. Die Arbeit stammt aus dem Jahr 2008, also noch bevor die griechische Staatsschuldenkrise offenkundig wurde.
Das deutsche Notwehrrecht weist ein bedeutsames Spezifikum auf. Im Gegensatz zu den §§ 228, 904 BGB und vielen ausländischen Rechtsordnungen, verlangt § 32 StGB prinzipiell keine Güterabwägung. Das sich durch das Merkmal der Erforderlichkeit manifestierende Übermaßverbot setzt weder eine Güterproportionalität zwischen den rechtlichen Interessen des Angegriffenen und denen des Angreifers noch eine Schadensproportionalität voraus. Die Tatsache, dass 32 StGB keine Güterabwägung vorsieht, wirft zahlreiche Fragen auf. Ist dies als ein ernsthaftes Manko des Notwehrrechts zu verstehen, oder sind bestimmte Lösungen vorstellbar, die ggf. von einer gewissen Einschränkung des Notwehrrechts ausgehen? Wenn solche Einschränkungen in Frage kommen, nach welchen Kriterien könnte man sie bestimmen? Wo liegen die Grenzen etwaiger Schranken des Notwehrrechts? Geht es dabei um festgesetzte und änderungsfeste Grenzen? Können vieleicht neue, zusätzliche Konstellationen in Betracht gezogen werden, die diese Grenzen noch erweitern können? Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, entsprechende Antworten auf die oben gestellten Fragen anzubieten. Die vorliegende Untersuchung gliedert sich in sechs Kapitel. Nach der Problemstellung und der einführenden Abhandlung zur Notwehr als Strafrechtsbegriff werden die allgemeinen Fragen der sog. sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts behandelt. Im Anschluss daran werden die Aspekte des Schutzes von Eigentum im Falle der sog. Bagatellangriffe erörtert. Danach werden die Einschränkungen des Notwehrrechts aus verfassungsrechtlichen Gründen untersucht. Schließlich werden im Rahmen der Untersuchung auch andere sozialethische Einschränkungen der Notwehr und darunter eine besonders intensiv diskutierte Fallgruppe der sog. Notwehrprovokation behandelt. Im Rahmen der Schlussbetrachtung werden die gewonnenen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst dargestellt.
In dieser Arbeit wird ein Formalismus zur implementierungs-, sprach- und repräsentationsunabhängigen Beschreibung von Programmmanipulationen wie beispielsweise Merge, Featurekomposition und Interaktionsanalyse entwickelt. Dieser soll insbesondere der anwendungsnahen und wiederverwendbaren Definition von Programmanipulationen dienen. Programmmanipulationen werden auf repräsentationsunabhängige, deklarative Art mit Mitteln der Kategorientheorie beschrieben. Auf Grundlage einer Analyse des Text-To-Model-Frameworks EMFText werden Graphvarianten aus der algebraischen Graphtransformationstheorie zur Programmrepräsentation ausgewählt. Diese Graphvarianten werden anhand ihrer charakteristischen Merkmale in Graphfeatures aufgespalten. Auf Grundlage von Sketches, einer graphbasierten und kategorientheoretischen Art der algebraischen Spezifikation, wird eine Vorgehensweise für die formale Definition von Graphfeatures entwickelt. Diese Graphfeatures kann man auf flexible Weise zu sprachübergreifenden graphbasierten Programmrepräsentationen kombinieren. Als Anwendungen des Formalismus wurden der Merge und die Featurekomposition beschrieben.
Computerspiele polarisieren. Sie spalten die Gesellschaft in Spieler und Nichtspieler. Der Zugang und damit auch eine umfassende Beurteilung von Computerspielen ist somit eingeschränkt. Computerspiele sehen sich der Kritik gegenüber, dass sie bei manchen Nutzern zu einem Transfer von Inhalten in die Realität führen, die dort nicht angebracht oder sogar verwerflich sind. Daher ist es von Bedeutung das positive und negative Potential von Transfers genauer zu untersuchen. Ausgangslage ist das Computerspiel, das sich als eine Simulation realer Gegebenheiten mittels technischer Geräte verstehen lässt. Damit ein Rezipient den virtuellen Raum des Computerspiels betreten kann, muss dieser erst definiert werden und sich von der Realität abgrenzen. Dabei entstehen in der Lebenswelt des Menschen unterschiedliche Teilwelten. Diese besitzen unterschiedliche Regeln und benötigen somit auch jeweils andere Schemata, die nicht in jeder Teilwelt anwendbar sind. Transfers können zusätzlich durch Eigenschaften von Spiel und Spieler beeinflusst werden. Den motivationalen Faktoren des Rezipienten stehen den vom Spiel ausgehenden Faktoren gegenüber, die sich in Begriffen wie Presence, Immersion, Involvierung und Flow zeigen. Eine weitere Besonderheit sind die teils diffusen Grenzen der einzelnen Teilwelten und die zunehmende Durchdringung der Alltagswelt des Menschen durch digitale Technik. Ausgehend vom Begriff des Lerntransfers wird in dieser Arbeit Bezug auf das (Transfer-)Modell von Jürgen Fritz genommen. Wirkung wird nicht als Transfer gesehen, da hier nicht etwas übertragen wird, sondern einwirkt, ohne dass der Nutzer diesen Vorgang beeinflussen kann. Bei der Beurteilung von Transfer und Wirkung zeigen sich die verschiedenen positiven und negativen Aspekte von Computerspielen, die die Ausgangsfrage bezüglich Möglichkeit oder Gefahr beantworten und so Implikationen für die Medienpädagogik haben.
Der Alor-Archipel ist eine bislang kaum aus sozio-kultureller Perspektive untersuchte Region. Einige wenige Quellen, die überwiegend aus der 1. Hälfte des 20. Jahrunderts stammen, gibt es aber dennoch. Sie werden unter dem Aspekt der Jenseitsvorstellungen kurz vorgestellt. Inhaltliche Schwerpunkte der Zusammenfassung dieser Quellen beziehen sich auf Dorfbeschreibungen, Beschreibungen von Festplätzen, die das Zentrum eines Dorfes bilden, sowie auf Totenrituale und die damit in Verbindung gebrachten Vorstellungen über das Jenseits. Abschließend werden die Quellen auf ihre Aussagekraft bezüglich Verehrung übernatürlicher Wesen untersucht und zusammenfassend wiedergegeben. Die Arbeit bietet einen Einstieg in tiefer gehende Forschungen zur Region.