TY - THES A1 - Spiegl, Katarina T1 - Die vertraglich begründete Leibrente – Untersuchung zum deutschen im Vergleich zum französischen und österreichischen Recht T1 - The contractually established annuity – a study of the German compared to the French and Austrian law N2 - Wohl vor allem bedingt durch die Abwesenheit gesetzlicher Regelungen zur Leibrente und zu aleatorischen Verträgen im Allgemeinen hat sich die deutsche Rechtswissenschaft kaum mit ihren jeweiligen Besonderheiten und Problemstellungen auseinandergesetzt. Für die vertraglich begründete Leibrente soll dieses Versäumnis mit der vorliegenden Arbeit im Wege der Rechtsvergleichung aufgearbeitet werden. Die in der französischen und der österreichischen Rechtsordnung existierenden Lösungen bei der Behandlung der Leibrente und der aleatorischen Verträge ermöglichen Schlussfolgerungen auch für das deutsche Recht. Beispielsweise wird die Rechtsnatur der vertraglich begründeten Leibrente durch die deutsche Rechtsprechung weiterhin umständlich über den Abstraktionswillen der Parteien ermittelt, obwohl sowohl die rechtsvergleichende Betrachtung als auch deutschrechtliche dogmatische Strömungen und gesetzliche Neuerungen mit den vom Reichsgericht begründeten Leibrententheorien nicht im Einklang stehen. Es ist Aufgabe der vorliegenden Arbeit die Leibrente mit der Rechtsentwicklung des 20. und 21. Jahrhunderts auf einen Stand zu bringen und ihre Bedeutung als Mittel der privaten Altersversorgung darzulegen. N2 - Especially due to the absence of legal provisions concerning the annuity and aleatory contracts in general the German jurisprudence has barely sufficient addressed their respective peculiarities and problems. For the contractually established annuity this failure should be covered by comparing French and Austrian law to German law. The presented study aims to update the annuity with the legal development of the 20th and 21st century and to present its importance as a means of private pension schemes. KW - Leibrente KW - Leibrentenvertrag KW - Aleatorisches Rechtsgeschäft KW - Laesio enormis KW - Risikovertrag KW - Immobilienveräußerung auf Leibrentenbasis KW - Stammrechtstheorie KW - Isolierungstheorie KW - annuity KW - annuity contract KW - aleatory KW - laesio enormis Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus-27225 ER - TY - THES A1 - Damnjanovic, Vojislav T1 - Einschränkungen der Notwehr aus sozialethischen und verfassungsrechtlichen Gründen N2 - Das deutsche Notwehrrecht weist ein bedeutsames Spezifikum auf. Im Gegensatz zu den §§ 228, 904 BGB und vielen ausländischen Rechtsordnungen, verlangt § 32 StGB prinzipiell keine Güterabwägung. Das sich durch das Merkmal der Erforderlichkeit manifestierende Übermaßverbot setzt weder eine Güterproportionalität zwischen den rechtlichen Interessen des Angegriffenen und denen des Angreifers noch eine Schadensproportionalität voraus. Die Tatsache, dass 32 StGB keine Güterabwägung vorsieht, wirft zahlreiche Fragen auf. Ist dies als ein ernsthaftes Manko des Notwehrrechts zu verstehen, oder sind bestimmte Lösungen vorstellbar, die ggf. von einer gewissen Einschränkung des Notwehrrechts ausgehen? Wenn solche Einschränkungen in Frage kommen, nach welchen Kriterien könnte man sie bestimmen? Wo liegen die Grenzen etwaiger Schranken des Notwehrrechts? Geht es dabei um festgesetzte und änderungsfeste Grenzen? Können vieleicht neue, zusätzliche Konstellationen in Betracht gezogen werden, die diese Grenzen noch erweitern können? Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, entsprechende Antworten auf die oben gestellten Fragen anzubieten. Die vorliegende Untersuchung gliedert sich in sechs Kapitel. Nach der Problemstellung und der einführenden Abhandlung zur Notwehr als Strafrechtsbegriff werden die allgemeinen Fragen der sog. sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts behandelt. Im Anschluss daran werden die Aspekte des Schutzes von Eigentum im Falle der sog. Bagatellangriffe erörtert. Danach werden die Einschränkungen des Notwehrrechts aus verfassungsrechtlichen Gründen untersucht. Schließlich werden im Rahmen der Untersuchung auch andere sozialethische Einschränkungen der Notwehr und darunter eine besonders intensiv diskutierte Fallgruppe der sog. Notwehrprovokation behandelt. Im Rahmen der Schlussbetrachtung werden die gewonnenen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst dargestellt. Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus-27395 ER - TY - THES A1 - Duffourc, Mindy T1 - Liability for Negligent Healthcare Clinical Risk Management in the United States and Germany N2 - Systems-focused error prevention efforts are internationally recognized in the healthcare industry, and industry efforts to identify and correct organizational defects through the process of CRM are well established in the U.S. and Germany. However, in both countries, there is no clear corresponding liability for healthcare organizations who fail to engage in systems-based learning through the process of clinical risk management (CRM). Although both jurisdictions do recognize organization-based theories of liability, liability for negligent CRM has not been explicitly recognized by courts in either jurisdiction to date. German legal scholars, recognizing this gap in liability for healthcare organizations, have written in support of finding liability for negligent CRM under existing tort law; however, there is no corresponding discussion in the American legal literature. This dissertation fills that gap with a comparative analysis of medical negligence law in the U.S. and Germany through the international lens of modern medical error prevention science and policy to articulate a legal basis and sketch the evidentiary framework for tort liability based on negligent CRM. KW - law KW - law and medicine KW - medical liability KW - medical negligence KW - medical errors Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-13859 ER - TY - THES A1 - Kujat, Stefan T1 - Frühwarnsysteme zur Abwehr von Botnetzen T1 - Botnet Early Warning Systems N2 - Die Darstellung umfasst die Abbildung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung über eine Auseinandersetzung mit den organisations- und datenschutzrechtlichen Aspekten einer zu diesem Zweck erfolgenden Zusammenarbeit bis hin zu einer Untersuchung ausgewählter, für die Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung typischer Einzelmaßnahmen. Im Einzelnen wird aufgezeigt, dass die Grenzen staatlicher Frühwarnung durch die Problematik fehlender spezieller Befugnisnormen, der mangelnden Reichweite von Befugnisgeneralklauseln und den modernen Eingriffsbegriff mitbestimmt werden. Weiterhin wird dargelegt, dass entsprechende Maßnahmen den Kategorien der Gefahrenabwehrvorsorge und -vorbeugung sowie in eingeschränktem Umfang der Vorsorge zur Verhütung von Straftaten und der Strafverfolgungsvorsorge zugeordnet werden können, und dass der staatliche Beitrag zur Frühwarnung vor durch Botnetze vermittelten Gefahren in unterschiedlicher Gewichtung auch abhängig von der Zielrichtung der Botnetz-Angriffe Aufgabe der Polizeien, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder ist. Nachfolgend werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Begrenzungen des Informationsaustauschs zwischen staatlichen Stellen und zwischen staatlichen und privaten Stellen dargestellt. Es wird gezeigt, dass abseits freiwillig eingegangener Kooperationsverhältnisse begrenzt vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einzelfallbezogene Verpflichtungen Privater gerichtet auf die Mitwirkung bei der Botnetz-Bekämpfung auf der Grundlage von Befugnisgeneralklauseln erfolgen können. Abschließend werden die Grenzen ausgewählter Informationsgewinnungsmaßnahmen einschließlich des Nachladens von Schadcode und der Überwachung der Kommunikation in IRC-Kanälen, sowie die Grenzen der Ausgabe von Warnungen innerhalb des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs von Polizei- und Sicherheitsbehörden herausgearbeitet. Die Untersuchung zeigt, dass der Betrieb eines Frühwarnsystems zur Abwehr von durch den Einsatz von Botnetzen vermittelten Gefahren mit der Verpflichtung des Staates, die Freiheit seiner Bürger zu achten, vereinbar ist. KW - Botnetz KW - Frühwarnsystem KW - Botnet KW - Early Warning System Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus-27212 ER - TY - THES A1 - Blumenberg, Axel-Dirk T1 - Marktmanipulation und Compliance BT - Eine Untersuchung unter Berücksichtigung des deutschen und des spanischen Rechts N2 - Die Arbeit behandelt zunächst den Tatbestand der Marktmanipulation aus kriminologischer und wirtschaftlicher Sicht. Im Anschluss wird der damit verbundene Straftatbestand aus der Perspektive des deutschen, spanischen und europäischen Rechts analysiert. Dabei werden auch kriminalpolitische Aspekte, wie die Privatisierung des Strafrechts, die "regulierte Selbstregulierung" und das europäische Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Möglichkeiten der Prävention und Detektion solchen Verhaltens durch Compliance-Programme erörtert. In diesem Zusammenhang spielt auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen eine bedeutende Rolle. N2 - La tesis sobre manipulación de mercado y Compliance trata en primer lugar el fenómeno de la manipulación cotizaciones desde un punto de vista criminológico y socioeconómico. En segundo lugar, se analiza el tipo penal desde el punto de vista del ordenamiento jurídico alemán, español y europeo. Se considera también aspectos político-criminales, cómo la privatización del Derecho penal, la "autorregulación regulada" y el procedimiento legislativo a nivel europeo. En la segunda parte de este trabajo se evalúa la posibilidad de prevenir y detectar semejantes conductas a través de programas de cumplimiento normativo (Compliance). El trabajo enfoca tanto los elementos generales de tales programas, como medidas específicas aplicables en el ámbito de los mercados de valores. En este contexto la responsabilidad penal de las personas jurídicas cobra una especial relevancia. KW - Marktmanipulation KW - Compliance KW - Verbandsstrafe KW - Spanien Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3560 ER - TY - THES A1 - Gassner, Daniel T1 - Die Zwangsvollstreckung in Kryptowerte am Beispiel des Bitcoins T1 - The Enforcement in cypto-assets by the example of bitcoins N2 - Die Digitalisierung des Geldes durch die Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs in diesem Jahrhundert bildet die Grundlage des heutigen unkörperlichen Geldverkehrs. Das Aufkommen neuer rein digitaler Zahlungsarten wie Kryptowährungen setzen diesen Trend der Entmaterialisierung des Geldverkehrs fort. Insofern ist auch das Recht der Zwangsvollstreckung der Frage ausgesetzt, inwieweit die Vollstreckung in solche Werte zur Befriedigung des Gläubigers möglich ist. Dieser Frage geht die vorliegende Dissertation auf Basis des deutschen Vollstreckungsrecht am Beispiel der Kryptowährung Bitcoins nach. N2 - The digitization of money through the introduction of electronic payment systems in this century forms the basis of today's incorporeal monetary transactions. The emergence of new and purely digital payment methods such as cryptocurrencies continues this trend of dematerialization of money. In this respect, the law of execution is also exposed to the question whether and to which extent it is possible to execute in such assets to satisfy the creditor. This dissertation explores this question on the basis of German enforcement law using the cryptocurrency Bitcoins as an example. KW - Kryptowerte KW - Bitcoins KW - Zwangsvollstreckung Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10613 ER - TY - THES A1 - Schmitz, Moritz T1 - Die Digitalisierung der gesetzlichen Formen BT - Eine Abhandlung über die Entwicklung der gesetzlichen Formen des deutschen Rechtssystems im Zuge der Digitalisierung N2 - Die gesetzlichen Formen bilden einen praxisrelevanten Teilbereich der Rechtswissenschaft, über den in der Vergangenheit wenig diskutiert wurde. Die Einführung der Textform und der elektronischen Form im Jahr 2001 und die Verabschiedung des DiRUG verdeutlichen, dass die Digitalisierung auch vor den Formen des deutschen Rechtssystems keinen Halt macht. In dieser Dissertation wird die Entwicklung der Formen im Zuge der Digitalisierung aufgearbeitet. Dafür werden die papiergebundenen Formen und die digitalen Formen nach demselben Schema und unter denselben inhaltlichen Gesichtspunkten untersucht und chronologisch dargestellt. Hierdurch werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede systematisch herausgearbeitet. Besonderer Fokus liegt dabei auf den Formwirkungen sowie der Wirkungsäquivalenz von digitalen Formen und ihrem jeweiligen papiergebundenen Pendant. Zudem werden die digitalen notariellen Formen im Sinne des DiRUG in das altbekannte System der gesetzlichen Formen eingeordnet. Nach den Untersuchungen ist festzuhalten, dass die elektronische Form mittlerweile hinreichend wirkungsäquivalent im Vergleich zur Schriftform ist, auch hinsichtlich der Warnwirkung, die vom deutschen Gesetzgeber bisher noch anders beurteilt wird. Die digitale öffentliche Beglaubigung und die digitale notarielle Beurkundung im Sinne des DiRUG sind ebenfalls hinreichend gleichwertig im Vergleich zu ihrem jeweiligen papiergebundenen Äquivalent. Aus dem Grund wird sich in dieser Dissertation dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der digitalen Formen entsprechend ihrer Wirkungsäquivalenz in Zukunft zu erweitern. Insgesamt ist die Digitalisierung der gesetzlichen Formen begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung. KW - Digitalisierung KW - Gesetzliche Formen KW - Privatrecht KW - Rechtswissenschaft Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10632 ER - TY - THES A1 - Reiter, Korbinian T1 - Gleitender Vermögenserwerb im Zugewinnausgleich - Eine Fallstudie anhand von lebenslangen Leistungspflichten und Nutzungsrechten an Immobilien für Fälle bei Ehescheidung N2 - Bei landwirtschaftlichen Betriebsübergaben auf die nachfolgende Generation wird der übergebenden Partei als Gegenleistung oftmals ein lebenslanges Wohnrecht auf dem übertragenen Hof gewährt. Die Modalitäten einer derartigen landwirtschaftlichen Betriebsübergabe werden typischerweise in notariell beurkundeten Verträgen geregelt. Mit Hilfe dieser Verträge lassen sich bereits viele Probleme des lebenslangen Wohnrechts regeln. Aufgrund der ständigen Dynamik im Leben der Menschen und des lebenslangen Charakters des lebenslangen Wohnrechts ist es aber wahrscheinlich, dass immer wieder Konstellationen und Ereignisse eintreten, die nicht vertraglich geregelt wurden - vielleicht auch nicht vorhersehbar waren - und trotzdem durch das eingeräumte Recht beeinflusst werden oder mit diesem in Berührung kommen. Ein unvorhergesehenes Ereignis im Leben kann das Scheitern einer Beziehung zwischen zwei Personen sein. Gerade in Fällen der Ehescheidung kann - sofern auch keine weiteren ehevertraglichen Regelungen vorhanden sind - ein lebenslanges Wohnungsrecht aus einer vorhergehenden Betriebsübergabe zu komplizierten rechtlichen Fallkonstellationen führen. Hat die betriebsübernehmende Partei die mit einem lebenslangen Wohnrecht belastete Immobilie beispielsweise nach Eingehung der Ehe mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben und wird die Ehe nach der Übertragung der Immobilie geschieden, so stellt sich nämlich die Frage, ob und inwieweit die Immobilie mit dem lebenslangen Wohnrecht im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. Aber nicht nur die Immobilie selbst kann hier den Zugewinn beeinflussen. Da das Wohnrecht lebenslang eingeräumt wurde, stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit das zunehmende Alter der Wohnrechtsbegünstigten den Wert von Wohnrecht und Immobilie beeinflusst. Eine fortlaufende altersbedingte Wertabnahme des Wohnrechts könnte einen Vermögenszuwachs beim geschiedenen Ehegatten hervorrufen und damit Auswirkungen auf den Zugewinn haben. Dieses Problem wird mit dem Begriff „gleitender Vermögenserwerb“ umschrieben. Gerade mit dem Problem des gleitenden Vermögenserwerbs setzt sich die Dissertation auseinander und überprüft die materiellen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen einer lebenslangen Belastung an Immobilien im Zugewinnausgleich. Dabei werden auch die unterschiedlichen Arten von Nutzungsrechten und Leistungspflichten betrachtet, mit denen die Immobilie belastet ist oder die als Ausgleichsleistung für die Immobilienübertragung erbracht werden. Der Umfang der Dissertation wird hierbei auf die Nutzungsrechte und Leistungspflichten mit Bezug zum Recht auf Wohnen und Lebensunterhalt begrenzt. Die Problematik des gleitenden Vermögenserwerbs wird an Fällen dargestellt, in denen die Ehe durch Ehescheidung beendet wurde. KW - Gleitender Vermögenserwerb KW - Zugewinnausgleich Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-11164 ER - TY - THES A1 - Königbauer, Andreas T1 - Intermediäre und öffentliche Meinungsbildung – Eine kritische Würdigung des deutschen und europäischen Regulierungskonzepts von NetzDG bis DSA N2 - Die Arbeit untersucht die Wechselwirkungen und Friktionen zwischen verschiedenen Regelwerken auf deutscher und europäischer Ebene, welche die Regulierung der Medien- und Informationsintermediäre im Interesse der öffentlichen Meinungsbildung bezwecken. KW - Intermediäre KW - Meinungsbildung KW - Meinungsfreiheit KW - Soziale Medien KW - Regulierung Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-12462 ER - TY - THES A1 - Halder, Christoph T1 - Private Enforcement und Datenschutzrecht BT - Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten nach UWG und UKlaG N2 - Das Durchsetzungssystem der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt in den Art. 77 ff. DS-GVO nur ansatzweise die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen durch Dritte. Die Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten von Verbänden und Mitbewerbern in Deutschland genauer zu beleuchten. Hierzu wird zunächst der Spielraum untersucht, den die Datenschutz-Grundverordnung Dritten bei der Rechtsdurchsetzung einräumt, also mit anderen Worten, ob deren Rechtsbehelfssystem eine Sperrwirkung für die Mitgliedstaaten zeitigt. Darauf aufbauend wird näher untersucht, ob das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) innerhalb des ermittelten Spielraums verbleiben. N2 - The enforcement system of the General Data Protection Regulation (GDPR) regulates in Art. 77 et seq. GDPR the enforcement of data subjects' rights by third parties such as competitors and associations only rudimentarily. This doctoral thesis therefore aims to shed more light on their legal enforcement options in Germany. To this end, it first examines the scope that the General Data Protection Regulation grants third parties in enforcing data subjects' rights, in other words, whether its system of legal remedies has a restraining effect on the member states. Building on the results obtained, a closer look is taken at whether the German Act against Unfair Competition (UWG) and the German Act on Injunctions for Consumer Rights and Other Infringements (UKlaG) remain within this scope. T2 - Private Enforcement and Data Protection Law KW - DS-GVO KW - Verbandsklage KW - Mitbewerberklage KW - UWG KW - UKlaG Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10518 ER - TY - THES A1 - Kim, Dohwan T1 - Die außerordentliche Kündigung wegen Vermögensdelikten - unter besonderer Berücksichtigung der Entwendung von Gegenständen von geringfügigem Wert N2 - § 626 Abs. 1 BGB verlangt zwei Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung: die Eignung des Sachverhaltes als wichtigen Grund und die umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Die Verletzung der Nebenleistungspflicht im Arbeitsverhältnis ist je nach ihrer Bedeutung und Qualität als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB anzusehen. Das Vermögensdelikt ist eine Verletzung der Nebenleistungspflicht. Somit ist das Vermögensdelikt an sich nach seiner Bedeutung und Qualität im Einzelfall auch als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung anzusehen.Im Rahmen der Interessenabwägung in § 626 Abs. 1 BGB ergibt sich, ab welchem Grad des Vertrauensverlusts eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wird. Die Höhe des Schadens wird bei dem Vertrauensverlust zur fristlosen Kündigung berücksichtigt. Die Analyse der Rechtsprechung des BAG hat gezeigt, dass nur manche Entscheidungen nach dem Fall "Emmely" die Dauer der Betriebszugehörigkeit als Kriterium in der Interessenabwägung in § 626 Abs. 1 BGB berücksichtigen. Aber in den meisten Fällen ist das BAG von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt: Die fristlose Kündigung war weiterhin bei Vermögensdelikten wirksam, ohne die Interessen angemessen gegeneinander abzuwägen und ohne mildere Mittel zu berücksichtigen. Das BAG sollte aus diesen Gründen seine Auffassung dahingehend revidieren, die Kriterien der Interessen gezielt auszuwählen und gegeneinander abzuwägen. Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-8844 ER - TY - BOOK A1 - Rützel, Felix T1 - Rechtsfragen algorithmischer Preisdiskriminierung. Eine rechtsgebietsübergreifende Untersuchung N2 - Felix Rützel legt in seiner Untersuchung der algorithmischen Preisdiskriminierung den Fokus auf die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten. Indem er die jeweils bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert und aufzeigt, wo Änderungsbedarf besteht, um auf diese Preisstrategie zu reagieren, bietet die Analyse des Autors praxisnahe, interessengeleitete Lösungen, die die Lücken der aktuellen Forschung schließen. KW - Deutschland KW - Preispolitik KW - Datenschutz KW - Unlauterer Wettbewerb Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-12317 SN - 978-3-16-162034-8 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - BOOK A1 - Oehmig, Adrian E. T1 - Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage N2 - Gegenstand der wissenschaftlichen Abhandlung ist zunächst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bindungswirkung gemäß § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, insbesondere im Hinblick auf das rechtliche Gehör der angemeldeten Verbraucher. Unter diesem Blickwinkel wird im Fortgang die Anwendbarkeit der prozessualen Institute der Klageänderung und der Widerklage im Musterfeststellungsprozess untersucht, welche nach Auffassung des Verfassers einer sehr restriktiven Anwendung im Prozess der qualifizierten Einrichtung bedürfen. Zuletzt wird die praktisch höchst brisante Frage der Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung im Musterfeststellungsprozess thematisiert, die vom Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt wurde. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und mit dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet. N2 - Subject of the thesis is primarily the constitutional admissibility of the binding effect pursuant to Section 613 of the German Code of Civil Procedure (ZPO), in particular with regard to the legal hearing of registered consumers. Under this aspect the applicability of the procedural institutes of the change of action and the counterclaim in the model declaratory action (Musterfeststellungsklage) is examined in the further course, which according to the opinion of the author require a very restrictive application in the proceedings of the qualified institution. Lastly, the highly sensitive issue of the liability of the qualified institution for inadequate conduct of proceedings in the model declaratory action is addressed. The work was awarded the Doctoral Prize of the Munich Bar Association and the Doctoral Prize of the Friends and Sponsors of Law at the University of Passau. KW - Verbraucher KW - Musterfeststellungsklage KW - Rechtsstellung Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9338 SN - 978-3-7489-2464-7 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 1. Auflage ER - TY - BOOK A1 - Gerhold, Maximilian T1 - Anwaltliche Berufsausübung im Dienste des Rechtsstaats : eine grundrechtsdogmatische deutsch-französische Studie N2 - Rechtsanwälte haben rechtsordnungsübergreifend eine wichtige rechtsstaatliche Funktion. Doch anders als die richterliche Unabhängigkeit, die in den europäischen wie mitgliedstaatlichen Verfassungstexten ausdrücklich erwähnt wird, gilt dies für Rechtsanwälte und die Rechtsanwaltschaft als Institution zumeist nicht. Der berufsfreiheitliche und verfassungsgerichtliche Schutz anwaltlicher Berufsausübung in Deutschland kennt keine Entsprechung in Frankreich, wo dieser bislang der berufsständischen Selbstverwaltung überantwortet ist. Der Autor vermisst die anwaltliche Berufsfreiheit im deutschen Verfassungsrecht neu. Diese stellt sich als dienende Freiheitsgewährleistung dar. Zugleich werden erstmals grundrechtliche Maßstäbe für die Regulierung des Anwaltsberufs in Frankreich aufgezeigt. Der Grundrechtsvergleich lässt als gemeinsame Elemente die Fremdnützigkeit und Normgeprägtheit der anwaltlichen Grundrechte hervortreten. Die Arbeit ist 2023 mit dem Dissertationspreis »Prix des affaires« der Deutsch-Französischen Hochschule und dem Promotionspreis des Vereins der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaften an der Universität Passau e.V. ausgezeichnet worden. Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-12775 SN - 978-3-16-162296-0 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - BOOK A1 - Hofmann, Kai T1 - Assistenzsysteme in der Industrie 4.0 BT - arbeitsrechtliche und beschäftigtendatenschutzrechtliche Fragestellungen in einem automatisierten Arbeitsumfeld N2 - Das Werk widmet sich der Arbeit in der Industrie 4.0, einer Entwicklung, bei der alle realen Prozesse in der Fabrik digital erfassen und so noch stärker automatisiert werden sollen. Für die Beschäftigten bringt dies Chancen, es droht aber auch Dequalifizierung und umfassende Überwachung. Im Arbeitsrecht werden deswegen die rechtliche Bindungskraft der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und die Mensch-Maschine-Kollaboration untersucht. Im Datenschutz steht die Frage im Mittelpunkt, inwiefern die effiziente Organisation der Arbeit eine intensive Datenverarbeitung rechtfertigt. Dazu wird in Abgrenzung beider Rechtsgebiete ein neuer Lösungsansatz vorgestellt, abgeleitet aus dem Zusammenspiel deutscher und europäischer Grundrechte. N2 - The work is dedicated to work in Industry 4.0, a development in which all real processes in the factory are to be digitally recorded and thus automated even more. This brings opportunities for employees, but also threatens de-skilling and comprehensive monitoring. In labour law, the legal binding force of the humane design of work and human-machine collaboration are therefore being examined. In privacy law the central question is to what extent the efficient organisation of work justifies intensive data processing. To this end, a new approach is presented, which is derived from the interplay of German and European fundamental rights and which differentiates between the two areas of law. KW - Deutschland KW - Industrie 4.0 KW - Assistenzsystem KW - Arbeitsrecht KW - Datenschutz Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9287 SN - 978-3-7489-2514-9 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Voigt, Brigitte T1 - EU regulation of gene-edited plants — A reform proposal JF - Frontiers in Genome Editing N2 - This article presents a proposal on how the European Union’s regulatory framework on genetically modified (GM) plants should be reformed in light of recent developments in genomic plant breeding techniques. The reform involves a three-tier system reflecting the genetic changes and resulting traits of GM plants. The article is intended to contribute to the ongoing debate over how best to regulate plant gene editing techniques in the EU. KW - gene editing KW - reform KW - EU regulation KW - genetically modified plant KW - new genomic techniques Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-11849 SN - 2673-3439 VL - 5 PB - Frontiers Media S.A. CY - Lausanne, Switzerland ER - TY - BOOK A1 - Jacob, Sebastian T1 - Handelsgerichtsbarkeit - Zur Entstehung des Fachrichtertums zwischen Laienexpertise, Verfahrensförmlichkeit und staatlichem Verfahrensmonopol und ihr Einfluss auf die moderne KfH N2 - Die deutsche Handelsgerichtsbarkeit zeichnet sich bis heute durch die Mitwirkung sachkundiger Laienrichter aus. Die Arbeit zeigt zunächst ausführlich die historischen Wurzeln und die Entwicklung der Handelsrichter in Italien, in Frankreich und in den deutschen Rechtskreisen. Dabei wird insbesondere auf die Entstehungsgeschichte des sog. deutschen Systems eingegangen. Im Anschluss analysiert der Verfasser die Wesensmerkmale der modernen KfH. In einem dritten Schritt werden die historischen Erkenntnisse als Lösungsansätze für aktuelle Reformbemühungen um die Zukunft der KfH nutzbar gemacht. Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10488 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Odijk, Paul van T1 - Private Schadensgestaltung als Drittbelastung BT - Fangprämien, Vertrags- und Verbandsstrafen: Regressfähige Schadensposten oder unzulässige Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter? Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10451 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Nikkho, Ramin T1 - Der Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung BT - Legalität, Legitimität und Folgen N2 - Durch die Verfassungsänderung zum Zwecke des Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung wurde ein neues Mittel der wehrhaften Demokratie geschaffen. Das Prinzip erlaubt es dem Staat in engen Grenzen, gegen Parteien vorzugehen, die erklärtermaßen Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind. Die dem Ausschluss immanente Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien sorgt allerdings für eine nicht unerhebliche Verzerrung des politischen Wettbewerbs, was Fragen zu seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 79 Abs. 3 GG, aufwirft. Diese Fragen und die Folgen des Ausschlusses aus der staatlichen Parteienfinanzierung für die betroffene Partei sind Gegenstand dieser Arbeit. N2 - A state should not be forced to fund those parties which try to combat its highest values. This thought was realized by a constitutional amendment to exclude parties from the state party financing. A defensive democracy is in narrow limits allowed to discriminate against certain political parties which try to overthrow its fundamental values to implement their own unconstitutional agenda. But the major intervention in the political competition though raises questions about its constitutional admissibility. The democracy itself basically precludes state interventions in the political competition to the detriment of a certain contestant. Those questions and the consequences for a thereby affected party are the main subject of this thesis. KW - Deutschland KW - Parteifinanzierung KW - Ausschluss Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9349 SN - 978-3-7489-2143-1 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 1. Auflage ER - TY - THES A1 - Kuhn, Esther T1 - Zur Dogmatik der Zahlungsverbote N2 - Zielsetzung der vorliegenden Arbeit war es, die Dogmatik der Zahlungsverbote endgültig herauszuarbeiten. Spätestens seit Inkrafttreten des § 15b InsO durch das SanInsFOG kann nicht mehr geleugnet werden, dass es sich bei der Haftung für einen Verstoß gegen das Zahlungsverbot im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung um eine schadensrechtliche Anspruchsgrundlage handeln muss. Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-14159 ER -