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Die autonome Steuerung mobiler, technischer Systeme in nicht exakt vorherbestimmbaren Situationen erfordert Methoden der autonomen Entscheidungsfindung, um ein planvolles, zielgerichtetes Agieren und Reagieren unter Echtzeitbedingungen realisieren zu können. Während mittels mathematischer Formeln Basisverhalten, wie beispielsweise in einer Geradeausbewegung, einer Drehung, bei einem Abbremsen, und in Gefahrenmomenten schnelle Reaktionen, berechnet werden, benötigt man auf der anderen Seite ein Regelsystem, um darüber hinaus "intelligentes", d.h. situationsangepaßtes Verhalten zu produzieren und gleichzeitig im Hinblick auf ein Missionsziel planvoll agieren zu können. Derartige Regelsysteme müssen sich auf einer abstrakten Ebene formulieren lassen, sollen sie vom Menschen problemlos entwickelbar, leicht modifizierbarund gut verifizierbar bleiben. Eine aufgrund ihres Konzeptes geeignete Programmierwelt ist die Logikprogrammierung. Ziel der Logikprogrammierung ist es weniger, Arbeitsabläufe zu beschreiben, als vielmehr Wissen in Form von Fakten zu spezifizieren und mit Hilfe von Regeln Schlußfolgerungen aus diesen Fakten ziehen zu können. Die klassische Logikprogrammierung ist jedoch aufgrund ihres Auswertungsmechanismus der SLD-Resolution (linear resolution with selected function for definite clauses) zu langsam für die Anwendung bei Echtzeitsystemen. Auch parallele Sprachformen, die ebenfalls mit SLD-Resolution arbeiten, erreichen beim Einsatz auf (von Neumann-) Mehrprozessorsystemen bislang nicht die notwendige Effizienz. Das Anwendungsgebiet der deduktiven Datenbanken hat im Vergleich dazu durch Bottom-Up Techniken einen anderen Auswertungsansatz mit deutlich höherer Effizienz geliefert. Viele dort auftretenden Probleme können jedoch nur durch die Integration anforderungsgetriebener Abarbeitung gelöst werden. Auf der anderen Seite stellen Datenflußrechnerarchitekturen aufgrund der automatisierten Ausbeutung feinkörniger Parallelität einen hervorragenden Ansatz der Parallelverarbeitung dar. Bei Datenflußrechnerarchitekturen handelt es sich um (Mehrprozessor-) Systeme, deren datengetriebener Abarbeitungsmechanismus sich grundlegend vom weit verbreiteten kontrollflußgesteuerten von Neumann-Prinzip unterscheidet.Überlegungen zur Struktur von Steuerungssystemen werden ergeben, daß es mittels Ansätzen aus dem Gebiet der deduktiven Datenbanken möglich ist, ein für diese Aufgabenstellung neuartiges, ausschließlich datengetriebenes Auswertungsmodell zu generieren. Dabei vermeidet es Probleme, die bei Bottom-Up Verfahren auftreten können, wie z.B. das Auftreten unendlicher Wertemengen und die späte Einschränkung auf relevante Werte, ohne gleichzeitig die Stratifizierung von Programmen zu gefährden. Ergebnis der Arbeit ist eine anwendungsbezogene, problemorientierte Entwicklungsumgebung, die einerseits die Entwicklung und Verifikation der Spezifikation mit existierenden Werkzeugen erlaubt und andererseits die effiziente, parallele Ausführung auf geeigneten Rechensystemen ermöglicht. Zusätzlich wird die Voraussetzung geschaffen, verschiedene weitere, für die Steuerung autonomer Systeme unverzichtbare Komponenten in das Abarbeitungsmodell zu integrieren. Simulationsergebnisse werden belegen, daß das vorgestellte Berechnungsmodell bezüglich realer Anwendungsbeispiele bereits in einer Monoprozessorversion Echtzeitbedingungen genügt. Damit ist die Voraussetzung für die Ausführung zukünftiger, weitaus komplexerer Steuerungsprobleme, ggf. auf Mehrprozessorsystemen, in Echtzeit geschaffen.
Deduction-based software component retrieval is a software reuse technique that uses formal specifications as component descriptors and as search keys; matching components are identified using an automated theorem prover. This dissertation contains a detailed theoretical investigation of the concept as well as the first substantial experimental evaluation of its technical feasibility.
Grundgedanke der Autorin ist es, nicht erst dann Hilfe zu bieten, wenn Lernprobleme bereits aufgetreten sind, sondern den Ansatz zu verlagern: Aus der Diagnostik von Lern- oder Leistungsbehinderungen muss eine Art Präventivpädagogik werden. Jeder Grundschullehrer muss befähigt sein, Probleme im Ansatz zu erkennen, um sie umgehen oder wenigstens rechtzeitig abschwächen zu können. Das erste Kapitel beschreibt die Theorie von Lernen. Es wird zunächst auf die Funktionen des Gehirns beim Lernen eingegangen, weiters wird beschrieben, inwieweit Emotionen Einfluss haben auf Speicherung und Wiedergabe. Darauf folgen die Beschreibungen von den verschiedenen Eingangskanälen, den Sensorischen Systemen und den daraus resultierenden Lerntypen. Die Vielfalt der Wahrnehmungskanäle macht die Notwendigkeit von verschiedenen Lernangeboten deutlich. Teilfunktionen, die für die Schule wichtig sind und deren Nichtfunktionieren sog. Teilleistungsstörungen zur Folge hat, werden als Basisfunktionen für schulisches Lernen beschrieben. Im zweiten Kapitel werden verschiedene Arten von Lernbeeinträchtigungen aufgezeigt. Dabei ist wesentlich, dass Einzelstörungen nie isoliert gesehen werden dürfen. Ausfälle betreffen immer die ganze Person, also auch den emotionalen Bereich und das Sozialverhalten. Es wird zwischen Sinnesbehinderungen, die mehr den medizinischen Bereich betreffen, und Wahrnehmungsstörungen, die in den pädagogischen Bereich fallen, unterschieden. Dazu kommt die Beschreibung verschiedener Hinweise, die auf den Verdacht von Störungen deuten. Kinder mit Auffälligkeiten in ihrer Wahrnehmung müssen immer einem Arzt zur Abklärung etwaiger Sinnesbeeinträchtigungen vorgestellt werden. Weil die Entwicklung der Sprache in Wechselwirkung mit der Gesamtentwicklung steht, und Kinder mit Sprachschwierigkeiten von Defiziten in anderen Entwicklungsdimensionen bedroht sind, erfordern auch Sprachstörungen eine umfassende, die Zusammenhänge aufdeckende medizinische, psychologische und sprachheilpädagogische Untersuchung. Hierzu werden Indikatoren gezeigt, auf die in der Unterrichtspraxis das Augenmerk zu legen ist. Auch psychische Erkrankungen und Beeinträchtigungen können negativen Einfluss auf das Lernen haben. In der Schule stehen meist Störungen des Unterrichts bzw. Verhaltensauffälligkeiten im Vordergrund, es darf jedoch nicht übersehen werden, dass diese meist große psychische Probleme verbergen. Von Lehrern wird ein hohes Maß an Fachkompetenz erwartet, und es gilt, die für die Pädagogik relevanten Theorien, Ansätze und Befunde aus den Nachbardisziplinen Medizin und Psychologie auf die eigenen Beschreibungs- und Erklärungsansätze zu beziehen. Der Überblick über die psychischen Störungen und Beeinträchtigungen soll dabei Hilfe sein. Schließlich werden auch äußerliche Auffälligkeiten sowie Auffälligkeiten in der Motorik als mögliche Symptome von Erkrankungen, die Lernbeeinträchtigungen mit sich ziehen können, beschrieben. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Dokumentation von schulischen Leistungen, von Zensur und Zeugnis über den Entwicklungsbericht bis zur Förderdiagnose. Die Dokumentation von schulischen Leistungen gibt Aufschluss über den Lernfortschritt eines Schülers. Hilfe zu dessen Feststellung gibt eine Tabelle, in der Lerninhalte in kleinste Schritte geordnet sind. Sie kann als eine Art ‚Wegweiser’ die Arbeit des Lehrers sowohl in der Phase der Diagnostik als auch bei der Bearbeitung des Förderplans, dessen Grundpfeiler sie darstellt, gelten. Es ist eine Fülle an standardisierten Tests für Kinder mit schulischen Problemen erhältlich, jeder von ihnen misst einen genau abgegrenzten Teilbereich. Die Ergebnisse lassen darauf schließen, um wie viel Prozent der betroffene Schüler von einer Norm abweicht, die vorher festgelegt wurde. Der Ansatz der vorliegenden Arbeit ist bewusst kontrapunktivisch. Eine individuelle Diagnostik weitaus näher am Schüler ist möglich, und dazu noch Ansatzpunkte für gezielte Förderung. Dem Begriff ‚Förderdiagnostik’ liegt kein einheitlicher Bezugsrahmen zu Grunde. Hier versteht er sich als Mittel zur Feststellung individueller Notwendigkeiten für den Lernfortschritt eines Kindes. Er löst damit die Selektionsdiagnostik vollständig ab. Das vierte Kapitel zeigt praktische Möglichkeiten der Diagnose. Zunächst wird mit einer sogenannten Lernzieltabelle der tatsächliche Leistungsstand des Kindes erarbeitet. Eine Häufung von Auffälligkeiten ist Anlass, weitere Überprüfungen durchzuführen. Diese betreffen das Arbeits- und Sozialverhalten, das Sprechen, das Lesen, das Erstschreiben, das Rechtschreiben und die Pränumerik. Die weiteren Schritte stellen die Erhebung für psychische und physische Ursachen von Lernproblemen dar. Anschließend werden erarbeitete und erprobte Testbogen für die Basisfunktionen schulischen Lernens, Grobmotorik, Feinmotorik, taktilkinästhetischer Bereich, visuelle und auditive Wahrnehmung, Sprechen, Körperschema und Raumwahrnehmung vorgestellt. Zu den Basisfunktionen passend sind Fördermöglichkeiten aufgezeigt, die auf den jeweiligen Förderbedarf hin zugeschnitten werden können Im fünften Kapitel macht die empirische Untersuchung mit 45 Grundschulkindern deutlich, wie hoch der Anspruch auf individuelle Förderung ist.Weiters kommt zum Ausdruck, dass Kinder, die von der ersten Klasse an auf diese Art unterrichtet werden, gegenüber Vergleichsklassen deutlich bessere Leistungen in den Basisfunktionen für schulisches Lernen bringen. Im Anhang befindet sich eine Zusammenfassung der Testbogen als Kopiervorlagen. Diese machen das Testinstrumentarium für jeden Lehrer sofort und ohne größeren Aufwand anwendbar. Ziel der Arbeit ist es, ein breites Angebot an förderdiagnostischen Mitteln zu bieten. Es ist unterrichtspraktisch erprobt und relativ einfach und rasch anwendbar.
The well-founded semantics has been accepted as the most relevant semantics for logic-based information systems. In this dissertation a framework based on a set of program transformations is presented that generalizes all major computation approaches for the well-founded semantics using a common data structure and provides a common language to describe their evaluation strategy. This rewriting system gives the formal background to analyze and combine different evaluation strategies in a common framework, or to design new algorithms and prove the correctness of its implementations at a high level just by changing the order of program transformations.
Abstract zum Dissertationsfragment "Spotzuordnung und Wellenfront-Rekonstruktion für Shack-Hartmann-Sensoren" von Sascha Groening (20.04.1972 - 16.11.2001)
Sascha Groening war nach seinem Studium der Informatik an der Universität Passau von 01.Oktober 1998 bis 16. November 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsgruppe Entscheidungsunterstützende Systeme innerhalb des Forschungsverbundes Wissensbasierte Systeme, die 2005 in das Institut für Softwaresystem in technischen Anwendungen der Informatik an der Universität Passau überging.
Tragischerweise ist er am 16. November 2001 im Alter von nur 28 Jahren kurz vor der Fertigstellung seiner Dissertation völlig überraschend verstorben. In seiner Dissertation beschäftigte er sich mit Fragestellungen aus dem Teilprojekt „Entwicklung eines Messverfahrens mit hohem Dynamikbereich für die Qualitätssicherung von optischen Asphären für die in‐situ Messung von Wellenfronten (kurz Wellensensor)“ des Forschungsverbundes FORMIKROSYS II, der von der Bayerischen Forschungsstiftung gefördert wurde.
Auf den Sicherungen des Instituts konnten wir nur eine relativ unvollständige elektronische Version seiner Dissertation „Spotzuordnung und Wellenfrontrekonstruktion für Shack‐Hartmann‐Sensoren“ finden, da er seine Arbeit auf einem privaten PC anfertigte.
Monika Groening, seine Mutter, hat dagegen im Jahr 2013 privat unten stehenden Ausdruck seiner schriftlichen Arbeit gefunden, die einem Stand etwa zwei Wochen vor der geplanten Abgabe entspricht und die nun hiermit als Scan der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Am Institut wurden nach Abschluss des Projektes Wellensensor die Forschungen auf diesem Gebiet nicht weiter verfolgt, da die Problemstellung des Projektes für die Partner, die die Lösung von Sascha Groening angewendet haben, zufriedenstellend gelöst war.
Im Rahmen des Projektes wurden die Leistungsgrenzen für ein Messgerät zur Vermessung von optischen Asphären (z.B. Gleitsicht‐Brillengläsern) und allgemeinen Wellenfronten (z.B. Strahlprofil eines Lasers, Wellenfront hinter einem optischen Subsystem) auf der Basis des Shack‐Hartmann‐Sensors erforscht. Das Prinzip beruht auf der geometrisch‐optischen Bestimmung lokaler Wellenfrontkrümmungen mit Hilfe eines Feldes von Mikrolinsen und einer CCD‐Kamera in der Fokalebene der Mikrolinsen. Sascha Groening entwickelte völlig neu konzipierte Auswertealgorithmen, die eine schnelle und zuverlässige Zuordnung von Fokuspunkten zu Mikrolinsen durchführen und damit eine hochgenaue Vermessung von
Ashären bei stark aberranten Wellenfronten möglich machen. Eine einfallende Wellenfront erzeugt in der Fokalebene der Mikrolinsen ein charakteristisches Spotmuster. Durch die Analyse der lokalen Ablenkungen der Spots von ihren Idealpositionen, also den Positionen, die bei Einfall einer ebenen Wellenfront entstehen würden, können Aussagen über das
lokale Steigungsverhalten der einfallenden Wellenfront getroffen werden. Je größer der Dynamikbereich des Messgerätes sein soll, desto schwieriger wird das Problem der Zuordnung von Spot zu Mikrolinse. Genau diese Herausforderung wurde von Sascha Gröning durch einen iterativen Spline‐Passungs‐Algorithmus schnell und elegant gelöst. Wenn dann
die Spotzuordnung erfolgt ist, kann die Wellenfront aus den lokalen Ablenkungen der Spots rekonstruiert werden.
Das Fragment der Dissertationsschrift ist vollständig bis auf Kapitel 1 Einleitung und Kapitel 7 Zusammenfassung. Außerdem fehlen in Kapitel 4 noch die Beschreibungen einiger untersuchter Verfahren zur Spotdetektion und in den Unterkapiteln von 5 und 6 fehlen die Verfahren zur Spotzuordnung und Wellenfrontrekonstruktion bei nicht stetig differenzierbaren bzw. unstetigen Wellenfronten. Ansonsten bietet die Arbeit aber einen guten Überblick über den Stand der Technik zur damaligen Zeit und erklärt die grundlegenden Verfahren, die von Sascha Groening erforscht und entwickelt wurden. In Kapitel 2 werden ausführlich das Funktionsprinzip des Shack‐Hartmann‐Sensors und die Wellenfrontvermessung erklärt, wobei speziell auf das Zuordnungsproblem von Spot zu Mikrolinse und auf die globale Wellenfrontrekonstruktion aus einem Feld partieller Ableitungen eingegangen wird.
Die mathematischen Grundlagen wie Tensorprodukt‐Splines oder die Lösungsverfahren für lineare Ausgleichsprobleme ohne und mit linearen Nebenbedingungen werden in Kapitel 3 gelegt. Einen ersten Schwerpunkt bildet Kapitel 4, das sich mit der Spotdetektion beschäftigt. Nach der Erläuterung der optischen Grundlagen wird die Spotentstehung mathematisch modelliert, um so geeignete Detektionsverfahren ableiten zu können.
Im zentralen Kapitel 5 der Dissertation geht es um die Spotzuordnung. Nach der Vorstellung bekannter Verfahren wird die neu entwickelte Spotzuordnung durch iterative Funktionspassung beschrieben. Nach einer initialen Zuordnung von einigen zentralen Spots, die unter Nutzung von Nebenwissen problemlos möglich ist, wird dann iterativ mit Hilfe von Splinepassungen vorgegangen. Bei einer vorhandenen Zuordnung wird durch Extrapolation der berechneten Splinepassung der Suchbereich für weitere, nicht zugeordnete Spots ausgedehnt, und diese werden dann wiederum korrekt zugeordnet. Diese Schritte werden iterativ wiederholt, bis alle Spots zugeordnet sind. Die Vorgehensweise, von bekanntem in unbekanntes Gebiet zu extrapolieren führt hier vortrefflich zum Ziel. Sascha Groening zeigt auch, dass der Erfolg vom gewählten Funktionsraum, hier Tensorprodukt‐Splines, abhängt. Schließlich runden die Verfahren zur Wellenfrontrekonstruktion, die ebenfalls auf Spline‐Passungen basieren, in Kapitel 6 die Arbeit ab.
Mit der Bereitstellung dieses Fragments seiner Dissertation wollen wir die geleistete Arbeit von Sascha Groening an der Universität Passau würdigen und hoffen, dass seine Ergebnisse ihren Platz in der wissenschaftlichen Gemeinschaft finden.
Im Mai 2015, Dr. Erich Fuchs
VORWORT
Ein in mehr oder weniger zahlreiche Versicherungsträger gegliedertes, gesetzlich vorgeschriebenes Versicherungssystem wird wohl stets einen Finanzausgleich vorsehen; denn es dürfte eine nahe liegende und unmittelbar einleuchtende Forderung der Gerechtigkeit sein, dass die in diesem (Gesamt-)System Versicherten einerseits gleiche Leistungen erhalten sollten, andererseits aber auch in gleicher Höhe finanziell belastet werden. In einer Einheitskasse ist das kein grundsätzliches Problem insoweit, als eine einzige Versichertengemeinschaft und somit eine einzige Risikostruktur besteht.
Bei mehreren Versicherungsträgern können sich unterschiedliche Risikostrukturen einstellen - mit der Folge einer im Quervergleich zwischen den Versicherungsträgern ungleichen und ungerecht empfundenen Beitragsbelastung.
Dieses Problem kann sich verschärfen, wenn den Versicherungsträgern im Hinblick auf die Gewinnung von Mitgliedern der Wettbewerb untereinander eröffnet wird. Das Thema "Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" war Gegenstand der Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2000 (der diesbezügliche Tagungsband ist im Manz-Verlag sowie im Verlag R. S. Schulz erschienen), und nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten ihren Versicherungsträger nahezu gänzlich ungebunden wählen können, hat sich unter dem Gesichtspunkt der versicherten Risiken eine erhebliche Entmischung ergeben; der Gesetzgeber hat sich veranlasst gesehen, dem traditionellen Finanzausgleich eine neue Dimension zu geben, und zwar durch den so genannten Risikostrukturausgleich.
Die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2002 haben sich mit dem "Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung" befasst; der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Vorträge dieser Veranstaltung aus österreichischer und deutscher (Rechts-)Perspektive, so dass insgesamt wieder ein facettenreicher und rechtsvergleichender Tagungsband entstanden ist.
Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau. Der Dank der Veranstalter geht an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir die Fertigung dieses Bandes verdanken.
INHALTSVERZEICHNIS
Theo Öhlinger
Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung - grundsätzliche Vorgaben der Verfassung und ihre Ausformung in den bisherigen Gesetzen 1
Peter Axer
Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 15
Jürgen Wasem/Stefan Greß
Überlegungen zur Beitragsbemessung sowie zum Finanz- und Risikostrukturausgleich aus ökonomischer Sicht 51
Otfried Seewald
Ethische Grundlagen von Beitragsbemessung und Finanzausgleich 63
Oskar Meggeneder
Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Auswirkung auf die Finanzierung - Länderbericht Österreich 95
Werner Schneider
Wettbewerb und Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 121
Wolfgang Nopper
Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Allgemeinen Ortskrankenkasse 137
Stefan Weber/Hans Unterhuber
Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Betriebskrankenkasse 155
Verwendungsweisen des Begriffs der "Ganzheitlichkeit" in der Pädagogik. Eine Problematisierung
(2002)
Die vorliegende kritische Untersuchung von Verwendungsweisen des Begriffs der "Ganzheitlichkeit" beginnt mit einer Systematisierung der vielschichtigen und auf den ersten Blick diffusen Verwendungspraxis des "Ganzheitlichkeits"begriffs. Sodann werden Probleme des "Ganzheitlichkeits"begriffs herausgearbeitet: Unter den für "Ganzheitlichkeits"begriffsverwendungen typischen Referenzräumen werden zwei detailliert dargestellt und kritisch analysiert. Bei der Untersuchung der Referenzen auf die sogenannten "neuen Naturwissenschaften" dient ein aufgezeigtes Konzept "Moderner Naturphilosophie" als methodologischer Bezugspunkt der Kritik. Aufgewiesen werden u.a. vielfache Differenzierungsdefizite innerhalb von Einheits- und Nichttrennbarkeits-Behauptungen ("Alles hängt mit allem zusammen") und deren Irrelevanz für pädagogische Sachverhalte. Einen ebenfalls sehr häufig bemühten Referenzraum stellen Bezugnahmen auf Pestalozzi und dessen Kopf-Herz-Hand-Formel dar. Ihre Untersuchung ergab sachlich falsche und ideologische Verwendungen des Gewährsmanns Pestalozzi. "Ganzheitliches Denken" wird oft mit vernetztem und systemischem Denken gleichgesetzt. Der "Ganzheitlichkeits"begriff vermag hier die jegliches (handlungsorientiertes) Denken kennzeichnende Reichweitebeschränkung und Selektivität und den darüber hinaus sozialtechnologischen Charakter bestimmter Denkweisen zu verschleiern. Systemlogiken unterschiedlichster Reichweiten und ethischer Qualitäten können gleichermaßen "Ganze" genannt werden. Darauf bezogenes "ganzheitliches Denken" kann aus der Sicht anderer "Ganzer" sehr fragmentarisch und borniert sein. Die vielfach getätigten Kontrastierungen zwischen "ganzheitlichem Denken" und empirisch-analytischer Wissenschaft wie zwischen "ganzheitlichem Denken" und rationalem Denken und die Beherrschungs- und Verdrängungsvorwürfe sind ein weiterer Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit. "Ganzheit des Menschen" wird oft als Bezugspunkt pädagogischen Handelns verwendet. Es kann begründet bezweifelt werden, dass dies - ohne eine bestimmte und notwendigerweise normative Füllung des Begriffsinhalts - sachlich-logisch möglich ist. Gefordert wird, Denken und Fühlen bzw. Rationalität und Emotionalität zu verbinden bzw. zu integrieren. Sowohl bezüglich einer (nichtnormativen) Realisierbarkeit, als auch der pädagogischen Güte dieser Intention werden begründete Zweifel und ein anderer Vorschlag formuliert. Als Resultat der Arbeit wird zum einen festgehalten, dass der Ganzheitlichkeits"begriff nichtwissenschaftliche und nichthandlungsanleitende Funktionen erfüllt, aber mit sprachpragmatischen Kategorien gut zu beschreiben ist. Zum anderen werden Befunde vorgebracht, die gängige Assoziationen des "Ganzheitlichkeits"begriffs kontrastieren: "Ganzheitliches Denken" ist nicht notwendig auf normative Bezugspunkte fixiert und schon gar nicht auf einen universalethisch humanen und ökologischen, "ganzheitliches Denken" ist nicht umfassend und vollständig, sondern kann auch sehr partikulares und einseitiges Denken bezeichnen und nicht zuletzt können mit dem Begriff der "Ganzheitlichkeit" Begründungsnotwendigkeiten pädagogischen Handelns verdeckt werden.
Il "De Principatu" e gli altri scritti: Machiavellismo e metodo nel pensiero politico di L. Ducci
(2002)
Il qui presente lavoro si fonda sulla trascrizione del manoscritto del "De Principatu", un trattato politico rimasto incompleto, composto da Lorenzo Ducci a cavallo tra il Cinque e il Seicento. Nella parte introduttiva si tenta di dare un quadro d insieme della vita e delle opere del letterato pistoiese. Alla parte centrale, che include la trascrizione del testo latino, fa seguito una analisi dei nuclei tematici fondamentali del trattato. La finalita di questo lavoro è dimostrare come il pensiero del Machiavelli influenzi, seppur in maniera velata, l opera del Ducci e quindi, di conseguenza, come esso paradossalmente informi di sé anche quella produzione politica successiva alla Controriforma all interno della quale va ascritto il "De Principatu" e che proprio nella confutazione delle teorie del segretario fiorentino vedeva la sua ragione di esistere. Inoltre, si vuole dimostrare come non solo in Francia, dove le teorie di De la Ramèe spopolavano, bensì anche in Italia agli inizi del Seicento la querelle sul metodo assuma un ruolo preponderante, riconoscibile nelle acribiche ed estese riflessioni metodologiche presenti nel "De Principatu" e in tutte le altre opere del Ducci.
Untersuchungsziel dieser Arbeit ist es, die Ursachen von Konzentrationsveränderungen - hierunter fallen sowohl Konzentration als auch Dekonzentration - in der europäischen Versicherungsbranche zu analysieren. Anhand industrieökonomischer Konzepte wird theoretisch und empirisch erforscht, auf welche der vorgestellten Ursachen die Konzentrationsveränderung in der europäischen Versicherungsbranche zurückzuführen ist. Die Systematisierung der Konzentrationsursachen wird in der vorliegenden Arbeit an den verschiedenen Gliedern der Kausalkette vorgenommen. Konzentrationsursachen können hiernach in direkte und indirekte Ursachen differenziert werden. Direkte Konzentrationsursachen wirken sich unmittelbar auf das Konzentrationsniveau aus. Unter die direkten Konzentrationsursachen werden vier Ereignisse subsumiert: Marktzutritt, Marktaustritt, internes Wachstum und Zusammenschluß von Unternehmen. Indirekte Konzentrationsursachen beeinflussen hingegen die direkten Konzentrationsursachen. Dadurch üben sie indirekt einen Einfluß auf das Konzentrationsniveau aus. Indirekte Konzentrationsursachen sind Veränderungen wirtschaftlicher und rechtlicher Gegebenheiten. Diese Arbeit fokussiert dabei auf Entwicklungen des Nachfragepotentials und des Nachfrageverhaltens, der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Anwendungen der vektoriellen Mehrniveaupassung in der Bildsegmentierung stehen in unmittelbarer Nachbarschaft zum verbreiteten Ansatz, Bilder mit Methoden der Variationsrechnung über einen Energieterm zu segmentieren. Beiden Verfahren ist gemeinsam, daß sie versuchen, das gegebene Bild durch stückweise stetige Funktionen zu approximieren. Die maximalen Teilmengen des Definitionsbereichs, auf denen die approximierende Funktion stetig ist, bilden dann die Segmente. Im Gegensatz zu dem in der Literatur häufig unter dem Schlagwort Mumford-Shah-Modell bekannten Energieminimierungsverfahren ist der Raum der Funktionen, mit denen das Bild approximiert wird, bei der vektoriellen Mehrniveaupassung ein endlicher Vektorraum. Ein weiterer Unterschied zu diesem Ansatz ist das System der erlaubten Mengen. Es werden nur Segmentierungen erlaubt, deren Segmente aus diesem Mengensystem sind. Die durch diese Einschränkung schlankere Theorie führt zu einer gesicherten Existenz einer optimalen Lösung des Segmentierungsproblems, die der gängigen Vorstellung einer Segmentierung genügt. Die Berechnung lokaler Optima ist algorithmisch innerhalb der Theorie umsetzbar.
Seit geraumer Zeit wird den öffentlichen Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland und hierbei insbesondere den Haushaltsdefiziten sowie dem Schuldenstand eine große Aufmerksamkeit zuteil. Dazu beigetragen hat nicht nur der enorme Anstieg der Schulden der öffentlichen Hand und die damit einhergehende Zinslast nach der Wiedervereinigung. Auch die Verpflichtung Deutschlands, als Mitglied der Europäischen Währungsunion übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden und im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts in den kommenden Jahren sogar einen ausgeglichenen Staatshaushalt auszuweisen, lässt sich als Ursache für diese Entwicklung ausmachen. Vor dem Hintergrund der Frage, wie es zukünftig gelingen kann, das gesamtstaatliche Defizit und damit auch den Anstieg des Schuldenstandes des Staates zu begrenzen, werden zunächst auf der Grundlage der langfristigen Auswirkungen der Staatsverschuldung auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung die Grenzen der Staatsverschuldung herausgearbeitet. Daraufhin werden die Grenzen der Staatsverschuldung aus ökonomischer Sicht mit jenen Grenzen der Staatsverschuldung verglichen, die sich aus dem Grundgesetz ergeben. In diesem Zusammenhang wird dargelegt, dass die institutionellen Grenzen der Staatsverschuldung zum einen weiter gefasst sind, als dies aus ökonomischer Sicht sinnvoll ist. Zum anderen wird aufgezeigt, dass sich aus der Finanzverfassung für die Entscheidungsträger darüber hinaus Anreize ergeben, den verfassungsrechtlichen Rahmen in einem Umfang in Anspruch zu nehmen, der zu einem Überschreiten der ökonomischen Grenzen der Staatsverschuldung führt. Vor diesem Hintergrund wird ein Vorschlag zur Reform der Finanzverfassung vorgestellt, der den ökonomischen Anforderungen besser Rechnung trägt als die derzeitigen Regelungen und der gleichzeitig mit der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes vereinbar ist.
This work presents techniques for the construction of a global data integrations system. Similar to distributed databases this system allows declarative queries in order to express user-specific information needs. Scalability towards global data integration systems and openness were major design goals for the architecture and techniques developed in this work. It is shown how service composition, extensibility and quality of service can be supported in an open system of providers for data, functionality for query processing operations, and computing power.
In dieser Arbeit werden die romanischen Einflüsse auf das Nord-, Mittel- und Südbairische untersucht. Der Kern besteht aus einem ausführlichen Wörterbuch von 230 Einträgen, die im gesamten bairischen Sprachraum gelten, einer Lemmaliste von insgesamt 400 Romanismen für den gesamten bairischen Sprachraum und einer Wortliste für Südtirol und die deutschsprachigen Außengründungen in Italien. Das Wörterbuch wird durch 30 Karten aus dem Sprachatlas Oberbayern (SOB) sowie zwei Karten des Kleinen Bayerischen Sprachatlasses (KBSA) ergänzt. Die Quellen für das Wörterbuch sind das Bayerische Wörterbuch von Johann Andreas Schmeller aus dem 19. Jh., die bisher erschienen Bände des Bayerischen Wörterbuchs (BWB) der Münchner Akademie der Wissenschaften, ein Teil der bisher erschienen Bände des Wörterbuch zu den bairischen Mundarten Österreichs (WBÖ) der Wiener Akademie der Wissenschaften sowie das Material des SOB und KBSA. Daneben wurden auch Presse, Rundfunk und Medien beobachtet. Die Arbeit behandelt vor allem historische Entlehnungen, aber auch jüngere romanische Einflüsse, die auf Transferenzen in der Alltagskultur und den Tourismus zurückgehen.
VORWORT
Längst wird auch im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen eine Diskussion über Maßnahmen der Qualitätssicherung geführt. Diese geht von der medizinischen Wissenschaft aus, erfasst aber auch die Rechtswissenschaft und dabei auch das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Der vorliegende Band untersucht ausgehend von medizinischen und rechtlichen Vorgaben die Frage, welche Auswirkungen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Mit der Einbeziehung von Medizinern und Juristen wird die nötige Ausgangsbasis für die Untersuchung der einschlägigen Vorschriften zur Qualitätssicherung im Krankenversicherungsrecht hergestellt.
Der vorliegende Band geht auf die Referate im Rahmen der fünften „deutsch-österreichischen Sozialrechtsgespräche" zurück, welche am 30. und 31. Jänner 2003 an der Universität Linz als Kooperation des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, des Lehrstuhls für Staats-und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse stattgefunden haben. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Dank für die finanzielle und organisatorische Unterstützung der Tagung.
INHALTSVERZEICHNIS
Georg Entmayr
Rechtliche Überlegungen zur Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich nach §343 Abs5 ASVG 1
Otfried Seewald
Definition und Ziele der medizinischen Qualitätssicherung in Deutschland 11
Karl Stöger
Qualitätssicherung an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht 35
Roland Benkowitsch
Leitlinien und medizinische Standards als Instrument der Qualitätssicherung in Deutschland 65
Gerhard Aigner
Leitlinien und medizinische Standards als Instrumente der Qualitätssicherung in Österreich 81
Helmut Platzer
Qualitätskontrolle aus kassenrechtlicber Sicht in Deutschland 93
Rudolf Mosler
Qualitätskontrolle (insbesondere auch aus kassenrechtlicher Sicht) in Österreich 105
Die biologiedidaktische Dissertation befasst sich in erster Linie mit der Struktur und Funktion der Orchideenmykorrhiza, d.h. mit dem symbiotischen Zusammenleben zwischen Orchideenwurzeln und Pilzen. Nachdem die Bedeutung des Online-Lernens vor allem im Hochschulbereich stark zunimmt und didaktisch ausgereifte Lernangebote fehlen, wird versucht, ausgehend von einem mediendidaktischem Konzept, die komplexe Thematik mit Hilfe eines internetgestützten Lernprogramms mit dem Namen "Orchideenmykorrhiza-Online" zu visualisieren. Hierbei wird geprüft, ob durch die Berücksichtigung mediendidaktischer und softwareergonomischer Gestaltungsrichtlinien Lernprozesse via Internet optimiert werden können. Die wissenschaftliche Abhandlung ist in drei Teilbereiche gegliedert. Im ersten Abschnitt erfolgt ein detaillierter Überblick über den aktuellen Forschungsstand der Orchideenmykorrhiza als wichtige Voraussetzung für eine Online-Präsentation. Die darauf folgende mediendidaktische Analyse enthält wichtige Aspekte für die Umsetzung von Darstellungsformen wie Text, Bild und Animation sowie Gestaltungskriterien für eine Realisierung von Interaktions-formen (z. B. Navigation) im Internet. Der dritte Teil beschäftigt sich schließlich mit der Konzeption, Umsetzung und Evaluation von "Orchideenmykorrhiza-Online".
Ziel der Arbeit war die Entwicklung eines theoretischen Bezugsrahmens auf Basis der Transaktionskostentheorie, um die Einkaufsstättenwahl von Konsumenten unter transaktionskostentheoretischen Gesichtspunkten analysieren zu können und die anschließende empirische Überprüfung der theoretischen Erkenntnisse. Nach der Darstellung bisheriger Ansätze zur Erklärung der Einkaufsstättenwahl von Konsumenten wurde der Transaktionskostenansatz ausführlich beschrieben und geprüft, ob die Transaktionskostentheorie auf die Einkaufsstättenwahl anwendbar ist. Nachdem die grundlegende Frage des Einsatzes der Transaktionskostentheorie geklärt war, wurden die einzelnen Arten an Transaktionskosten, die bei der Einkaufsstättenwahl anfallen können, herausgearbeitet. Ein Konsument sucht die Einkaufsstätte auf und kauft dort seine Ware, wo seine subjektiven Gesamtkosten, die sich aus dem Preis sowie Transaktionskosten und -nutzen zusammensetzen, am geringsten sind. Ausgehend von den theoretischen Erkenntnissen erfolgte eine ausführliche Analyse der Betriebstypenevolution unter transaktionskostentheoretischen Gesichtspunkten. Anschließend wurden Untersuchungshypothesen aufgestellt, um die unter transaktionskostentheoretischen Gesichtspunkten für die einzelnen Betriebstypen entscheidungsrelevanten Kriterien herauszufiltern und mögliche Einflussfaktoren festzustellen. Nach Auswahl des Untersuchungsobjektes, Operationalisierung der Modellvariablen und der Messmodelle sowie Bestimmung des Erhebungsdesign wurden die Hypothesen in einer empirischen Untersuchung getestet. Ein Teil der Befragung erfolgte dabei computergestützt mittels der Adaptiven Conjoint-Analyse. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Einkaufsstättenwahl von Konsumenten neben dem Preis von Transaktionskosten und Transaktionsnutzen abhängig ist. Die Transaktionskostentheorie liefert einen leistungsfähigen Bezugsrahmen, um die oft schwer nachzuvollziehende Einkaufsstättenwahl von Konsumenten wissenschaftlich zu erhellen.