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Insolvenz von Krankenkassen
(2010)
VORWORT
Es entspricht einem allgemeinen Trend, Wettbewerbsstrukturen als Bestandteil einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaftsordnung und analoge, der Wirtschaft angemessene Regelungen in das Sozialrecht zu übertragen.
Nachdem in Deutschland das System der gesetzlichen Krankenversicherung wettbewerblich ausgestaltet worden ist – vor allem durch ein Recht der Versicherten, sich für eine Krankenkasse ihrer Wahl zu entscheiden – hat hier der Gesetzgeber zunächst im Jahr 2007 eine Einführungsregelung für die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen im „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG)“ und im Jahr 2008 konkretisierende Vorschriften im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)“ erlassen. Das neue Recht ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Damit ist zusätzlich zur bisherigen traditionellen Möglichkeit der „Schließung“ von Krankenkassen, die nicht hinreichend leistungsfähig sind, das neue Regelungsinstrument der Schließung bei Insolvenz getreten.
Bei abstrakter Betrachtungsweise hat der Gesetzgeber wettbewerblich-folgerichtig gehandelt. Konkret sind diesbezüglich rasch Zweifel geäußert worden. Vor allem die weitgehende Beseitigung des Beitragswettbewerbs durch die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 und die sehr geringen Möglichkeiten eines Leistungswettbewerbs zwischen den Krankenkassen nähren den Verdacht eines Wettbewerbseuphemismus.
Gleichwohl lohnt die Frage nach der vom Gesetzgeber beabsichtigten „sozialstaatlichen Modernisierung des Gesundheitswesens“ und einigen damit zusammenhängenden wesentlichen Problemen.
In ihrer traditionell länder- und rechtsvergleichenden Perspektive haben sich die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2010 mit dieser Thematik auseinandergesetzt; die beiderseitigen Überlegungen und Erfahrungen sind in den hiermit veröffentlichten Vorträgen sowie in den Diskussionen zwischen Referenten und Tagungsteilnehmern erörtert worden.
Die Veranstalter, zugleich die Herausgeber des vorliegenden Tagungsbands, danken herzlich den Referenten aus Wissenschaft und Praxis! Ein weiterer wichtiger Dank gilt unseren Kooperationspartnern aus dem Bereich der Krankenversicherung, der AOK Bayern – die Gesundheitskasse, der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sowie dem Verlag CW Haarfeld (Essen), der insbesondere durch die Erstellung dieses Tagungsbands zur
Bereicherung der sozialrechtlichen Diskussion und des internationalen Erfahrungsaustausches beiträgt. Ohne diese Partner – zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Manz’sche Verlags-und Universitätsbuchhandlung (Wien), die den österreichischen Band der Sozialrechtsgespräche betreut – wären weder die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2010 noch die vorangegangenen realisierbar gewesen.
INHALTSVERZEICHNIS
Eveline Artmann
Der Tatbestand der Überschuldung als Voraussetzung für Insolvenz aus österreichischer Sicht 1
Dieter Paschinger
Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement am Beispiel der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) 17
Dirk Uwer
Insolvenz von Krankenkassen – frühere und derzeitige Rechtslage in Deutschland 25
Robert Rebhahn
Aspekte zur Insolvenzfähigkeit von Krankenversicherungsträgern aus österreichischer Sicht 41
Gerhard Vieß
Schließungsverfahren und Insolvenzverfahren in Deutschland 65
Gerhard Vieß
Regelungen zur Vermeidung von Insolvenzen und Schließungen von Krankenkassen in Deutschland 79
Knut Müller
Auswirkungen von Insolvenz oder Schließung auf die Ansprüche des Personals gegenüber den Krankenkassen in Deutschland 85
Günter Porsch
Haftungsverantwortung und Haftungsvermeidung aus österreichischer Sicht 97
VORWORT
Ein zeitloses Problem und somit auch ein juristischer Dauerbrenner ist das Problem der Haftung im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung. In dem komplizierten Geflecht der Rechtsbeziehungen im Krankenversicherungsrecht ist die haftungsrechtliche Zuordnung der Verantwortlichkeit bei Behandlungsfehlern nicht immer eindeutig. Die Ärzte selbst, deren Vereinigungen (in Deutschland auch die Kassenärztlichen Vereinigungen) oder Arbeitgeber (z. B. Krankenhäuser oder deren Träger), gegebenenfalls auch die Krankenkassen kommen als Zurechnungssubjekte von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Durch das Hinzutreten des gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Produkthaftungsrechts in den Bereichen der Krankenversorgung, in denen Medizingeräte – und -produkte – Anteil an der Krankenversorgung haben, wird die Haftungslage unter Umständen modifiziert. Neben dem öffentlichen Recht ist zudem an das privatrechtliche Haftungsrecht zu denken.
Bei der Lösung dieser Probleme geht es um Überlegungen und Vorschläge, die rechtsdogmatisch überzeugend sein sollten, zugleich den Interessen der Betroffenen dienen und ihnen eine gerechte und sozial adäquate, vernünftige Rechtsposition einräumen. Weiterhin stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche Erkenntnisse aus dem bisherigen Fehlergeschehen insoweit gewonnen werden können, als es um die Abwicklung entsprechender Vorgänge geht – in einer Art und Weise, die einerseits auf dem geltenden Recht basiert, andererseits die Rechtsverwirklichung und damit das (Wieder-)Herstellen von Gerechtigkeit von vermeidbaren Hindernissen frei hält.Aus der Sicht der Krankenkasse kommt das Behandlungsfehlermanagement diesem Auftrag nach.
Die damit angesprochenen Probleme stellen sich in Österreich und Deutschland in gleicher Weise. Somit ist es angezeigt, sich in der den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen eigenen Art dieser Fragen in länderübergreifender Betrachtungsweise und unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten anzunehmen.
Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut der Universität Linz für Arbeitsrecht und Sozialrecht und den Lehrstuhl der Universität Passau für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht. Der herzliche Dank der Veranstalter geht an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir auch die Fertigung dieses Bandes verdanken.
INHALTSVERZEICHNIS
Andreas Kletecka
Arzthaftung – Rechtsgrundlagen und Probleme 1
Wolfgang Voit
Entsprechung und Abweichungen nach deutschem Arzthaftungsrecht 23
Gerhard Aigner
Behandlungsschäden durch Produktfehler – Beweisnotstand des Patienten? 39
Michael Theis
Arzthaftung und Produkthaftung aus der Sicht des sozialversicherungsrechtlichen Rückgriffs – Rechtsprobleme und Berichte aus der Praxis 55
Harald Lehner
Arzthaftung aus der Sicht des sozialversicherungsrechtlichen Rückgriffs – Rechtsprobleme und Berichte aus der Praxis. Länderbericht Österreich 81
Meinhard Lukas
Zivilrechtliche Haftungsfragen im Verhältnis von Krankenversicherungsträger und Patient 87
Thomas Rompf
Behandlungsfehler des Vertragsarztes und Haftung der Kassenärztlichen Vereinigung 101
Marcus Mohr
Die Haftung der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern von Vertragsärzten 133
Ralf M. K. Brum
Behandlungsfehlermanagement der AOK Bayern – Bericht aus der Praxis 149
Gerhard W. Huber
Behandlungsfehlermanagement – Rechtsprobleme und Berichte aus der Praxis. Länderbericht Österreich 157