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Diskriminierungsverbote unter Privaten: Rechtsdurchsetzung im deutschen und US-amerikanischen Recht
(2015)
Die Arbeit untersucht die Rechtsdurchsetzung von an Private gerichteten Diskriminierungsverboten im deutschen Recht und im US-Bundesrecht. Teil 1 führt in die Fragestellung der Arbeit ein und behandelt rechtssystemübergreifende Grundlagen. Teil 2 stellt den Rahmen des Unionsrechts für nationales Antidiskriminierungsrecht dar. Die Teile 3 und 4 sind der Analyse eines Rechtsfolgensystems gewidmet. Der dritte Teil beschäftigt sich dabei mit der Rechtslage in Deutschland, der vierte Teil mit dem US-Bundesrecht. Teil 5 ist eine vergleichende Analyse deutscher und amerikanischer Konzepte und greift so auf die Teile 3 und 4 zurück. Die Untersuchung geht dabei sowohl grundlegenden Strukturentscheidungen nach (wie z. B. dem fast vollständigen Fehlen kollektiver Rechtsdurchsetzung in Deutschland) als auch der konkreten Ausgestaltung bestimmter Rechtsfolgen im Detail und zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Teil 6 abstrahiert von den konkreten nationalen Regelungen und untersucht Rechtsdurchsetzungs- und Rechtsfolgenmodelle für die Verletzung von Diskriminierungsverboten auf ihre Eignung zur Verhaltenssteuerung anhand verschiedener Modelle; dabei wird ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt, der insbesondere Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Rechts berücksichtigt. Teil 7 enthält abschließende Bemerkungen.
This article presents a proposal on how the European Union’s regulatory framework on genetically modified (GM) plants should be reformed in light of recent developments in genomic plant breeding techniques. The reform involves a three-tier system reflecting the genetic changes and resulting traits of GM plants. The article is intended to contribute to the ongoing debate over how best to regulate plant gene editing techniques in the EU.
This study explores the integration of data journalism within three European legacy news organisations through the lens of organisational structure and professional culture. Interviews with data journalists and editors suggest that professional routines resonate with established data journalism epistemologies, values, and norms that appear to be constitutional for an inter-organisational data journalism subculture. At the same time, organisational structure either integrates the journalistic subculture by increasing levels of complexity, formalisation, and centralisation or rejects it by not accommodating it structurally or culturally. The three data teams work along epistemologies of computer-assisted reporting, investigative journalism, and data journalism but differentiate themselves through nuanced understandings of data journalism practice, driven by individual journalists. After a structureless episode, one team sets itself apart as it diverges from data-driven routines and orients itself towards technological and interdisciplinary interactive journalism. The findings show an interdependence of individual efforts, varying conceptualisations of data journalism practice, and interplay between organisational structure and professional culture.
Die gesetzlichen Formen bilden einen praxisrelevanten Teilbereich der Rechtswissenschaft, über den in der Vergangenheit wenig diskutiert wurde. Die Einführung der Textform und der elektronischen Form im Jahr 2001 und die Verabschiedung des DiRUG verdeutlichen, dass die Digitalisierung auch vor den Formen des deutschen Rechtssystems keinen Halt macht.
In dieser Dissertation wird die Entwicklung der Formen im Zuge der Digitalisierung aufgearbeitet. Dafür werden die papiergebundenen Formen und die digitalen Formen nach demselben Schema und unter denselben inhaltlichen Gesichtspunkten untersucht und chronologisch dargestellt. Hierdurch werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede systematisch herausgearbeitet. Besonderer Fokus liegt dabei auf den Formwirkungen sowie der Wirkungsäquivalenz von digitalen Formen und ihrem jeweiligen papiergebundenen Pendant. Zudem werden die digitalen notariellen Formen im Sinne des DiRUG in das altbekannte System der gesetzlichen Formen eingeordnet.
Nach den Untersuchungen ist festzuhalten, dass die elektronische Form mittlerweile hinreichend wirkungsäquivalent im Vergleich zur Schriftform ist, auch hinsichtlich der Warnwirkung, die vom deutschen Gesetzgeber bisher noch anders beurteilt wird. Die digitale öffentliche Beglaubigung und die digitale notarielle Beurkundung im Sinne des DiRUG sind ebenfalls hinreichend gleichwertig im Vergleich zu ihrem jeweiligen papiergebundenen Äquivalent. Aus dem Grund wird sich in dieser Dissertation dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der digitalen Formen entsprechend ihrer Wirkungsäquivalenz in Zukunft zu erweitern.
Insgesamt ist die Digitalisierung der gesetzlichen Formen begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung.
Rechtsfragen algorithmischer Preisdiskriminierung.
Eine rechtsgebietsübergreifende Untersuchung
(2023)
Felix Rützel legt in seiner Untersuchung der algorithmischen Preisdiskriminierung den Fokus auf die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten. Indem er die jeweils bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert und aufzeigt, wo Änderungsbedarf besteht, um auf diese Preisstrategie zu reagieren, bietet die Analyse des Autors praxisnahe, interessengeleitete Lösungen, die die Lücken der aktuellen Forschung schließen.
Bei landwirtschaftlichen Betriebsübergaben auf die nachfolgende Generation wird der übergebenden Partei als Gegenleistung oftmals ein lebenslanges Wohnrecht auf dem übertragenen Hof gewährt. Die Modalitäten einer derartigen landwirtschaftlichen Betriebsübergabe werden typischerweise in notariell beurkundeten Verträgen geregelt. Mit Hilfe dieser Verträge lassen sich bereits viele Probleme des lebenslangen Wohnrechts regeln. Aufgrund der ständigen Dynamik im Leben der Menschen und des lebenslangen Charakters des lebenslangen Wohnrechts ist es aber wahrscheinlich, dass immer wieder Konstellationen und Ereignisse eintreten, die nicht vertraglich geregelt wurden - vielleicht auch nicht vorhersehbar waren - und trotzdem durch das eingeräumte Recht beeinflusst werden oder mit diesem in Berührung kommen.
Ein unvorhergesehenes Ereignis im Leben kann das Scheitern einer Beziehung zwischen zwei Personen sein. Gerade in Fällen der Ehescheidung kann - sofern auch keine weiteren ehevertraglichen Regelungen vorhanden sind - ein lebenslanges Wohnungsrecht aus einer vorhergehenden Betriebsübergabe zu komplizierten rechtlichen Fallkonstellationen führen. Hat die betriebsübernehmende Partei die mit einem lebenslangen Wohnrecht belastete Immobilie beispielsweise nach Eingehung der Ehe mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben und wird die Ehe nach der Übertragung der Immobilie geschieden, so stellt sich nämlich die Frage, ob und inwieweit die Immobilie mit dem lebenslangen Wohnrecht im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. Aber nicht nur die Immobilie selbst kann hier den Zugewinn beeinflussen. Da das Wohnrecht lebenslang eingeräumt wurde, stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit das zunehmende Alter der Wohnrechtsbegünstigten den Wert von Wohnrecht und Immobilie beeinflusst. Eine fortlaufende altersbedingte Wertabnahme des Wohnrechts könnte einen Vermögenszuwachs beim geschiedenen Ehegatten hervorrufen und damit Auswirkungen auf den Zugewinn haben. Dieses Problem wird mit dem Begriff „gleitender Vermögenserwerb“ umschrieben.
Gerade mit dem Problem des gleitenden Vermögenserwerbs setzt sich die Dissertation auseinander und überprüft die materiellen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen einer lebenslangen Belastung an Immobilien im Zugewinnausgleich. Dabei werden auch die unterschiedlichen Arten von Nutzungsrechten und Leistungspflichten betrachtet, mit denen die Immobilie belastet ist oder die als Ausgleichsleistung für die Immobilienübertragung erbracht werden. Der Umfang der Dissertation wird hierbei auf die Nutzungsrechte und Leistungspflichten mit Bezug zum Recht auf Wohnen und Lebensunterhalt begrenzt. Die Problematik des gleitenden Vermögenserwerbs wird an Fällen dargestellt, in denen die Ehe durch Ehescheidung beendet wurde.
Gegenstand der wissenschaftlichen Abhandlung ist zunächst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bindungswirkung gemäß § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, insbesondere im Hinblick auf das rechtliche Gehör der angemeldeten Verbraucher. Unter diesem Blickwinkel wird im Fortgang die Anwendbarkeit der prozessualen Institute der Klageänderung und der Widerklage im Musterfeststellungsprozess untersucht, welche nach Auffassung des Verfassers einer sehr restriktiven Anwendung im Prozess der qualifizierten Einrichtung bedürfen. Zuletzt wird die praktisch höchst brisante Frage der Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung im Musterfeststellungsprozess thematisiert, die vom Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt wurde. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und mit dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet.
Durch die Verfassungsänderung zum Zwecke des Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung wurde ein neues Mittel der wehrhaften Demokratie geschaffen. Das Prinzip erlaubt es dem Staat in engen Grenzen, gegen Parteien vorzugehen, die erklärtermaßen Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind. Die dem Ausschluss immanente Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien sorgt allerdings für eine nicht unerhebliche Verzerrung des politischen Wettbewerbs, was Fragen zu seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 79 Abs. 3 GG, aufwirft. Diese Fragen und die Folgen des Ausschlusses aus der staatlichen Parteienfinanzierung für die betroffene Partei sind Gegenstand dieser Arbeit.