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"Die Umsetzung eines inklusiven Bildungswesens ist Auftrag der Übereinkunft zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK, Art. 24) und mit der Ratifizierung durch die Bundesregierung in Deutschland seit 2009 staatliche Verpflichtung und nationales Recht.
Die Debatte, wie ein inklusives Schulsystem umzusetzen sei, wird von diversen Standpunkten aus geführt. Für die vorliegende Fragestellung ist der didaktische Ansatz Feusers (1995 u.a.) in besonderer Weise relevant: der "gemeinsame Gegenstand" ist didaktisches Fundamentum sowie Qualitätskriterium inklusiven Lernens. Ebenfalls ist das Verständnis Muths (2002 u.a.), die Verwirklichung eines "integrativen Schulwesens" als primär demokratische Aufgabe zu verstehen, ein als besonders relevant zu bewertender Ansatz für die vorliegende Arbeit (s.u.). Die von Rolff (2010 und 2016) beschriebenen Interdependenzen von (Schul-) Entwicklungsprozessen, auch und gerade zwischen den Institutionen (s.u.) gilt es ebenfalls zu berücksichtigen.
[...]
Die (erste) Waldorfschule wurde im Jahr 1919 in der Folge der sozialreformerischen Bewegung der "Dreigliederung des sozialen Organismus" begründet. Basis der heute ca. 250 in Deutschland arbeitenden Waldorfschulen bildet nach wie vor das umfassende Menschenverständnis der Anthropologie Rudolf Steiners, welche sich in der "Allgemeinen Menschenkunde als Grundlage der Pädagogik" (Steiner 1992) grundlegend und erstmalig konkretisierte. Die pädagogischen Schriften und Vorträge Steiners verstehen den Menschen als sich entwickelndes Wesen in einem umfassenden Sinn, (schulische) Pädagogik somit als Unterstützung der kindlichen Entwicklung. Eine Differenzierung oder Einschränkung der grundsätzlich bestehenden Entwicklungsfähigkeit wird nicht vorgenommen. Als Gesamtschule hat die Waldorfschule daher von Beginn an Kinder mit unterschiedlichsten Begabungen, Möglichkeiten und Grenzen aufgenommen und pädagogisch begleitet . Die Begriffe Individualität, Diversität und Heterogenität bilden die anthropologische Basis pädagogischen Handelns an Waldorfschulen und beinhalten damit grundsätzlich das Potential inklusiven Unterrichts bzw. inklusiver (Schul-) Entwicklungen.
Die waldorfpädagogische Praxis und die zugrundeliegende Theorie wurden bisher in einem relativ geringen Maß wissenschaftlich zur Kenntnis genommen bzw. diskursiv diskutiert . Um die Potenziale einer sich auch aktuell als zeitgemäß verstehenden Pädagogik für das traditionelle "Regelschul-System" bzw. Innovationen daselbst fruchtbar zu machen, bedarf es weiterer und erneuter sowohl theoretischer (erziehungswissenschaftlicher und didaktischer) als auch praktischer Auseinandersetzung.
[...]
Die für die Entwicklung der jeweiligen pädagogischen Theoriebildung und Praxis (ausgehend von Waldorfpädagogik in Theorie und schulischer Praxis, inklusionspädagogische Fragestellungen und Forschungsergebnisse einbeziehend) notwendigen bzw. möglichen grundlegenden Bedingungen werden exemplarisch analysiert und benannt, um sie für einen Gesamt-Reformprozess verfügbar zu machen. Konkret geht es um das Potential der Waldorfpädagogik (in Theoriebildung und schulischer Praxis) für zu entwickelnde Formen inklusiven Lernens."