TY - JOUR A1 - Mönig, Julia Maria T1 - Von der Privatheit(-sforschung) zur (Werte-)Ethik JF - Abschlussmagazin des DFG-Graduiertenkollegs 1681/2 "Privatheit & Digitalisierung" N2 - Julia Maria Mönig formuliert in ihrem Beitrag ein Zwischenfazit der bisherigen Privatheitsforschung, indem sie hier einen ›ethical turn‹ konstatiert. Am Beispiel der Covid-19-Pandemie stellt sie die drei Privatheitsdimensionen nach Rössler dar und zeigt dabei auf, wie diese unmittelbar ethische und prinzipielle Fragen aufwerfen, in welcher Gesellschaft wir leben wollen und welche Werte dabei gelten sollen. Die Erweiterungen der Privatheitsforschung um das ethische Moment zeigen sich insbesondere in der Technologie- und KI-Forschung, in denen ethische Leitlinien zukünftig erstellt und umgesetzt werden müssen. Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10139 SP - 11 EP - 16 ER - TY - JOUR A1 - Rössler, Beate T1 - Was bedeutet es, in der digitalen Gesellschaft zu leben? Zur digitalen Transformation des Menschen JF - Abschlussmagazin des DFG-Graduiertenkollegs 1681/2 "Privatheit & Digitalisierung" N2 - Menschliche Handlungen werden zunehmend von digitalen Technologien übernommen und diese immer weitreichender in soziale Praktiken integriert. Personen, Beziehungen und soziale Strukturen unabhängig von digitalen Technologien zu verstehen, wird dabei quasi unmöglich. Beate Rössler beschäftigt sich aus philosophischer Perspektive mit den grundlegenden Konsequenzen der technischen und digitalen Umwälzungen für das menschliche Leben und prüft, ob diese lediglich auf menschliche Verhaltensweisen wirken und gar auf die menschliche Natur – ein Begriff, der dazu diskutiert wird. Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10156 SP - 20 EP - 25 ER - TY - JOUR A1 - Bleyer, Bernhard A1 - Pawlik, Michael T1 - In dubio pro vita – oder doch nicht? Zur ethischen Rechtfertigung der Therapiedurchführung bei unbekanntem Patientenwillen JF - Bayerisches Ärzteblatt N2 - Die Rede vom Grundprinzip Leben ist gerechtfertigt, weil das Leben einer Person die Bedingung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme aller anderen ethischen Prinzipien darstellt. Für die medizinische Behandlungssituation von einwilligungsunfähigen Patienten, deren Wille unbekannt bleibt, ist diese falltypologische Vorrangstellung bei bestehender medizinischer Indikation gegeben. Das medizinethische Postulat, dem die Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Notfallsituationen folgen, steht auch zu Recht am Ende des vierten Schrittes im Borasio-Heßler-Wiesing-Entscheidungsdiagramm. Der behandelnde Arzt muss bei einem Patienten, dessen Willen nicht ermittelt werden kann, eine indizierte Therapie durchführen. Welches Ziel diese Therapie verfolgt, bleibt seinem fachlichen Urteil überlassen. In diesem Fall gilt: im Zweifel für das Leben, im Zweifel für die Therapie. KW - Patientenwille KW - Ethik KW - Leben KW - Behandlung KW - Entscheidung Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-14316 VL - 68 (2013) IS - 12 SP - 664 EP - 666 PB - Bayerische Landesärztekammer CY - München ER - TY - JOUR A1 - Bleyer, Bernhard T1 - Was trägt das Hoffen, wenn man nicht glaubt? : die Frage nach dem Absoluten im Angesicht des nahen Sterbens JF - Hospiz-Zeitschrift N2 - "Der Autor versucht hier keine Grenzziehung, religiöse von nichtreligiösen Motivationen der Hospiz- und Palliativarbeit zu trennen, sondern positioniert selber die Notwendigkeit eines Glaubensmomentes dort, wo angesichts des nahenden Todes der Sprung in die konkrete Frage nach dem Danach nur schwer atheistisch oder humanistisch begleitet werden kann. Deutlich wird, dass Begleitung eine z.T. doch inhaltlich deckungsgleiche Sprache benötigt, wobei es schon ausreichen kann, wenn zwei sich darin einig sind, dass wir nicht sprechen können von dem, was wir nicht erfahren können. Begleitung wird formal , wenn sie „nur" ausdrückt: „Ich verstehe zwar, dass Du eine Frage hast, ich verstehe aber nicht, was Du erfragst." Muss also ein, „ich verstehe zumindest, wonach Du fragst", nötig sein?" KW - Palliativarbeit KW - Atheismus Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-14937 VL - 11 (2009) IS - 42 (2009/4) SP - 9 EP - 12 ER - TY - JOUR A1 - Reinhardt, Karoline T1 - Die Grenzen der Pflicht und die Grenzen der Supererogation JF - Zeitschrift für Ethik und Moralphilosophie N2 - Wozu sind wir verpflichtet – und was geht gegebenenfalls darüber hinaus? Das ist eine der Grundfragen der Supererogationsdebatte. Welchen Grenzen unterliegt unsere Pflichterfüllung? Welche Handlungen müssen wir als (moralisch) außergewöhnlich betrachten? Seit der Veröffentlichung von James O. Urmsons Aufsatz „Saints and Heroes“ im Jahr 1958 gibt es eine rege Debatte um Fragen der Definition, der Rechtfertigung und der möglichen Anwendung der Kategorie der Supererogation auf konkrete moralische Probleme. Eine der Kerneinsichten feministischer Philosophie aber, dass hinsichtlich der Frage, welche Handlungen wir als Pflicht oder als darüberhinausgehend betrachten, keine ‚Genderneutralität‘ herrscht, hat innerhalb der Supererogationsdebatte wenig Aufmerksamkeit erfahren: Es fehlt bislang eine systematische Untersuchung, welche Implikationen dieser Befund für die Kategorie der Supererogation hat. Insbesondere bei den Zuschreibungen von Heldenhaftigkeit und Heiligkeit, die Urmson zu den paradigmatischen Fällen von Supererogation zählt, ist der Einfluss von Genderrollen besonders auffällig und bedarf einer genaueren Analyse. Diese Beobachtung nimmt der Beitrag zum Ausgangspunkt, um zu zeigen, dass in der Supererogationsdebatte verwendete Beispiele oft mit (impliziten) Annahmen darüber verwoben sind, wer die Akteur:innen sind, die diese Handlungen vollführen – und dass diese Annahmen in hohem Maße an konventionelle und stereotype Geschlechterrollen gebunden sind. Darüber hinaus werden in dieser Debatte die Leistungen von Frauen* im Besonderen oft naturalisiert und marginalisiert. Schließlich ist die Kategorie der Supererogation bis heute häufig mit normierenden Vorstellungen darüber verbunden, was von jemandem erwartet werden kann und was nicht. Ich werde ausgehend von Urmsons einschlägigem Aufsatz eine feministische Analyse der verwendeten Beispiele vornehmen und deren Implikationen für die Kategorie der Supererogation herausarbeiten. KW - Feminismus KW - Heldenhaftigkeit KW - Moral Saints KW - Pflicht KW - Supererogation KW - Urmson KW - Ethik KW - Verdienst KW - Pflicht Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:101:1-2024032621292861050353 SN - 2522-0071 VL - 7 IS - 1 SP - 215 EP - 235 PB - Springer Berlin Heidelberg CY - Berlin/Heidelberg ER -