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Frühwarnsysteme zur Abwehr von Botnetzen

Botnet Early Warning Systems

  • Die Darstellung umfasst die Abbildung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung über eine Auseinandersetzung mit den organisations- und datenschutzrechtlichen Aspekten einer zu diesem Zweck erfolgenden Zusammenarbeit bis hin zu einer Untersuchung ausgewählter, für die Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung typischer Einzelmaßnahmen. Im Einzelnen wird aufgezeigt, dass die Grenzen staatlicher Frühwarnung durch die Problematik fehlender spezieller Befugnisnormen, der mangelnden Reichweite von Befugnisgeneralklauseln und den modernen Eingriffsbegriff mitbestimmt werden. Weiterhin wird dargelegt, dass entsprechende Maßnahmen den Kategorien der Gefahrenabwehrvorsorge und -vorbeugung sowie in eingeschränktem Umfang der Vorsorge zur Verhütung von Straftaten und der Strafverfolgungsvorsorge zugeordnet werden können, und dass der staatliche Beitrag zur Frühwarnung vor durch Botnetze vermittelten Gefahren in unterschiedlicher Gewichtung auch abhängig von der Zielrichtung der Botnetz-Angriffe Aufgabe derDie Darstellung umfasst die Abbildung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung über eine Auseinandersetzung mit den organisations- und datenschutzrechtlichen Aspekten einer zu diesem Zweck erfolgenden Zusammenarbeit bis hin zu einer Untersuchung ausgewählter, für die Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung typischer Einzelmaßnahmen. Im Einzelnen wird aufgezeigt, dass die Grenzen staatlicher Frühwarnung durch die Problematik fehlender spezieller Befugnisnormen, der mangelnden Reichweite von Befugnisgeneralklauseln und den modernen Eingriffsbegriff mitbestimmt werden. Weiterhin wird dargelegt, dass entsprechende Maßnahmen den Kategorien der Gefahrenabwehrvorsorge und -vorbeugung sowie in eingeschränktem Umfang der Vorsorge zur Verhütung von Straftaten und der Strafverfolgungsvorsorge zugeordnet werden können, und dass der staatliche Beitrag zur Frühwarnung vor durch Botnetze vermittelten Gefahren in unterschiedlicher Gewichtung auch abhängig von der Zielrichtung der Botnetz-Angriffe Aufgabe der Polizeien, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder ist. Nachfolgend werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Begrenzungen des Informationsaustauschs zwischen staatlichen Stellen und zwischen staatlichen und privaten Stellen dargestellt. Es wird gezeigt, dass abseits freiwillig eingegangener Kooperationsverhältnisse begrenzt vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einzelfallbezogene Verpflichtungen Privater gerichtet auf die Mitwirkung bei der Botnetz-Bekämpfung auf der Grundlage von Befugnisgeneralklauseln erfolgen können. Abschließend werden die Grenzen ausgewählter Informationsgewinnungsmaßnahmen einschließlich des Nachladens von Schadcode und der Überwachung der Kommunikation in IRC-Kanälen, sowie die Grenzen der Ausgabe von Warnungen innerhalb des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs von Polizei- und Sicherheitsbehörden herausgearbeitet. Die Untersuchung zeigt, dass der Betrieb eines Frühwarnsystems zur Abwehr von durch den Einsatz von Botnetzen vermittelten Gefahren mit der Verpflichtung des Staates, die Freiheit seiner Bürger zu achten, vereinbar ist.show moreshow less

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Metadaten
Author:Stefan Kujat
URN:urn:nbn:de:bvb:739-opus-27212
Advisor:Dirk Heckmann
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Year of Completion:2009
Date of Publication (online):2014/03/12
Publishing Institution:Universität Passau
Granting Institution:Universität Passau, Juristische Fakultät
Date of final exam:2010/04/20
Release Date:2014/03/12
Tag:Botnetz; Frühwarnsystem
Botnet; Early Warning System
Institutes:Juristische Fakultät / Sonstiger Autor der Juristischen Fakultät
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
open_access (DINI-Set):open_access
Licence (German):License LogoStandardbedingung laut Einverständniserklärung