TY - INPR A1 - Rosowski, Udo T1 - Übersicht über die Arbeitsverhältnisse im österreichischen Kohlebergbau nach dem Berggesetz von 23. Mai 1854 N2 - Eine zusammenfassende Darstellung der sozialen Lage der Bergleute im österreichischen Bergbau existiert bisher noch nicht. Mit dieser Arbeit sollen einige Aspekte des Arbeitsverhältnisses der österreichischen Bergleute nach Inkrafttreten des Allgemeinen Berggesetzes beleuchtet werden. KW - Arbeitsverhältnisse KW - Bergbau KW - 19. Jahrhundert Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9049 ER - TY - BOOK A1 - Rosowski, Udo T1 - Die Organisation der Bergaufsicht im rheinisch-westfälischen Bergbaubezirk vom 16. Jh. bis zum Allgemeinen Berggesetz von 1865 N2 - Die Publikation stellt die Ausgestaltung und Zunahme der staatlichen Verwaltung und Leitung der Bergbaubetriebe im Zeitablauf auch vor dem Hintergrund der sich ändernden Landesherrschaften bis hin zum sogenannten Direktionsprinzip anschaulich dar. Mit dem Berggesetz von 1865 wurde der staatliche Einfluss auf ein Mindestmaß zurückgeführt. KW - Bergrecht KW - Bergbau KW - Verwaltung KW - Preußen KW - Bergamt Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9940 ER - TY - THES A1 - Ernst, Marcus D. T1 - Der Bayerische Adel und das Moderne Bayern. Die Gesetzgebung und Debatte über die persönlichen Privilegien des in Bayern immatrikulierten Adels (1808-1818) N2 - Die Gesetzgebung und Debatten 1808-1818 über das Adelsrecht im engeren Sinn sind Gegenstand dieser Arbeit. Dabei werden, mit dem Jahre 1808 einsetzend und fortdauernd bis zur Verfassung im Jahre 1818, nicht nur die Entwicklung der materiellen Gesetze untersucht, sondern auch die Herkunft, Tätigkeit, sowie die Stimmung und das Abstimmungsverhalten der mit der Adelsrechtsgesetzgebung befassten Mitglieder und Referenten der einschlägigen Gremien (die Ministerialkonferenz im Jahre 1808; der Geheime Rat samt seiner Gremien in den Jahren 1808 bis 1812; die Verfassungskommission von 1814/15; die Lehen- und Hoheitssektion im Jahre 1816, sowie die Ministerialkonferenz von 1818). Unter Adelsrecht im engeren Sinne waren die persönlichen Rechte und Vorrechte der Adeligen, insbesondere die Frage des Erwerbs und Verlusts des Adels, sowie die einzelnen persönlichen Adelsprivilegien zu verstehen. Von letzteren werden das Recht auf Titel- und Wappenführung samt Rechtsschutz, das Recht auf befreiten Gerichtsstand, das Kadettenprivileg, das Recht der Siegelmäßigkeit und die politischen Beteiligungsrechte in der Ständeversammlung besprochen. Das Recht zur politischen Partizipation in der Kammer der Reichsräte werden ebenso behandelt, wie etwas ausführlicher die Vertretung der Adeligen in der Kammer der Abgeordneten. Außerdem wird die Diskussion über die grundsätzliche Einräumung der Privilegien bezüglich der Fideikommisse und der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit untersucht. Die Debatten zu den Spezialedikten, wie über das Fideikommissrecht, die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Grundherrschaft, werden insoweit herangezogen, als sie die persönlichen Privilegien des Adels betrafen. Die Arbeit gliedert sich in zwei Abschnitte, wobei der erste in chronologischer Folge die Entwicklung der zentralen adelsrelevanten Gesetzgebung von 1803 beginnend über 1808/11 bis 1818 aufzeigt. Im zweiten Abschnitt wird das Adelsedikt vom 26. Mai 1818 entsprechend seines Aufbaus (Erwerb des Adels, einzelne Privilegien, Verlust des Adels) besprochen. Im Anhang finden sich die ausführliche Biogramme aller beteiligten 50 Personen (inkl. Familienverhältnisse, Ausbildung, Beruf, Ämter, Adelserhebungen und verwandtschaftlicher und beruflicher Verbindungen der Beteiligten). Die Arbeit zeigt, dass Montgelas keineswegs Adelsgegner war, ebenso wenig wie Verfechter des revolutionären Gleichheitsgedankens, vielmehr war die Nivellierung des Adels nötig, um einen modernen, effizienten Zentralstaat zu schaffen. Montgelas hatte großes Gewicht in der Gesetzgebung, doch waren viele -auch adelige- Amtsträger beteiligt, die zumeist ihrem Rang und Stand entsprechend handelten, wobei einzelne Positionszuweisungen schwierig sind. Die Adelsgesetzgebung erfuhr nach einer radikalen Reform im Jahre 1808 mit dem Adelsedikt von 1818 einen lang dauernden Kompromiss, der für alle Beteiligten angemessen war. Von einer konservativen Revision der Reform von 1808 kann keine Rede sein, vielmehr erkannten die Entscheidungsträger, dass zum einen sich der Staat selbst schadet, wenn er die soziale und gleichzeitig funktionale Elite einebnet, zum anderen, dass die Adelsgesetzgebung von 1808-1811 in der Lebenswirklichkeit nicht funktionierte. KW - Landsässiger Adel KW - Adel KW - Bayern / Verfassung <1808> KW - Bayern / Verfassung <1818> KW - Staatsrat KW - Bayern / Geheimer Rat KW - Wahlrecht KW - Zensuswahlrecht KW - Biogramme KW - Adelsmatrikel KW - Adelsprivilegien KW - Adelsedikt1818 KW - Arco KW - Aretin KW - Siegelmäßigkeit KW - Kadettenprivileg Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus-845 ER - TY - BOOK A1 - Rosowski, Udo T1 - Die Bergrechtsreformen Mitte des 19. Jahrhunderts in Preußen und der Paradigmenwechsel im staatlichen Arbeitsschutz von Nordrhein-Westfalen nach 1994 im Kontext von Staats- und Verwaltungsmodernisierung N2 - Die Bergrechtsreformen Mitte des 19. Jh. in Preußen hatten weitreichende Auswirkungen auf die Bergarbeiterschaft. In Nordrhein-Westfalen wurde 1994 mit dem Wechsel von der Gewerbeaufsicht zur Arbeitsschutzverwaltung ein ähnlicher Paradigmenwechsel vollzogen. Die Abhandlung untersucht und vergleicht die Auswirkungen dieser Rechtsänderungen. KW - Bergrechtsreform KW - Preußen KW - Arbeitsschutz KW - Berggesetz Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-8979 SN - 978-3-943360-51-6 PB - literates Verlag CY - Brüggen ER - TY - BOOK A1 - Rosowski, Udo T1 - Habsburg versus Preußen N2 - Zweck dieser Arbeit ist es, näher auf das Verhältnis der beiden großen Staaten Österreich und Preußen in 'Deutschland' gerade auch hinsichtlich der persönlichen Animositäten der handelnden Akteure einzugehen und daraus abzuleiten, warum unterschiedliche Ansichten, Erwartungen, Mentalitäten und Vorurteile, gepaart mit dem jeweiligen Bestreben von Habsburg und Preußen, eine Dominanz unter den deutschen Staaten zu erreichen bzw. die Vorherrschaft des anderen Staates zu verhindern, nicht dazu führen konnten, ein gemeinsames deutsches Reich in Mitteleuropa zu errichten. Die Darstellung des politischen Geschehens wurde daher auf die zentralen Ereignisse reduziert, da die geschichtlichen Abläufe bereits in zahlreichen anderen Veröffentlichungen erschöpfend ausgearbeitet wurden. Diese grundlegende Ausarbeitung ist eingebettet in eine umfangreichere Arbeit, die den Vergleich zwischen Preußen und Österreich in der Entwicklung des Bergwesens und der teilweise unterschiedlichen Ausgestaltung des Bergrechts zum Inhalt hat. KW - Deutscher Krieg <1866> KW - Wiener Kongress (1814-1815 : Wien) KW - Deutscher Zollverein. Zoll-Parlament KW - Deutscher Bund. Nationalversammlung KW - Preußen KW - Österreich KW - Spannungen Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-8946 SN - 9783668247635 PB - literates Verlag ER - TY - BOOK A1 - Rosowski, Udo T1 - Über das beabsichtigte Ausscheiden der Hüttenwerke aus dem Bergrecht durch das Allgemeine österreichische Berggesetz vom 23. Mai 1854. N2 - Mit der Bergrechtsrevision in Österreich in der Mitte des 19. Jahrhunderts war zunächst beabsichtigt, das Hüttenwesen aus dem Bergrecht zu entfernen und dem allgemeinen Gewerberecht zuzuordnen. Hiergegen erhob sich heftiger Widerstand der Berg- und Hüttenwerksbesitzer. Die Abhandlung stellt den Verlauf bis zum Erlass des Berggesetzes dar. KW - Bergrecht KW - Hüttenindustrie KW - Bergrechtsreform KW - Österreich KW - Hüttenwesen KW - Berggesetz Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9011 SN - 978374943360660 PB - literates Verlag Druck Medien GbR CY - Brüggen ER -